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# taz.de -- Beschluss des Verfassungsgerichts: Aus für Stasi-Rente in Karlsruhe
> Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können
> nicht auf eine höhere Rente hoffen. Sie waren vor das
> Bundesverfassungsgericht gezogen.
Bild: Stasi-Akten im Stasi-Archiv in Berlin
Karlsruhe epd | Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf
höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von ehemaligen
Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) begrenzen, sind
nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Das Gericht lehnte es damit ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen
Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten
insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute
verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu
rechtfertigen.
Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ansprüche und Anwartschaften aus
dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit nur in
begrenztem Umfang in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD überführt.
Das Sonderversorgungssystem sollte Stasi-Mitarbeitern eine eigenständige
Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR
gewährleisten.
(AZ: 1 BvR 1089/12, 1 BvR 455/16, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 2483/13, 1 BvR
708/13, 1 BvR 363/13, 1 BvR 1090/12)
28 Dec 2016
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