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# taz.de -- Terrorverdächtiger in Berlin: Abschiebung in die Folter
> Justiz absurd: Einem Terrorverdächtigen droht am Mittwoch die Ausweisung
> nach Tunesien. Sein Anwalt fordert ein Gerichtsverfahren.
Bild: In diesem Haus in Schöneberg wurde der Terrorverdächtige festgenommen
BERLIN taz | Obwohl dringender Tatverdacht besteht, soll ein tunesischer
Staatsangehöriger in sein Heimatland abgeschoben werden. Sein Anwalt
spricht von einem Skandal: „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant in
Tunesien gefoltert wird“, sagte Jonathan Burmeister am Montag zur taz.
Der Beschuldigte, dem Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung
„Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen wird, befindet sich derzeit im
Haftkrankenhaus Plötzensee. Die Abschiebung sei für Mittwoch terminiert, so
der Anwalt.Als der 24-jährige Charfeddine T. alias Ashraf Al-T. Anfang
November festgenommen wurde, hieß es zunächst, er habe ein Messerattentat
geplant. Der Mann wohnte zur Untermiete bei einem Flüchtlingshelfer in der
Kolonnenstraße in Schöneberg ([1][taz berichtete]). Was dann geschah, war
filmreif: T. wurde zum Haftprüfungstermin nach Karlsruhe geflogen. Die
Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) befanden indes: die Beweise reichen
für die Annahme eines geplanten Terroranschlags nicht aus.
## Vorgeschobener Haftgrund
Statt T. freizulassen, fuhren die Berliner Polizisten mit ihm in Karlsruhe
zum Amtsgericht. Das erließ Haftbefehl wegen Verdachts der
Urkundenfälschung. Anwalt Burmeister hielt das damals für vorgeschoben.
Tausende anderer Flüchtlinge hätten gefälschte Papiere benutzt und kämen
nicht in U-Haft. Zudem habe sein Mandat zugegeben, einen gefälschten
syrischen Pass benutzt zu haben.
T. saß fünf Wochen wegen Urkundenfälschung in U-Haft, da erreichte ihn am
14. Dezember ein neuer Haftbefehl des BGH: Verdacht der Mitgliedschaft in
der terroristischen Vereinigung IS. Vorgeworfen wird T., „sich in
Deutschland zur Durchführung eines derzeit nicht näher bekannten Auftrags
für den IS aufgehalten zu haben“.
Wenn der Extremismusvorwurf Substanz habe, solle man seinem Mandanten in
Deutschland den Prozess machen, fordert Anwalt Burmeister. „Wenn nicht,
muss man ihn freilassen“. T. stattdessen abzuschieben „ist ein
menschenrechtlicher Skandal.“ Amnesty International verfüge über zahlreiche
Belege für die Folterungen von Terrorismusverdächtigen in Tunesien.
7 Mar 2017
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## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Terrorverdacht
Tunesien
Justiz
„Islamischer Staat“ (IS)
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