# taz.de -- Blockupy in Frankfurt/Main: Karlsruhe billigt Polizeikessel | |
> Das Verfassungsgericht urteilt: Wer im schwarzen Block mitlief, durfte | |
> zur Feststellung der Personalien im Kessel festgehalten werden. | |
Bild: Urteil: Hier wurden keine Rechte verletzt | |
KARLSRUHE taz| Der Polizeikessel bei der Blockupy-Demo im Juni 2013 hat | |
keine Grundrechte der Demonstranten verletzt. Das entschied jetzt das | |
Bundesverfassungsgericht.In Frankfurt am Main demonstrierten am 1. Juni | |
2013 rund 10.000 Personen gegen die EU-Austeritätspolitik. Kurz nach Beginn | |
der Demonstration kesselte die Polizei 943 Personen ein, was zum Stopp der | |
Demo führte. Nach längeren Verhandlungen und Reibereien konnten die | |
Eingekesselten erst Stunden später den Polizeikordon verlassen – nach | |
Ausweiskontrolle, Durchsuchung und Anfertigung von Videobildern. Viele | |
Demo-Beobachter, auch aus SPD-Kreisen, hielten den Polizeieinsatz damals | |
für „unverhältnismäßig“. | |
Ein Demonstrant, der fast fünf Stunden im Polizeikessel verbringen musste, | |
erhob Verfassungsbeschwerde. Seine Bewegungsfreiheit und sein | |
Versammlungrecht seien verletzt worden. | |
Doch eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts hat die | |
Klage nun abgelehnt. Zwar konnten dem Demonstranten keine Straftaten | |
nachgewiesen werden, er habe sich aber schon durch die Anwesenheit in den | |
eingekesselten Demo-Blöcken verdächtig gemacht. Nach Darstellung der | |
Richter bildeten sich damals um den Lautsprecherwagen herum zwei Blöcke, | |
die U-förmig seitlich mit Transparenten, Seilen und Stangen gesichert | |
waren. Teilnehmer dieser Blöcke trugen Schutzschilde, Plastikvisiere und | |
Regenschirme als Sichtschutz nach oben. Aus den Blöcken seien Flaschen und | |
Pyrotechnik auf die Polizei geworfen worden. | |
## „Planvoll-systematisches“ Zusammenwirken | |
Die Teilnehmer der beiden Blöcke hätten ein „planvoll-systematisches“ | |
Zusammenwirken mit Gewalttätern gezeigt, so die Richter. Die Polizei durfte | |
deshalb davon ausgehen, dass fast alle Demonstranten dieser Blöcke die | |
Gewalttäter „bestärkt“ hätten. Die mittels Polizeikessel durchgesetzte | |
Feststellung der Personalien dieser 943 Personen sei daher nicht zu | |
beanstanden. | |
Auch die Dauer des Kessels kritisierten die Richter nicht. Die Polizei habe | |
15 Video-Durchlassstellen eingerichtet, durch die jeweils drei Personen pro | |
Minute den Kessel verlassen konnten. Dass der Kessel dennoch mehr als fünf | |
Stunden aufrechterhalten blieb, sei nicht zuletzt auf den erheblichen | |
körperlichen Widerstand der Eingekesselten zurückführen gewesen. | |
Az.: 1 BvR 289/15*a | |
14 Dec 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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