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# taz.de -- Dubioser Terrorverdacht in Berlin: „Es geht nicht mit rechten Din…
> Ein Flüchtling aus Berlin-Schöneberg sitzt noch immer in
> Untersuchungshaft. Dafür gibt es keine Gründe, sagt sein Anwalt.
Bild: Haus in Schöneberg, in dem ein angeblich Terrorverdächtiger festgenomme…
taz: Herr Burmeister, vor elf Tagen wurde Ihr Mandant in Berlin-Schöneberg
wegen Terrorverdachts festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft –
nicht wegen der Terrorvorwürfe, sondern wegen Urkundenfälschung. Was hat
sich seither getan?
Jonathan Burmeister: Nichts. Mein Mandant ist seit der Haftentscheidung
vergangenen Donnerstag nicht mehr vernommen worden, neue Beweise gegen ihn
wurden nicht vorgelegt. Er wurde aber kürzlich aus der
Justizvollzugsanstalt Moabit in das Vollzugs-Krankenhaus Plötzensee
verlegt, was ihm gut tut. Es ist ja eine ziemliche Belastung, wenn man in
einem Land, in dem man Schutz sucht, plötzlich unter Terrorverdacht steht.
Am Montag findet der von Ihnen beantragte Haftprüfungstermin statt. Rechnen
Sie mit einer Freilassung?
Ich bin pessimistisch. Wenn es in dieser Sache mit rechten Dingen zuginge,
dürfte er gar nicht in Untersuchungshaft sitzen.
Warum?
Mein Mandant ist als Flüchtling aus Syrien mit gefälschten syrischen
Papieren eingereist – wie Tausende andere Geflüchtete auch, von denen
keiner deshalb in U-Haft sitzt. Denn es gibt für diesen Rechtsverstoß
nachvollziehbare Gründe. Zudem ist er in dieser Hinsicht voll geständig. Da
dürfte es eigentlich keine U-Haft geben. Die wurde bislang mit möglichen
hohen Haftstrafen begründet – aber die sind gar nicht zu erwarten.
Was vermuten Sie als Grund für die U-Haft?
Ich vermute sogenannte apokryphe Haftgründe, also verborgene Gründe, die
hinter den offiziell angegebenen Gründen versteckt werden. Es wird ja gegen
ihn auch noch wegen des Terrorverdachts ermittelt.
Welche Gründe könnten am Montag für eine Verlängerung der U-Haft wegen
Urkundenfälschung sprechen?
Wenn es rechtsstaatlich zugeht, eigentlich keine. Es sei denn, es werden
neue Ermittlungsergebnisse vorgelegt, die den Verdacht des geplanten
Terrorattentats stützen. Dann würde allerdings nicht die bisherige U-Haft
fortgesetzt, mein Mandant müsste mit einem Haftbefehl neu verhaftet werden.
Die Verdächtigung, er habe einen Terroranschlag mit einem Messer geplant,
weist Ihr Mandant zurück.
Ja, und ich bin mir auch persönlich recht sicher, dass sie den Falschen
erwischt haben. Mein Mandant stammt aus Syrien, was Arabischkundige leicht
hören können. Der Terrorverdacht richtet sich aber gegen eine Person aus
Tunesien.
14 Nov 2016
## AUTOREN
Alke Wierth
## TAGS
Terrorismus
Anschlag
Berlin-Schöneberg
Untersuchungshaft
Terrorismus
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„Islamischer Staat“ (IS)
Terrorismus
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