# taz.de -- Drohnen fliegen lassen in Deutschland: Bedrohnung von oben | |
> Am Himmel wird es eng: Etwa 400.000 Drohnen wurden 2016 in Deutschland | |
> verkauft. Damit fliegen kann jeder. Aber was ist erlaubt, was verboten? | |
Bild: Drohnen machen sehr genaue Fotos von oben, auch die Feuerwehr nutzt sie. … | |
Sie müssen sich Trendaktivitäten widmen, um nicht zu frösteln. Zum | |
Rumliegen und Überetwasreden und Warmesbiertrinken ist es auf dem | |
Tempelhofer Feld in Berlin inzwischen zu kalt. Also bewegen sich die Leute: | |
Sie boarden und surfen, segwayen und kiten, inlinern und pokémongoen. | |
Traditionsbewusste wagen den schnöden Spaziergang auf der äußeren | |
Asphaltbahn. | |
Und dann gibt es doch noch ein paar wenige, die regungslos in den | |
wolkenverhangenen Herbsthimmel starren. Hoch konzentriert verfolgen sie die | |
untertassenmäßigen Bewegungen blinkender Flugobjekte. Es sind Quadrocopter, | |
Hexacopter, einige wenige Oktocopter sogar. Allesamt ferngesteuerte | |
Drohnen, die sich mit einer Vielzahl von batteriebetriebenen Rotorblättern | |
in luftige Höhen abstoßen, um surrend und brummend über den Köpfen der | |
Feldbesucher zu schweben und dabei an den Panik verursachenden Sound in der | |
Nähe von Bienenstöcken erinnern. | |
Nicht jeder ist von den Multicoptern so fasziniert wie ihre Piloten. Bei | |
überambitionierten Tiefflugmanövern verschuldet der Hightechspaß zuweilen | |
Beulen, Platzwunden, fiese Frisuren. Kennt man aus Pannenvideos. Das | |
Grünflächenamt verweist die Amateurflieger darum häufig des Feldes – auch | |
wenn die Regelung zum generellen Flugverbot über Berlin inzwischen | |
gelockert wurde. 1,5 Kilometer um Flughäfen darf nicht geflogen werden, | |
rund um den Reichstag gilt gar eine 5,5-Kilometer-Sperrzone. | |
Außerdem dürfen keine Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Kraftwerke oder | |
Gefängnisse in der Nähe sein, und auch über Menschengruppen bleibt Fliegen | |
untersagt. Ansonsten dürfen Modelle bis 5 Kilogramm in einer Höhe von bis | |
zu 30 Metern fliegen. | |
## Flugzeugen gefährlich nahe | |
Über den 30 Metern beginnt laut Deutscher Flugsicherung der kontrollierte, | |
lizenzierte und genehmigungspflichtige Luftraum. In den kann allerdings | |
auch die billigste Spielzeugdrohne eindringen, mal versehentlich von der | |
Thermik, mal von der bloßen Neugier ihrer Piloten angetrieben. Größere | |
Modelle steigen kilometerweit auf – und könnten dort natürlich | |
Hubschraubern und Flugzeugen zu nahe kommen. Abstürze und Todesfälle hat es | |
zwar noch keine gegeben, ebenso wenig wie Terroranschläge durch gehackte | |
oder mit Sprengstoff bestückte Drohnen. | |
Die Deutsche Flugsicherung zählte in diesem Jahr knapp über 40 Fälle, in | |
denen Drohnen Flugzeugen gefährlich nahe kamen – in der Regel innerhalb der | |
Sperrzone rund um Flughäfen. Und mit jedem medial erwähnten Zwischenfall | |
wächst die Sorge dass es tatsächlich zu einer Kollision kommt. Welchen | |
Schaden Drohnen in einer Turbine oder einem Rotor anrichtet, wird noch | |
untersucht. Unterdessen wächst in der Luft die Anzahl der Laien, die nicht | |
immer mit Flugtalent glänzen. | |
Am Himmel wird es allmählich eng. Schätzungsweise 400.000 Drohnen wurden | |
bislang 2016 in Deutschland verkauft. Tendenz steigend, die Dinger bringen | |
schließlich Spaß. Die Geräte sind erschwinglich, ihre Technik übersteht | |
Stöße und Abstürze, die Fernsteuerung lässt sich immer intuitiver bedienen. | |
Mittlerweile lassen sich Drohnen per App auf dem Smartphone oder mit einem | |
Armband am Handgelenk steuern. Fliegen kann im Regelfall jeder. Und dabei | |
auch noch spektakuläre Bilder und Videos aufnehmen. Eine Kamera hat | |
schließlich so ziemlich jede Drohne an Bord. | |
## Persönlichkeitsrechte verletzend | |
Und das bringt schon die nächsten Drohnengegner auf die Palme: die | |
Datenschützer. Die Bilder aus der Vogelperspektive sehen schick aus, geben | |
spannende Einblicke – und verletzen schnell mal die Persönlichkeitsrechte. | |
Kann ein privater Flug mit einer Drohne schon als Videoüberwachung gewertet | |
werden? Und wie oder was kann man mit einer Kamera aus 30 Metern über einer | |
Großstadt überhaupt filmen, ohne dabei Personen oder Privatgelände | |
aufzunehmen? | |
Der Gesetzgeber muss sich ein paar Gedanken machen, den Rechtsrahmen zu | |
konkretisieren. Gerade verhandelt er ein Positionspapier vom Bundesverband | |
der Deutschen Luftverkehrswirtschaft über so genannte unbemannte | |
Luftfahrtsysteme. Umgangssprachlich: Drohnen. | |
Im Frühjahr nächsten Jahres soll dann feststehen, ob Drohnen fortan | |
gekennzeichnet werden müssen, ob ihre Besitzer in einer Datenbank | |
registriert werden, ob sie eine Art Führerschein machen oder ein paar | |
Flugstunden ablegen sollen und in welchen Lufträumen sie unterwegs sein | |
dürfen. | |
Zwangsläufig werden dabei die Rechte derer beschnitten, die sich schon ein | |
paar Jahrzehnte länger in der Luft herumtreiben: die Modellflieger. Viele | |
von ihnen fürchten, dass der Bundesverkehrsminister den Wildwuchs der | |
Drohnen am Himmel begrenzt und die Flughöhe für alle auf 100 Meter | |
beschränkt. Auch für diejenigen, die die Luftfahrtsysteme kommerziell | |
nutzen oder nutzen wollen, um etwa Gelände zu vermessen, Filme zu | |
produzieren, Lagerbestände zu inspizieren, Postsendungen auszuliefern und | |
so weiter, könnten dann ein paar mehr Steine in den Weg rollen. | |
Oder aber die Hersteller selbst reglementieren die Freiheit der | |
Laienpiloten. Die Drohnen, die durch Höhenmesser, Stabilisatoren, Barometer | |
und sonstige Sensoren immer sicherer fliegen können, ließen sich nämlich | |
auch serienmäßig mit Transpondern und Geofencing-Systemen versehen. Dann | |
wären die surrenden Spielzeugflieger per Werkseinstellung so programmiert, | |
dass sie keinen Privatbesitz überfliegen und in Flugverbotszonen gar nicht | |
erst abheben können. So würde die neueste Technik selbst das Problem mit | |
der neuesten Technik lösen. | |
30 Oct 2016 | |
## AUTOREN | |
Philipp Brandstädter | |
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