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# taz.de -- Entscheidungen des Arbeitsgerichts: Streik-Verbot am Frankfurter Fl…
> Das Arbeitsgericht verbietet den Streik der Vorfeldmitarbeiter und den
> Solidaritätsstreik der Fluglotsen am Frankfurter Flughafen. Die
> Gewerkschaft will gegen das Urteil vorgehen.
Bild: Es wird abgehoben am Frankfurter Flughafen.
FRANKFURT AM MAIN taz | Im Mittelpunkt des Streiks am Frankfurter Flughafen
steht seit Dienstag ein Mann: Matthias Kreuzberg-Kowazyk. Er ist Richter am
Arbeitsgericht Frankfurt und hat zwei richtungweisende Entscheidungen gegen
den Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) getroffen.
Am späten Dienstagabend hatte er den Solidarstreik der Fluglotsen für ihre
Kollegen auf dem Vorfeld untersagt. Der Streik sei „unverhältnismäßig", da
die Arbeitsniederlegung der Lotsen dem Hauptstreik des Vorfeldpersonals
gleichkomme und nicht nur unterstützend wirke, urteilte das Gericht.
Trotz des Verbots gab es am Mittwoch laut Fraport 235 Flugausfälle. Die
Deutsche Flugsicherung annullierte wegen des möglichen Streiks der Lotsen
etliche Interkontinentalflüge. Außerdem streikten am Mittwochmorgen
weiterhin die Vorfeldmitarbeiter.
Damit war aber kurze Zeit später Schluss. Am Mittwochmittag erließ
Kreuzberg-Kowazyk eine einstweilige Verfügung, die den mit Unterbrechungen
seit zwei Wochen andauernden Hauptstreik des Vorfeldpersonals untersagte.
Denn die Forderungen der GdF nach Arbeitsschutzregelungen und einem
Nachtschichtverbot für ältere Mitarbeiter verstießen gegen das Gebot der
Friedenspflicht aus dem teilweise noch gültigen Tarifvertrag. Der Richter
ließ es der GdF offen, ohne diese Forderungen einen neuen Streik zu
beginnen.
Während Vertreter des Flughafenbetreibers das Urteil begrüßten, konnten die
Gewerkschafter ihren Ärger kaum verbergen. Markus Siebers,
GdF-Tarifvorstand, sagte kurz nach dem Urteil: „Wenn das Bestand hat,
können wir unsere Streikbücher einpacken." Auch GdF-Sprecher Matthias Maas
sieht „das Streikrecht in Deutschland gefährdet."
Die GdF sagte den Streik daraufhin kurzfristig ab und wollte sich über das
weitere Vorgehen beraten. Doch am späten Mittwochnachmittag teilte dass
Landesarbeitsgericht mit, dass es auch keine Berufung gegen das Urteil von
Dienstag geben werde. Der Streik bleibt damit verboten. Er sollte
ursprünglich bis Donnerstag fünf Uhr dauern.
## Debatte um Tarifeinheit neu entfacht
Durch den Streik am Frankfurter Flughafen wurde auch die grundsätzliche
Debatte über die Macht kleiner Spartengewerkschaften neu entfacht.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) forderten am Mittwoch
neue Regeln für solch kleine Gewerkschaften.
Es sei notwendig, „dass in einem Betrieb verhandelt wird und dass zum
Schluss auch eine Lösung herauskommt, die der Mehrheit nutzt". Wie genau
diese Regelungen aussehen sollten und ob es ein Gesetz zur Tarifeinheit -
also dem Prinzip „ein Betrieb, ein Tarifvertrag" - gebe, ließ die
Ministerin offen. Allerdings war aus Regierungskreisen zu erfahren, dass
dieses Thema schon am Sonntag auf die Tagesordnung des schwarz-gelben
Koalitionsausschusses kommen könne.
Für Siebers ist diese Entwicklung wenig erfreulich. Besonders kritisierte
er die Rolle der großen Gewerkschaften, die sich „vor den Karren der
Arbeitgeber spannen" ließen. In Frankfurt hatten sich die bei Verdi
organisierten Betriebsratsvorsitzenden der Fraport AG eindeutig gegen die
GdF positioniert.
Der DGB wollte sich auf Anfrage der taz nicht zu den neusten Vorstößen von
Ursula von der Leyen äußern. Siebers befürchtet, dass nicht nur ein Gesetz
zur Tarifeinheit, sondern auch "eine Beschneidung des Streikrechts" auf den
Weg gebracht werden könne.
29 Feb 2012
## AUTOREN
Timo Reuter
## TAGS
Arbeitsrecht
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