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# taz.de -- Jogginghosen-Verbot in NRW: Juristen sehen Schule im Unrecht
> Unterrichtsausschluss wegen des Tragens einer Jogginghose? Die
> Schulleitung in Wermelskirchen hält daran fest. Rechtswissenschaftler
> sagen: Das geht nicht.
Bild: „Chillen“ in der Schule? Geht gar nicht, findet die Schulleitung in W…
Münster/Wermelskirchen dpa | Das von der Sekundarschule Wermelskirchen
ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von
Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. „Es gibt keine Grundlage
für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig“, sagte
Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster.
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum.
„Die Schulkonferenz kann in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung
aussprechen, mehr aber auch nicht.“ Entsprechend könne das Tragen einer
Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss
vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen,
sagte Wissmann.
Die Schule könne zwar im Einzelfall Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen
Schüler verhängen. Dafür müsste aber ein Pflichtverstoß vorliegen, den das
bloße Tragen einer Jogginghose nicht darstelle. „Da müsste schon noch mehr
dazu kommen“, sagte Wissmann, der das Land NRW in Fragen des Schulrechts
beraten hat.
Wenn ein Gespräch mit der Schulleitung nicht fruchte und eine Eingabe beim
Schulamt auch nicht, könnten Betroffene gegen den Ausschluss vom Unterricht
Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten suchen.
Ähnlich äußerte sich Professor Markus Ogorek von der Uni Köln: „Eine
Empfehlung kann schon dem Wortsinne nach keine Verpflichtung sein.“ Der
Ausschluss von mit Sporthosen bekleideten Schülern dürfte daher rechtlich
nicht gedeckt sein: „Wer Sanktionen aus dem Nichtbefolgen einer Empfehlung
ziehen will, verkennt schlichtweg deren mangelnde Bindewirkung“, so der
Rechtswissenschaftler.
Angesichts der bewussten Festlegung des Gesetzgebers bestehe zudem kein
Raum, über Konstruktionen wie einer Gefährdung des Schulfriedens eine
Verpflichtung doch noch pauschal durchzusetzen, erklärte Ogorek.
Die Leitung einer Sekundarschule in Wermelskirchen hatte Schüler in
Jogginghosen zum Umziehen nach Hause geschickt. Dies hatte unter Schülern
und Eltern für Ärger gesorgt. „Trotz Kritik in den Medien“ wolle man die
Kleiderordnung aufrechterhalten, hatte die Schule mitgeteilt. „Wir möchten
unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum
„Chillen“ verleitet.“ Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei eine
Abkehr von der Jogginghose wichtig.
Wie die Bezirksregierung Köln auf Nachfrage mitteilte, haben sich laut
Auskunft der Schule sechs Eltern von betroffenen Schülern beschwert, weil
diese nach Hause geschickt wurden, um sich umzuziehen.
25 Mar 2023
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