| # taz.de -- Verfahren nach Vergewaltigungsprozess: Kachelmanns Ex-Geliebte muss… | |
| > Wettermoderator Jörg Kachelmann hat Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten | |
| > gefordert. Sie habe ihn bewusst falsch angezeigt. Das OLG Frankfurt gibt | |
| > ihm Recht. | |
| Bild: Im Gerichtssaal in Frankfurt: Jörg Kachelmann zwischen seinen zwei Anwä… | |
| Frankfurt/Main dpa | Fünf Jahre nach dem Freispruch im | |
| Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann im | |
| Zivilverfahren gegen seine Ex-Geliebte einen großen Erfolg errungen. Das | |
| Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied am Mittwoch, dass Claudia D. | |
| Anfang 2010 ihren einstigen Liebhaber „vorsätzlich und wahrheitswidrig“ der | |
| Vergewaltigung bezichtigt habe. Die Journalistin wurde daher rechtskräftig | |
| dazu verurteilt, Kachelmann medizinische Gutachten in Höhe von rund 7.100 | |
| Euro zu erstatten. | |
| Diese waren für seine Verteidigung angefallen, nachdem Kachelmann im März | |
| 2010 nach der Strafanzeige von Claudia D. am Frankfurter Flughafen | |
| festgenommen und in Untersuchungshaft gekommen war. | |
| Das OLG zeigte sich überzeugt, dass sich Claudia D. die Verletzungen durch | |
| die angebliche Vergewaltigung selbst zugefügt habe. Der Senat stützte sich | |
| dabei auf das Gutachten des Frankfurter Rechtsmediziners Marcel Verhoff. | |
| Claudia D. hatte angegeben, ihr Ex-Geliebter habe sie in der Nacht zum 9. | |
| Februar 2010 mit dem Messer am Hals ins Schlafzimmer gezerrt und | |
| vergewaltigt. Das Bild der Verletzungen spreche insgesamt dafür, dass | |
| Claudia D. sich diese selbst zugefügt habe, heißt es im Urteil. Beim | |
| angeblich benutzten Küchenmesser sei auch keine DNA von Kachelmann gefunden | |
| worden. Hinweise auf Abwischspuren gebe es auch nicht. | |
| ## Viele Widersprüche | |
| Claudia D. habe sich in ihren Aussagen in viele Widersprüche verstrickt, | |
| stellte das OLG fest. Eine „Autosuggestion“ – die Einbildung einer | |
| Vergewaltigung – schloss das OLG bei Claudia D. aus. Dies hatte das | |
| Landgericht Frankfurt in erster Instanz noch für denkbar gehalten und daher | |
| die Klage Kachelmanns abgewiesen. | |
| Kachelmanns Ex-Geliebte habe mit ihrer falschen Strafanzeige „rechtswidrig | |
| und schuldhaft“ gehandelt, stellte das OLG in der 33 Seiten langen | |
| Urteilsbegründung weiter fest. Sie sei mit „direktem Vorsatz“ und | |
| „krimineller Energie“ vorgegangen. Als Motiv komme Rache in Frage, da | |
| Kachelmann auch andere Frauen hatte und die Beziehung habe beenden wollen. | |
| ## „Armselige, feige Frauenverächter“ | |
| Nach der Entscheidung zeigte sich Kachelmann „dankbar“ für das Urteil. Es | |
| stehe nun zweifelsfrei fest, dass er wegen der falschen Beschuldigungen | |
| „Opfer eines Verbrechens“ geworden sei. Nach dem Freispruch in Mannheim im | |
| Mai 2011 seien Restzweifel geblieben. Nun habe er das Vertrauen in die | |
| deutsche Justiz zurückerhalten. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn wies | |
| darauf hin, dass wegen der Falschaussage, die zur U-Haft für Kachelmann | |
| führte, die Staatsanwaltschaft Mannheim oder Frankfurt aktiv werden | |
| könnten. | |
| Claudia D. sprach von einem „Justizskandal“. Ihr vorzuwerfen, sie habe die | |
| Vergewaltigung nur erfunden, sei „ein katastrophales Fehlurteil“ eines | |
| „rein männlich besetzten Senats“, sagte sie in einer Erklärung, die sie | |
| verlas. Mit dem Urteil solle im „männerbündischen Täterstaat Deutschland“ | |
| ein Exempel statuieret werden, da Frauen im Kampf gegen sexuelle | |
| Gewaltattacken mutiger geworden seien. Die Richter nannte sie „armselige, | |
| feige Frauenverächter“. | |
| 28 Sep 2016 | |
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