| # taz.de -- Körperverletzung bei Blockupy-Demo: Polizist muss nicht ins Gefän… | |
| > Der Polizist, der im Juni 2013 einen Blockupy-Demonstranten verletzte, | |
| > wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt. Er muss die Strafe aber nicht | |
| > antreten. | |
| Bild: Ungemütlich: Blockupy-Demo im Juni 2013 in Frankfurt am Main. | |
| Frankfurt/Main dpa | Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in | |
| Frankfurt einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32 Jahre alter | |
| Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt | |
| worden. Das Frankfurter Amtsgericht ging am Donnerstag von Körperverletzung | |
| im Amt aus. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1.000 Euro an eine | |
| gemeinnützige Einrichtung. | |
| Im Juni 2013 hatten fast 10.000 Menschen an der Demonstration des | |
| kapitalismuskritischen Bündnisses Blockupy teilgenommen. Für Aufsehen | |
| sorgte damals, dass die Polizei 1.000 Menschen fast zehn Stunden lang | |
| einkesselte. | |
| Der Angeklagte hatte im Prozess keine Aussage gemacht. Nach Ansicht des | |
| Gerichts wurde er aber aufgrund einer Videoaufzeichnung und der | |
| Zeugenaussagen mehrerer Kollegen überführt. Der Film zeigte, wie der Beamte | |
| den Kopf des Demonstranten herunterdrückte und ihm mehrere Stöße mit dem | |
| Knie gab. Darüber hinaus schlug er mehrmals mit der Faust zu. | |
| „Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus“, | |
| sagte die Vorsitzende Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied | |
| einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei, | |
| sei daher „absolut unverhältnismäßig“. Die Strafanzeige war aus Reihen d… | |
| Polizei gestellt worden. | |
| 23 Jul 2015 | |
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