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# taz.de -- Grundsatzurteil zum Streikrecht: Fraport gewinnt gegen Vorfeldlotsen
> Ein Streik der GdF habe gegen die Friedenspflicht verstoßen, urteilt das
> Arbeitsgericht. Der Frankfurter Flughafen beklagt 5,2 Millionen Euro
> Einnahmeverluste.
Bild: Ein Follow-Me-Fahrzeug der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen. Das Ar…
Erfurt dpa | Der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kommt ein Verstoß
gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Streik am Frankfurter
Flughafen teuer zu stehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wertete [1][den
Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012] am Dienstag als
rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem
Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen.
Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer
Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt (1 AZR 160/14).
Fraport bezifferte die Forderung für Einnahmeverluste durch Hunderte
ausgefallene Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro.
„Der von der GdF getragene, als einheitliche und unteilbare Handlung zu
beurteilende Streik war rechtswidrig“, heißt es in der BAG-Entscheidung.
Der Einwand der GdF, sie hätte den Streik auch ohne die der Friedenspflicht
unterliegenden Forderungen geführt, sei „unbeachtlich“.
Das Grundsatzurteil zum Streikrecht kann nach Einschätzung von Fachleuten
Auswirkungen auf Arbeitskämpfe auch anderer Gewerkschaften haben.
Schadenersatzzahlungen von Gewerkschaften für die Folgen von Arbeitskämpfen
sind bisher in Deutschland eher die Ausnahme.
## Existenz der GdF nicht in Gefahr
Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische
Landesarbeitsgericht festlegen. Fraport nehme die Entscheidung zur
Kenntnis, werde sie jedoch bis zur Vorlage der schriftlichen
Urteilsbegründung nicht kommentieren, sagte ein Unternehmenssprecher auf
Anfrage. Die Existenz der Gewerkschaft sei durch den verlorenen
Rechtsstreit nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die
Gewerkschaft vertritt bundesweit knapp 4.000 Mitglieder.
Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin,
die ebenfalls geklagt hatten, verneinten die Bundesarbeitsrichter nach
mehrstündiger Verhandlung, die zeitweise unterbrochen war. Gewerkschaften
können nach einem BAG-Urteil von 2015 nicht für Folgekosten haftbar gemacht
werden, die bei nicht direkt bestreikten Unternehmen entstehen.
Die Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung hatten in der Verhandlung
gewarnt, das Streikrisiko für Gewerkschaften zu erhöhen. „Es sollte nicht
sein, dass man für eine relativ nebensächliche Forderung, die
möglicherweise rechtlich angreifbar ist, ein hohes Risiko bei Streiks
eingehen muss“, sagte der Anwalt der GdF, Dirk Vogelsang.
26 Jul 2016
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[1] /Tarifkonflikt-am-Frankfurter-Flughafen/!5099611
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Arbeitsrecht
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