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# taz.de -- Verschleierungs-Verbot in Schule: Kritik an Ausschluss von Muslimin
> Das Urteil gegen eine Schülerin aus Osnabrück, die wegen ihres Nikab von
> der Schule geworfen wurde, ruft Kritik hervor. Muslimverbände sind gegen
> ein Verbot.
Bild: Hätte die Klägerin nur in Gegenwart einer Lehrerin abgenommen: den Nikab
Hamburg taz | Die Lehrergewerkschaft GEW kritisiert den [1][Rauswurf einer
Schülerin aus Osnabrück aus einer Abendschule] – zumindest in Teilen. Das
Verwaltungsgericht Osnabrück hatte am Montag bestätigt, dass die 18-Jährige
nicht länger am Unterricht teilnehmen darf, weil sie sich weigert, ihren
Gesichtsschleier abzulegen. „Wir dürfen Frauen nicht nur deswegen vom
Unterricht ausschließen, weil sie Burka oder Nikab tragen“, sagte Ilka
Hoffmann vom Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft der
Neuen Osnabrücker Zeitung.
Die Schule sei für Mädchen aus streng konservativen, islamischen Haushalten
oft die einzige Möglichkeit, Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. „Im
Unterricht kann sich das Selbstbewusstsein herausbilden, das nötig ist, um
entgegen der Familientradition den Schleier abzunehmen“, sagte Hoffmann.
Anders sei das bei Lehrerinnen, die ein Vorbild sein müssten und deshalb
keinen Nikab tragen könnten. Hoffmann spricht damit allerdings nicht im
Namen der niedersächsischen GEW.
## GEW hält Gesichtsschleier vor allem für Wahlkampfthema
Der dortige Geschäftsführer Richard Lauenstein hält es für falsch, sich zu
dem konkreten Fall zu äußern. „Die Debatte um Burka und Nikab ist künstlich
hochgezogen“, sagte Lauenstein. Sie werde geführt, um rechtspopulistischen
Parteien wie der AfD bei den anstehenden Wahlen Stimmen abzujagen. „Wir
halten das für gefährlich.“ In der Bundesrepublik seien Gesichtsschleier
eigentlich kein Problem, sagte Lauenstein.
Das bestätigt auch die Landesschulbehörde. In Niedersachsen habe es in
diesem Jahr nur einen weiteren Fall gegeben, in dem eine Schülerin ihren
Gesichtsschleier tragen wollte, sagte Behördensprecherin Bianca Schöneich.
„Nach Gesprächen zwischen der Schulleitung und der Schülerin verzichtet sie
darauf.“
Gesichtsschleier sind in Schulen nicht grundsätzlich verboten. Auch an der
Abendschule Sophie Scholl waren in der Schulordnung weder religiöse Symbole
verboten noch gab es Bekleidungsvorschriften. Die 18-Jährige konnte also
nicht wissen, dass sie im Nikab an der Schule nicht erwünscht ist, als sie
im April zugelassen wurde. Für die Lehrer sei eine Kommunikation jedoch
nicht möglich, wenn sie das Gesicht und die Mimik ihrer Schülerin nicht
sähen, sagte die Sprecherin Schöneich.
Durch den Ausschluss vom Unterricht fühlte sich die Schülerin in ihrer
freien Religionsausübung eingeschränkt. Doch vor Gericht erschien sie wegen
des großen Medieninteresses nicht und konnte somit auch nicht darlegen,
warum es eine unzumutbare Einschränkung für sie wäre, auf ihren Schleier zu
verzichten.
## Muslimverbände sind gegen Verschleierung und ihr Verbot
„Deshalb ist das Urteil zu akzeptieren“, sagte die Geschäftsführerin des
Ditib-Landesverbands Niedersachsen und Bremen Emine Oğuz. Es sei schade für
die junge Frau, da durch den Besuch der Abendschule deutlich sei, dass sie
sich weiterbilden wolle. Die Vertreterin der türkischen Moschee-Gemeinden
im Land sieht es zwar kritisch, wenn junge Frauen ihr Gesicht verstecken,
ist aber gegen ein Verbot: „Das würde diese Menschen weiter ausgrenzen.“
Auch Recep Bilgen, der Vorsitzende der Schura, des Landesverbandes der
Muslime in Niedersachsen, gibt sich zurückhaltend, wenn es um ein Verbot an
Schulen geht. Er sagt jedoch, es sei „ein Mindestmaß an Voraussetzung für
Kommunikation, das Gesicht zu zeigen“. Auch unter muslimischen Theologen
sei es weitgehend Konsens, „dass Musliminnen ihr Gesicht nicht zu verdecken
brauchen“.
24 Aug 2016
## LINKS
[1] /Gerichtsurteil-in-Osnabrueck/!5326522/
## AUTOREN
Andrea Scharpen
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