# taz.de -- Beschluss des Verfassungsgerichts: Aus für Stasi-Rente in Karlsruhe | |
> Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können | |
> nicht auf eine höhere Rente hoffen. Sie waren vor das | |
> Bundesverfassungsgericht gezogen. | |
Bild: Stasi-Akten im Stasi-Archiv in Berlin | |
KARLSRUHE epd | Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf | |
höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von ehemaligen | |
Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) begrenzen, sind | |
nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. | |
Das Gericht lehnte es damit ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen | |
Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten | |
insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute | |
verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu | |
rechtfertigen. | |
Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ansprüche und Anwartschaften aus | |
dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit nur in | |
begrenztem Umfang in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD überführt. | |
Das Sonderversorgungssystem sollte Stasi-Mitarbeitern eine eigenständige | |
Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR | |
gewährleisten. | |
(AZ: 1 BvR 1089/12, 1 BvR 455/16, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 2483/13, 1 BvR | |
708/13, 1 BvR 363/13, 1 BvR 1090/12) | |
28 Dec 2016 | |
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