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# taz.de -- Urteil zu Steuersünder-Datensätzen: Ermittlungen mit CDs sind rec…
> Die Nutzung von Steuer-CDs verstößt nicht gegen die persönlichen
> Grundrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
> entschieden.
Bild: Sehen nach nichts aus, aber helfen bei der Suche von Steuersündern
Straßburg afp/dpa | Eine gestohlene Steuersünder-CD darf Grundlage für
strafrechtliche Ermittlungen sein. Mit dieser Feststellung wies der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die
Beschwerde eines Ehepaars gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen das
Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre ab. Ein Gericht in Bochum hatte im
April 2008 eine Hausdurchsuchung bei dem Ehepaar angeordnet.
Grundlage für die Hausdurchsuchung war eine CD mit Datensätzen von rund 800
Kunden, die ein ehemaliger Angestellter der Liechtensteiner LGT-Bank
illegal kopiert und für mehrere Millionen Euro an den
Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Die deutsche Justiz ermittelte
gegen das Ehepaar wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast 100.000 Euro.
Vor dem Straßburger Gericht machten die 77 und 74 Jahre alten
Beschwerdeführer geltend, der Durchsuchungsbefehl habe auf einer
gestohlenen Datei beruht und sei somit nicht rechtens gewesen. In
Deutschland war das Paar vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht
gezogen, das die Beschwerde im September 2011 abgewiesen hatte.
Dem schloss sich das Straßburger Gericht an. Zwar habe die Hausdurchsuchung
die Privatsphäre der Kläger verletzt, heißt es in den Urteil. Sie habe aber
ein legitimes Ziel verfolgt – die Sicherstellung von Beweisen.
Steuerhinterziehung stelle eine schwerwiegende Straftat dar, erklärte das
Gericht weiter. Dem Staat gingen dadurch Geldmittel verloren, dies schränke
seine Möglichkeit ein, „im kollektiven Interesse zu handeln“.
## Letztes Wort ist noch nicht gesprochen
Daher seien die Strafermittlungen notwendig gewesen. Die gestohlene Datei
sei zudem zum damaligen Zeitpunkt die einzige Grundlage für die
Ermittlungen gewesen. Insofern habe die deutsche Justiz den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gewahrt. In einem Strafverfahren wurde das Paar im
August 2012 mangels Beweisen freigesprochen.
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Gerichtshofs für
Menschenrechte gefällt. Dagegen können die Beschwerdeführer binnen drei
Monaten Rechtsmittel einlegen. Das Gericht kann den Fall dann an die 17
Richter der Großen Kammer verweisen, es muss dies aber nicht tun.
Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten. Bundesweit haben
sich nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums seit dem
Jahr 2010 rund 120.000 Steuerbetrüger selbst angezeigt. Deutschlandweit
summieren sich demnach die geschätzten Mehreinnahmen auf inzwischen sechs
Milliarden Euro.
6 Oct 2016
## TAGS
Steuersünder
Steuer-CD
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Wuppertal
Panama Papers
Matthias Kollatz-Ahnen
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