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# taz.de -- Urteil zur Waldschlösschenbrücke: Dresdner Brücke bleibt stehen
> Ein Gericht urteilt, dass die Umweltverträglichkeit der
> Waldschlösschenbrücke neu geprüft werden muss. Abgerissen wird sie nicht.
Bild: Bleibt, wird aber geprüft: die Brücke an der Elbe
Dresden taz | Die einst schwer umkämpfte Dresdner Waldschlösschenbrücke
wird nicht wieder abgerissen, muss aber hinsichtlich ihrer
Umweltverträglichkeit erneut überprüft werden. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Freitag auf eine bis in das Jahr
2004 zurückreichenden Klage von Naturschutzverbänden kam wie erwartet. Nach
zweitägigen Verhandlungen erklärte das Gericht den
Brücken-Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für rechtswidrig.
Nachgeholt werden muss aber die erforderliche Verträglichkeitsprüfung für
das Flora-Fauna-Habitat (FFH) des Baugebietes an den Elbwiesen. Eine
Sperrung oder gar einen Wiederabriss der 182 Millionen Euro teuren Brücke
hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier bereits am Mittwoch
ausgeschlossen.
Der einmalige Fall, dass über ein seit drei Jahren befahrenes
Brückenbauwerk zu entscheiden war, hängt mit der Ausweisung des
FFH-Gebietes erst wenige Monate nach dem Planfeststellungserlass 2004
zusammen. Das Elbtal wurde von der EU-Kommission außerdem zum
Vogelschutzgebiet erklärt.
Nach der Klage der Grünen Liga 2004 gegen den Erlass bewertete deshalb die
Landesdirektion Sachsen als Mittelbehörde 2008 die FFH-Verträglichkeit neu
und machte dabei von der Möglichkeit einer Ausnahmezulassung nach Absatz 4
der europäischen FFH-Richtline Gebrauch. Beim Dresdner und beim sächsischen
Oberverwaltungsgericht waren die Kläger zunächst gescheitert.
## Verschärfte Auflagen nicht zwangsläufig
Das Bundesverwaltungsgericht rief den Europäischen Gerichtshof zu Hilfe.
Der stellte im Januar dieses Jahres fest, dass auch ein vor der Ausweisung
eines Schutzgebietes begonnenes Projekt unter das so genannte
Verschlechterungsverbot fällt. Die Beeinträchtigung von Lebensräumen und
die Störung von Arten seien auszuschließen. Deshalb muss nun die
Landesdirektion die Verträglichkeit in einem ergänzenden Verfahren erneut
prüfen und festgestellte Mängel beheben.
Nicht zwangsläufig muss dieses zu verschärften Auflagen führen. Stellt sich
beispielsweise heraus, dass weit weniger Fledermäuse wie die Kleine
Hufeisennase durch das massive Bauwerk betroffen sind als angenommen,
könnte das Tempolimit 30 auf der Brücke entfallen. Die Grüne Liga wertet
das Urteil „als großen Erfolg für den Naturschutz“ Der Verband verbinde
damit „die Hoffnung, dass andere Träger von Eingriffsvorhaben in Sachsen
künftig den rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft von
Anfang an den ihnen gebührenden Respekt erweisen.“
Der über 20 Jahre währende Streit um die ästhetisch, ökologisch, finanziell
und verkehrspolitisch umstrittene Brücke ist noch nicht beendet. Gegen den
nun erforderlichen neuen Planfeststellungsbeschluss könnte nämlich erneut
geklagt werden. Dann stünde der jahrelange Weg durch die Instanzen zum
zweiten Mal an.
15 Jul 2016
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Dresden
Sachsen
Umwelt
Waldschlösschenbrücke
Waldschlösschenbrücke
Islam
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