| # taz.de -- Einsetzung der BGH-Richter: Auswahl ohne Begründung | |
| > Eine Richterin aus Celle klagte vor dem Verfassungsgericht gegen ihre | |
| > Nichtberücksichtigung im Richterwahlausschuss. Ohne Erfolg. | |
| Bild: Verfolgt nicht nur die Bestenauslese | |
| KARLSRUHE taz | Die Wahl von Bundesrichtern ist in der Regel nicht | |
| gerichtlich überprüfbar. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht | |
| in einem Grundsatzurteil. Es lehnte daher die Verfassungsbeschwerde einer | |
| Richterin ab, die bei der Wahl von Bundesgerichtshof (BGH)-Richtern nicht | |
| berücksichtigt worden war. | |
| Die Richterin Valeska Böttcher war von der niedersächsischen | |
| Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) zwei Mal für die Wahlneuer | |
| BGH-Richter vorgeschlagen worden. Beim zweiten Versuch im März 2015 wurden | |
| im Richterwahlausschuss jedoch sechs andere Kandidaten gewählt (vier Frauen | |
| und zwei Männer), darunter Falk Bernau, der von einem | |
| CDU-Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen worden war. Sowohl Böttcher als | |
| auch Bernau waren damals am Oberlandesgericht Celle tätig. | |
| Böttcher fand, dass sie bessere Beurteilungen hatte als Bernau, weshalb sie | |
| und nicht Bernau hätte gewählt werden müssen. In der Folge ging Böttcher | |
| gegen Bernaus Wahl vor Gericht und als die Klage erfolglos blieb, erhob sie | |
| Verfassungsbeschwerde. | |
| Die Bundesrichter werden im Richterwahlausschuss gewählt, dem die 16 | |
| Landesjustizminister und 16 Bundestagsabgeordnete angehören. Faktisch wird | |
| aber schon vorab ausgekungelt, wer gewählt werden soll. Dabei spielt vor | |
| allem der Länderproporz eine zentrale Rolle, aber auch die politische | |
| Ausgewogenheit. Das Bundesverfassungsgericht bestimmte nun erstmals die | |
| verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Wahl von Bundesrichtern. Danach | |
| gilt auch im Richterwahlausschuss das Prinzip der Bestenauslese. | |
| Das heißt, es muss auf Eignung und Leistung geachtet werden. Da es sich um | |
| einen Wahlvorgang handelt, muss die Auswahl aber nicht begründet werden. | |
| Eine gerichtliche Kontrolle ist so in der Regel nicht möglich, anders als | |
| bei der Ernennung von Landesrichtern oder Beamten. Die Verfassungsrichter | |
| sehen dies gerechtfertigt, da der Wahlvorgang die demokratische | |
| Legitimation der Bundesrichter erhöht. | |
| ## Keine persönliche Vorstellung | |
| Der Richterwahlausschuss muss sich allerdings ein Bild allervorgeschlagenen | |
| Bewerber machen, so die Karlsruher Vorgabe. Dabei genüge es jedoch, wenn | |
| dem Ausschuss die relevanten Beurteilungen vorliegen. Eine persönliche | |
| Vorstellung aller Bewerber ist nicht erforderlich. | |
| Der Bundesjustizminister, der laut Richterwahlgesetz der Wahl zustimmen | |
| muss, hat in der Regel die Auswahl des Richterwahlausschusses zu übernehmen | |
| – es sei denn diese verfehlt die Anforderungen der Bestenauslese völlig. | |
| Wenn er dem Ausschuss folgt, muss er ebenfalls keine Begründung abgeben, so | |
| das Verfassungsgericht. | |
| Nur in zwei Fällen trifft den Justizminister eine Begründungspflicht: Wenn | |
| er einen gewählten Bewerber als Bundesrichter ablehnt oder wenn er einem | |
| gewählten Bewerber zustimmt, der aber laut seiner gerichtlichen | |
| Beurteilungen „ungeeignet“ ist. | |
| Nach diesen Maßstäben lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts | |
| die Klage von Richterin Böttcher ab. Sie sei den Beurteilungen nach zwar | |
| als BGH-Richterin besser geeignet als Falk Bernau. Dessen Wahl sei aber | |
| auch noch nachvollziehbar und deshalb nicht zu beanstanden. Eine | |
| ausdrückliche Begründung für die Wahl Bernaus war nicht erforderlich. | |
| Die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts gelten für die Wahl der fünf | |
| Bundesgerichte: Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, | |
| Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht. Die Richter des | |
| Bundesverfassungsgerichts werden auf andere Weise gewählt. (2 BvR 2453/15) | |
| 21 Oct 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| BGH | |
| deutsche Justiz | |
| Bundesverfassungsgericht | |
| Schwerpunkt Überwachung | |
| CETA | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Debatte Geheimdienstreform: Nichts gelernt | |
| Die illegale Praxis der massenhaften Überwachungen durch den | |
| Bundesnachrichtendienst wird beseitigt. Wie? Sie wird legalisiert. | |
| Kommentar Ceta-Urteil: Jetzt wieder politisch diskutieren | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Ceta | |
| abgelehnt. Die eingebauten Sicherungen sind vor allem symbolisch. |