# taz.de -- Grundsatzurteil zum Streikrecht: Fraport gewinnt gegen Vorfeldlotsen | |
> Ein Streik der GdF habe gegen die Friedenspflicht verstoßen, urteilt das | |
> Arbeitsgericht. Der Frankfurter Flughafen beklagt 5,2 Millionen Euro | |
> Einnahmeverluste. | |
Bild: Ein Follow-Me-Fahrzeug der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen. Das Ar… | |
ERFURT dpa | Der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kommt ein Verstoß | |
gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Streik am Frankfurter | |
Flughafen teuer zu stehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wertete [1][den | |
Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012] am Dienstag als | |
rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem | |
Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. | |
Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer | |
Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt (1 AZR 160/14). | |
Fraport bezifferte die Forderung für Einnahmeverluste durch Hunderte | |
ausgefallene Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro. | |
„Der von der GdF getragene, als einheitliche und unteilbare Handlung zu | |
beurteilende Streik war rechtswidrig“, heißt es in der BAG-Entscheidung. | |
Der Einwand der GdF, sie hätte den Streik auch ohne die der Friedenspflicht | |
unterliegenden Forderungen geführt, sei „unbeachtlich“. | |
Das Grundsatzurteil zum Streikrecht kann nach Einschätzung von Fachleuten | |
Auswirkungen auf Arbeitskämpfe auch anderer Gewerkschaften haben. | |
Schadenersatzzahlungen von Gewerkschaften für die Folgen von Arbeitskämpfen | |
sind bisher in Deutschland eher die Ausnahme. | |
## Existenz der GdF nicht in Gefahr | |
Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische | |
Landesarbeitsgericht festlegen. Fraport nehme die Entscheidung zur | |
Kenntnis, werde sie jedoch bis zur Vorlage der schriftlichen | |
Urteilsbegründung nicht kommentieren, sagte ein Unternehmenssprecher auf | |
Anfrage. Die Existenz der Gewerkschaft sei durch den verlorenen | |
Rechtsstreit nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die | |
Gewerkschaft vertritt bundesweit knapp 4.000 Mitglieder. | |
Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin, | |
die ebenfalls geklagt hatten, verneinten die Bundesarbeitsrichter nach | |
mehrstündiger Verhandlung, die zeitweise unterbrochen war. Gewerkschaften | |
können nach einem BAG-Urteil von 2015 nicht für Folgekosten haftbar gemacht | |
werden, die bei nicht direkt bestreikten Unternehmen entstehen. | |
Die Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung hatten in der Verhandlung | |
gewarnt, das Streikrisiko für Gewerkschaften zu erhöhen. „Es sollte nicht | |
sein, dass man für eine relativ nebensächliche Forderung, die | |
möglicherweise rechtlich angreifbar ist, ein hohes Risiko bei Streiks | |
eingehen muss“, sagte der Anwalt der GdF, Dirk Vogelsang. | |
26 Jul 2016 | |
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