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# taz.de -- Kommentar Haftbedingungen für Breivik: Rechtsstaat ist Rechtsstaat
> Der Rechtsterrorist Anders Breivik hat sich mit seiner Klage
> durchgesetzt. Auch für ihn darf es keine doppelte Strafe geben.
Bild: Der Massenmörder beim Betreten eines Gerichtssaals im norwegischen Skien…
Anders Behring Breivik hat die norwegische Justiz auf die Probe gestellt.
Zum zweiten Mal. Die erste Prüfung hatte diese recht passabel absolviert.
Gegen den rechtsradikalen Terroristen war ein faires Gerichtsverfahren
geführt worden, bei dem man auch der Versuchung widerstanden hatte, den
77-fachen Mörder einfach für unzurechnungsfähig zu erklären und in einer
geschlossenen Anstalt verschwinden zu lassen.
Nun ging es also um die Frage, [1][ob man bei den Haftbedingungen zu weit
gegangen ist]. Eine Art Doppelbestrafung durch unbegrenzte Isolationshaft
kann in einem Rechtsstaat nicht zulässig sein. Auch nicht bei einem
Breivik. Dass der zu lebenslanger Haft Verurteilte seine Strafe unter
extremen Bedingungen verbüßt, bestritten auch die Vertreter des von ihm
verklagten norwegischen Staats nicht. Sie glaubten aber, das recht pauschal
mit Sicherheitserfordernissen rechtfertigen zu können. Und damit, dass auch
dieser Häftling dem „normalem“ Reglement für Strafgefangene der Kategorie
„Hochsicherheitsstufe“ unterworfen sei.
Doch das war genau der Knackpunkt für das Gericht. Zu recht wundert es sich
im Urteil beispielsweise über die angebliche Notwendigkeit teilweise
mehrmals täglicher demütigender Nacktvisitationen, obwohl der Gefangene
aufgrund seiner Isolationshaft keine Kontakte nach außen hat. Und es
moniert die Tatsache, dass das norwegische Recht keine Begründung für
spezielle Kontroll- und Sicherheitsroutinen fordert, keine Zeitgrenze zur
Dauer von Isolationshaft kennt und nur als unzureichend eingestufte
Rechtsmittel bietet, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
Für den norwegischen Staat ist die Bekräftigung des Vorwurfs
„unmenschlicher Behandlung“ in diesem Verfahren natürlich eine Niederlage.
Das Urteil beweist aber auch, dass sein Rechtssystem funktioniert. Und
unabhängig vom Ausgang des konkreten Falls – der sicher durch die Instanzen
gehen wird –, wäre Oslo gut beraten, die von vielen Juristen schon lange
beklagten Rechtssicherheitsmängel im Strafvollzug bald zu schließen.
21 Apr 2016
## LINKS
[1] /Norwegisches-Gericht-urteilt/!5297935/
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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Schwerpunkt Islamistischer Terror
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