# taz.de -- Körperverletzung bei Blockupy-Demo: Polizist muss nicht ins Gefän… | |
> Der Polizist, der im Juni 2013 einen Blockupy-Demonstranten verletzte, | |
> wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt. Er muss die Strafe aber nicht | |
> antreten. | |
Bild: Ungemütlich: Blockupy-Demo im Juni 2013 in Frankfurt am Main. | |
FRANKFURT/MAIN dpa | Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in | |
Frankfurt einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32 Jahre alter | |
Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt | |
worden. Das Frankfurter Amtsgericht ging am Donnerstag von Körperverletzung | |
im Amt aus. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1.000 Euro an eine | |
gemeinnützige Einrichtung. | |
Im Juni 2013 hatten fast 10.000 Menschen an der Demonstration des | |
kapitalismuskritischen Bündnisses Blockupy teilgenommen. Für Aufsehen | |
sorgte damals, dass die Polizei 1.000 Menschen fast zehn Stunden lang | |
einkesselte. | |
Der Angeklagte hatte im Prozess keine Aussage gemacht. Nach Ansicht des | |
Gerichts wurde er aber aufgrund einer Videoaufzeichnung und der | |
Zeugenaussagen mehrerer Kollegen überführt. Der Film zeigte, wie der Beamte | |
den Kopf des Demonstranten herunterdrückte und ihm mehrere Stöße mit dem | |
Knie gab. Darüber hinaus schlug er mehrmals mit der Faust zu. | |
„Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus“, | |
sagte die Vorsitzende Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied | |
einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei, | |
sei daher „absolut unverhältnismäßig“. Die Strafanzeige war aus Reihen d… | |
Polizei gestellt worden. | |
23 Jul 2015 | |
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