# taz.de -- Kommentar Haftbedingungen für Breivik: Rechtsstaat ist Rechtsstaat | |
> Der Rechtsterrorist Anders Breivik hat sich mit seiner Klage | |
> durchgesetzt. Auch für ihn darf es keine doppelte Strafe geben. | |
Bild: Der Massenmörder beim Betreten eines Gerichtssaals im norwegischen Skien… | |
Anders Behring Breivik hat die norwegische Justiz auf die Probe gestellt. | |
Zum zweiten Mal. Die erste Prüfung hatte diese recht passabel absolviert. | |
Gegen den rechtsradikalen Terroristen war ein faires Gerichtsverfahren | |
geführt worden, bei dem man auch der Versuchung widerstanden hatte, den | |
77-fachen Mörder einfach für unzurechnungsfähig zu erklären und in einer | |
geschlossenen Anstalt verschwinden zu lassen. | |
Nun ging es also um die Frage, [1][ob man bei den Haftbedingungen zu weit | |
gegangen ist]. Eine Art Doppelbestrafung durch unbegrenzte Isolationshaft | |
kann in einem Rechtsstaat nicht zulässig sein. Auch nicht bei einem | |
Breivik. Dass der zu lebenslanger Haft Verurteilte seine Strafe unter | |
extremen Bedingungen verbüßt, bestritten auch die Vertreter des von ihm | |
verklagten norwegischen Staats nicht. Sie glaubten aber, das recht pauschal | |
mit Sicherheitserfordernissen rechtfertigen zu können. Und damit, dass auch | |
dieser Häftling dem „normalem“ Reglement für Strafgefangene der Kategorie | |
„Hochsicherheitsstufe“ unterworfen sei. | |
Doch das war genau der Knackpunkt für das Gericht. Zu recht wundert es sich | |
im Urteil beispielsweise über die angebliche Notwendigkeit teilweise | |
mehrmals täglicher demütigender Nacktvisitationen, obwohl der Gefangene | |
aufgrund seiner Isolationshaft keine Kontakte nach außen hat. Und es | |
moniert die Tatsache, dass das norwegische Recht keine Begründung für | |
spezielle Kontroll- und Sicherheitsroutinen fordert, keine Zeitgrenze zur | |
Dauer von Isolationshaft kennt und nur als unzureichend eingestufte | |
Rechtsmittel bietet, diese gerichtlich überprüfen zu lassen. | |
Für den norwegischen Staat ist die Bekräftigung des Vorwurfs | |
„unmenschlicher Behandlung“ in diesem Verfahren natürlich eine Niederlage. | |
Das Urteil beweist aber auch, dass sein Rechtssystem funktioniert. Und | |
unabhängig vom Ausgang des konkreten Falls – der sicher durch die Instanzen | |
gehen wird –, wäre Oslo gut beraten, die von vielen Juristen schon lange | |
beklagten Rechtssicherheitsmängel im Strafvollzug bald zu schließen. | |
21 Apr 2016 | |
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## AUTOREN | |
Reinhard Wolff | |
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