# taz.de -- Urteil zu Andres Breivik' Haft: Da gibt es nichts zu klagen | |
> Die Haftbedingungen des rechten Massenmörders sind nicht zu beanstanden, | |
> urteilt ein Gericht. Seine Isolation sei aus Sicherheitsgründen | |
> erforderlich. | |
Bild: Bleibt besser isoliert | |
Stockholm taz | „Die Massnahmen waren und sind notwendig, um die | |
Gesellschaft und Breivik selbst zu schützen. Es wurde nicht dargetan, wie | |
die Sicherheit mit alternativen Mitteln erreicht werden könnte.“ So lautet | |
die zentrale Begründung, mit der in einem am Mittwoch in Oslo verkündetem | |
Urteil eine Klage des rechtsradikalen Terroristen Anders Breivik gegen | |
seine Haftbedingungen zurückgewiesen wurde. | |
Zweifellos sei dieser aufgrund der Unterbringung in einem | |
Hochsicherheitsgefängnis zwar isoliert, vor allem, weil er keinen Umgang | |
mit anderen Gefangenen haben dürfe. Doch sei dies erforderlich und es werde | |
versucht, „durch umfangreiche andere soziale Impulse“ dafür einen Ausgleich | |
zu schaffen. | |
Das Landgericht Oslo [1][hob damit ein erstinstanzliches Urteil vom April | |
2016 auf], in dem ein Amtsgericht der norwegischen Hauptstadt ganz im | |
Gegensatz hierzu eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention | |
bejaht hatte. Die damalige Begründung: Auch unter Berücksichtigung der | |
Tatsache, dass der wegen 77-fachen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilte | |
ein „sehr gefährlicher Mann“ sei, „stehe „ausserhalb jeden vernünftig… | |
Zweifels“ fest, dass bei ihm die Schwelle zu „erniedrigender und | |
unmenschlicher Behandlung überschritten“ worden sei. | |
Der Attentäter vom 22. Juli 2011 verbringt mittlerweile mehr als | |
fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Persönliche Kontakte hat er ausser zu | |
seinem Anwalt nur zu Gefängnisbediensteten und zu | |
Gesundheitspflegepersonal. Aller Briefverkehr wird zensiert, weil der | |
Verdacht besteht, der nach wie vor von der Rechtfertigung seiner | |
Terrortaten überzeugte 38-jährige könne aus der Haft heraus versuchen, | |
Terrorzellen aufzubauen. | |
Schon vor zwei Jahren hatte der Ombudsman des Parlaments davor gewarnt, | |
dass diese Haftbedingungen ein „erhöhtes Risiko für unmenschliche | |
Behandlung“ darstellten und vor allem die begrenzte Möglichkeit zu | |
mitmenschlichen Kontakten auf Dauer „die Gefahr von Isolationsschäden“ mit | |
sich bringe. Anders als die Vorinstanz sieht das Landgericht diese Schwelle | |
jedenfalls noch nicht als überschritten an. | |
[2][Das 55-seitige Urteil] verweist auf medizinische Gutachten und darauf, | |
dass Breivik drei Zellen zur Verfügung stünden, er Zugang zu Zeitungen und | |
diversen TV-Kanälen habe, er studieren könne und insgesamt die Möglichkeit | |
habe „sein Leben sinnvoll zu gestalten“. Auf Dauer reiche das allerdings | |
nicht aus, konstatiert aber auch das Landgericht: Man gehe davon aus, dass | |
die Strafvollzugsbehörde „binnen relativ kurzer Zeit“ überprüfe, inwiewe… | |
ein Umgang mit einzelnen anderen Gefangenen möglich sei. | |
1 Mar 2017 | |
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[2] https://www.domstol.no/globalassets/upload/borg/internett/forside-nyheter/d… | |
## AUTOREN | |
Reinhard Wolff | |
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