| # taz.de -- Teurer Blick in die Zukunft: Strafbefehl für Hellseherin | |
| > Wegen Betruges soll eine Hamburgerin Schadensersatz zahlen. Sie hatte | |
| > einer Frau 322.000 Euro abgeknöpft – für ein bisschen spirituelle | |
| > Energie. | |
| Bild: Eheschließung durch spirituelle Energie? Eine Wahrsagerin stellte ihrer … | |
| Hamburg taz | Ob sie vorher gespürt hat, welch negative Energien das | |
| Gericht in ihre Richtung senden würde? Vor dem Amtsgericht in Hamburg St. | |
| Georg ist die 53-jährige Hellseherin Gudrun M. jedenfalls nicht | |
| aufgetaucht. Der Hamburgerin wurde Betrug in 25 Fällen vorgeworfen. Sie | |
| soll einer Schweizerin 322.000 Euro abgenommen haben – für ein sogenanntes | |
| „Lifecoaching spezial plus“. | |
| Dafür soll M. „wahrheitswidrig vorgegeben haben“, dass sie den damaligen | |
| Partner der Bernerin „über ein spirituelles Energiefeld“ davon überzeugen | |
| könne, die heute 67-Jährige zu heiraten. Zudem soll sie prophezeit haben, | |
| dass die Kundin ein Mehrfaches der Kosten zurück erhalten werde, heißt es | |
| von der Staatsanwaltschaft. | |
| Die Schweizerin ist zum Gerichtstermin angereist. Die pensionierte Beamtin | |
| steht im schwarz-weißen Kleid vor den Fernsehkameras auf dem Gang des | |
| Gerichtsgebäudes, im Arm einen dicken grauen Aktenordner, eine Lesebrille | |
| hält ihr die dunklen Locken aus dem Gesicht. „Ich bin eine gestandene | |
| Frau“, sagt sie. „Ich frage mich heute: Oh Gott, wie konnte ich nur?“ | |
| Über eine Kollegin fand sie eine Anzeige der angeblichen Hellseherin in | |
| einer Schweizer Zeitung. „Es war eine Zeit in der für mich viel zusammen | |
| kam“, sagt sie. M. habe gewusst, wie sie mit Menschen umgehen müsse. „Mal | |
| durch Versprechungen, mal mit Drohungen.“ | |
| Getroffen hätten sich die Frauen nur einmal in Hamburg. Die übrige | |
| Kommunikation habe per Mail oder am Telefon stattgefunden. „Sie sagte, sie | |
| würde mit meinem Partner Kontakt aufnehmen“, gibt die 67-Jährige an – | |
| allerdings nicht real, sondern spirituell, um dessen emotionale Probleme zu | |
| lösen. Von November 2012 bis April 2015 ging das so und die Rechnungen | |
| stiegen. | |
| Die Schweizerin sagt, sie hätte mit niemandem darüber sprechen dürfen. | |
| Andernfalls hätte das mehr Arbeit für die Wahrsagerin bedeutet, weil ihr so | |
| „fremde Energien“ in die Quere kämen. Das habe ihr M. gesagt und sie habe | |
| sich daran gehalten. Bis zu jenem Tag, an dem sie M. mitteilte, dass sie | |
| kein Geld mehr habe. | |
| Die Hamburgerin sei darüber ungehalten gewesen, habe gesagt, dass die Frau | |
| nun selbst Schuld sei, wenn die Behandlung keine Wirkung auf ihren | |
| damaligen Partner zeige. Heute sagt die Schweizerin: „Ich hatte erst | |
| Zweifel, als es zu spät war.“ | |
| Im Gerichtssaal bleibt der Platz neben Verteidiger Uwe Kirsch frei. M. hat | |
| dem Gericht mehrere Atteste vorgelegt, das letzte am Tag vor der | |
| Verhandlung –wegen eines Nervenzusammenbruchs. Richterin Ulrike Schwafferts | |
| jedoch zweifelt daran, dass M. tatsächlich verhandlungsunfähig ist, auch | |
| weil diese sich nicht von einer Amtsärztin untersuchen ließ. | |
| Geständig aber ist sie. „Sie hatte hauptsächlich eine Kundin“, sagt ihr | |
| Anwalt. M. habe „täglich stundenlang“ mit der Schweizerin telefoniert und | |
| dafür tatsächlich über 300.000 Euro verlangt. „Es war eine | |
| rund-um-die-Uhr-Lebensberatung“, sagt Kirsch. Die Einnahmen habe seine | |
| Mandantin versteuert. | |
| Damit habe die Angeklagte die Vorwürfe „vollumfänglich eingeräumt“, sagt | |
| Richterin Schwafferts. Es liege jedoch ein „erhebliches Mitverschulden“ der | |
| Schweizerin vor, ergänzte die Staatsanwältin. | |
| Beide einigten sich mit Verteidiger Kirsch deshalb auf eine Entscheidung im | |
| schriftlichen Verfahren. M. soll nun ein Jahr Freiheitsstrafe bekommen, die | |
| auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Und sie soll ihrer Kundin | |
| Schadensersatz zahlen – insgesamt 48.000 Euro. „Alles wird sie sowieso | |
| nicht wieder gut machen können“, sagt Schwafferts. Dieses Urteil gilt, | |
| sobald die Richterin den Antrag der Staatsanwaltschaft unterschrieben hat. | |
| Die 67-jährige Schweizerin habe sich vorher nie esoterisch beraten lassen, | |
| betont sie. Mit ihrem Auftritt vor Gericht will sie andere Menschen warnen: | |
| „Glaubt nicht daran. So etwas gibt es nicht.“ | |
| 28 Sep 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Andrea Scharpen | |
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