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# taz.de -- Urteil zu Andres Breivik' Haft: Da gibt es nichts zu klagen
> Die Haftbedingungen des rechten Massenmörders sind nicht zu beanstanden,
> urteilt ein Gericht. Seine Isolation sei aus Sicherheitsgründen
> erforderlich.
Bild: Bleibt besser isoliert
Stockholm taz | „Die Massnahmen waren und sind notwendig, um die
Gesellschaft und Breivik selbst zu schützen. Es wurde nicht dargetan, wie
die Sicherheit mit alternativen Mitteln erreicht werden könnte.“ So lautet
die zentrale Begründung, mit der in einem am Mittwoch in Oslo verkündetem
Urteil eine Klage des rechtsradikalen Terroristen Anders Breivik gegen
seine Haftbedingungen zurückgewiesen wurde.
Zweifellos sei dieser aufgrund der Unterbringung in einem
Hochsicherheitsgefängnis zwar isoliert, vor allem, weil er keinen Umgang
mit anderen Gefangenen haben dürfe. Doch sei dies erforderlich und es werde
versucht, „durch umfangreiche andere soziale Impulse“ dafür einen Ausgleich
zu schaffen.
Das Landgericht Oslo [1][hob damit ein erstinstanzliches Urteil vom April
2016 auf], in dem ein Amtsgericht der norwegischen Hauptstadt ganz im
Gegensatz hierzu eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention
bejaht hatte. Die damalige Begründung: Auch unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass der wegen 77-fachen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilte
ein „sehr gefährlicher Mann“ sei, „stehe „ausserhalb jeden vernünftig…
Zweifels“ fest, dass bei ihm die Schwelle zu „erniedrigender und
unmenschlicher Behandlung überschritten“ worden sei.
Der Attentäter vom 22. Juli 2011 verbringt mittlerweile mehr als
fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Persönliche Kontakte hat er ausser zu
seinem Anwalt nur zu Gefängnisbediensteten und zu
Gesundheitspflegepersonal. Aller Briefverkehr wird zensiert, weil der
Verdacht besteht, der nach wie vor von der Rechtfertigung seiner
Terrortaten überzeugte 38-jährige könne aus der Haft heraus versuchen,
Terrorzellen aufzubauen.
Schon vor zwei Jahren hatte der Ombudsman des Parlaments davor gewarnt,
dass diese Haftbedingungen ein „erhöhtes Risiko für unmenschliche
Behandlung“ darstellten und vor allem die begrenzte Möglichkeit zu
mitmenschlichen Kontakten auf Dauer „die Gefahr von Isolationsschäden“ mit
sich bringe. Anders als die Vorinstanz sieht das Landgericht diese Schwelle
jedenfalls noch nicht als überschritten an.
[2][Das 55-seitige Urteil] verweist auf medizinische Gutachten und darauf,
dass Breivik drei Zellen zur Verfügung stünden, er Zugang zu Zeitungen und
diversen TV-Kanälen habe, er studieren könne und insgesamt die Möglichkeit
habe „sein Leben sinnvoll zu gestalten“. Auf Dauer reiche das allerdings
nicht aus, konstatiert aber auch das Landgericht: Man gehe davon aus, dass
die Strafvollzugsbehörde „binnen relativ kurzer Zeit“ überprüfe, inwiewe…
ein Umgang mit einzelnen anderen Gefangenen möglich sei.
1 Mar 2017
## LINKS
[1] /Breiviks-Haftbedingungen-in-Norwegen/!5369140
[2] https://www.domstol.no/globalassets/upload/borg/internett/forside-nyheter/d…
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
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Norwegen
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