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# taz.de -- Breiviks Haftbedingungen in Norwegen: Was heißt menschlich behande…
> Ein Gericht verhandelt erneut über die Haftbedingungen von Anders Behring
> Breivik. 2011 hatte der Rechtsextremist 77 Menschen ermordet.
Bild: Der Norweger Anders Behring Breivik, heute 37 Jahre alt
Stockholm taz | Wird der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring
Breivik, der wegen 77-fachen Mordes zu lebenslang Haft verurteilt ist, im
Gefängnis unmenschlich behandelt? Zum zweiten Mal muss sich ein Gericht nun
damit beschäftigen, nachdem Breivik Klage erhoben und das Amtsgericht Oslo
diese Frage im April 2016 bejaht hat.
Die Staatsanwalt hatte nach dem Urteil vom Frühjahr Berufung eingelegt. Am
Dienstag beginnt die Verhandlung, in der überprüft werden soll, ob Breiviks
Haftbedingungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Die Ausgestaltung und die Länge der Isolationshaft, der Breivik seit Juli
2011 ausgesetzt ist, stelle einen Verstoß gegen Artikel 3 dieser Konvention
dar, hatte das erstinstanzliche Urteil entschieden: „Außerhalb jeden
vernünftigen Zweifels“ stehe fest, dass die Schwelle zu „erniedrigender und
unmenschlicher Behandlung überschritten“ werde. Außerdem sei versäumt
worden, die einzelnen – über den Normalvollzug hinausgehenden –
verschärften Haftbedingungen jeweils konkret zu begründen, diese seien
einfach „übereinandergestapelt“ worden.
## Strafe und Sicherheit
Zumindest was den letzteren Vorwurf angeht, wird die Staatsanwaltschaft nun
vermutlich nachzubessern versuchen. Ihrer Ansicht nach ist das Urteil aber
insgesamt fehlerhaft, da es einerseits die Schwelle für „erniedrigende“ und
„unmenschliche“ Behandlung zu niedrig ansetze und dabei zu sehr das
subjektive Empfinden Breiviks übernehme. Andererseits seien die
kritisierten Haftbedingungen – vor allem, dass Breivik keinerlei Kontakt zu
Mitgefangenen haben darf – aus Sicherheitsgründen notwendig gewesen und
blieben es weiterhin.
Das werde wohl die zentrale Frage sein, meint Kjetil Mujezinović Larsen,
Professor am Menschenrechtszentrum der Universität Oslo: „Dass die
Restriktionen anfänglich gerechtfertigt waren, kann man kaum in Zweifel
ziehen. Aber es muss stetig geprüft werden, inwieweit diese tatsächlich
noch erforderlich sind. Niemand darf unendlich lang isoliert werden.“ Und
selbst wenn man Kontaktmöglichkeiten aus Sicherheitsgründen einschränkt,
müsse versucht werden, solche Isolation zumindest teilweise zu
kompensieren.
Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass Breivik für sich allein drei
Zellen von zusammen 31,5 Quadratmetern hat, zwischen denen er sich
ungehindert bewegen könne. „Normale“ Gefangene haben nur acht Quadratmeter.
Breivik verfüge über TV, DVD, X-Box und Trainingsgeräte. Er könne sich sein
Essen selbst zubereiten und seine Wäsche selbst waschen. Außerdem habe er
jetzt erweiterte Möglichkeiten, mit dem Gefängnispersonal zu sprechen.
## Keine persönlichen Beziehungen
Breivik-Anwalt Øystein Storrvik ist das nicht genug: „Er hat nur Kontakt zu
professionellen Akteuren, zu denen er keine persönliche Beziehung aufbauen
kann“, sagt er. Auch er hat für seinen Mandanten Berufung gegen das
erstinstanzliche Urteil eingelegt. Das Gericht hatte seiner Auffassung nach
zu Unrecht einen Menschenrechtsverstoß aufgrund der umfassenden Kontrolle
des Brief- und Telefonverkehrs des Terroristen verneint.
Die jetzige Verhandlung findet im Gefängnis von Skien statt, in dem der
37-jährige inhaftiert ist. Sie ist bis zum 18. Januar terminiert. Für diese
Zeit wurde der dortige Luftraum gesperrt, weil – so die Polizei – man mit
„allen denkbaren Szenarien rechnen müsse“.
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## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Anders Breivik
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Rechtsextremismus
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