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# taz.de -- Kommentar Kopftuchverbot in BaWü: Wer ist hier voreingenommen?
> Baden-Württemberg will keine religiösen Symbole auf der Richterbank.
> Dabei geht es der CDU hauptsächlich um das Kopftuch.
Bild: Im Zeugenstand bleibt das Kopftuch wohl auch in Baden-Württemberg erlaubt
Von Winfried Kretschmann stammt der schöne Satz, ihm sei egal, ob Muslimen
in Deutschland der Koran wichtiger sei als das Grundgesetz, solange sie
sich an ebenjenes hielten. So ähnlich könnte man das auch bei Richtern
sehen. Egal was sie auf dem Kopf tragen – Hauptsache, sie sprechen
einwandfreie Urteile. Doch offenbar genügt das nicht mehr.
In der aufgeheizten Atmosphäre, in der sich Reichsbürger vom Staat
lossagen, sorgt sich die Justiz zunehmend um die Akzeptanz ihrer Urteile.
Da will man schon den Anschein einer Befangenheit vermeiden. Deshalb dürfen
künftig RichterInnen und StaatsanwältInnen im Südwesten religiöse Symbole
nicht mehr sichtbar tragen. Weitere Bundesländer werden dem Vorbild wohl
folgen.
Man würde sich hierzulande manchmal die angelsächsische Gelassenheit in
diesen Fragen wünschen. In England wurde Rabinder Singh als erster Sikh zum
Richter am High Court berufen, ein Sohn mittelloser indischer Einwanderer
mit glänzender Juristenkarriere. Sein traditioneller Turban, den ein Sikh
niemals ablegt, war kein Hinderungsgrund.
Lange hing in deutschen Gerichtssälen das Kreuz, und trotzdem war klar,
dass nicht nach dem Wort Gottes, sondern nach dem Gesetzbuch geurteilt
wird. In Folge der umstrittenen Kruzifixentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts verschwanden auch in vielen Gerichtssälen die
Kreuze.
Die Union lief damals Sturm gegen dieses Urteil. Jetzt argumentiert der
baden-württembergische Justizminister mit Voreingenommenheit, die entstehen
könnte, wenn ein Richter einen Turban oder ein Kreuz als persönliches
Kleidungsstück trägt.
Er meint damit wohl kaum seine eigene. Denn dass das Gesetz eigentlich eine
Lex Kopftuch ist, versucht die Landes-CDU gar nicht erst zu verschleiern.
Man darf gespannt sein, wie die Diskussion im Land verläuft, wenn einmal
ein orthodoxer jüdischer Jurist wegen seiner Kippa faktisch vom Richteramt
ausgeschlossen werden sollte.
14 Dec 2016
## AUTOREN
Benno Stieber
## TAGS
Kopftuch
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deutsche Justiz
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