# taz.de -- Urteil zur Waldschlösschenbrücke: Dresdner Brücke bleibt stehen | |
> Ein Gericht urteilt, dass die Umweltverträglichkeit der | |
> Waldschlösschenbrücke neu geprüft werden muss. Abgerissen wird sie nicht. | |
Bild: Bleibt, wird aber geprüft: die Brücke an der Elbe | |
Dresden taz | Die einst schwer umkämpfte Dresdner Waldschlösschenbrücke | |
wird nicht wieder abgerissen, muss aber hinsichtlich ihrer | |
Umweltverträglichkeit erneut überprüft werden. Das Urteil des | |
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Freitag auf eine bis in das Jahr | |
2004 zurückreichenden Klage von Naturschutzverbänden kam wie erwartet. Nach | |
zweitägigen Verhandlungen erklärte das Gericht den | |
Brücken-Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für rechtswidrig. | |
Nachgeholt werden muss aber die erforderliche Verträglichkeitsprüfung für | |
das Flora-Fauna-Habitat (FFH) des Baugebietes an den Elbwiesen. Eine | |
Sperrung oder gar einen Wiederabriss der 182 Millionen Euro teuren Brücke | |
hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier bereits am Mittwoch | |
ausgeschlossen. | |
Der einmalige Fall, dass über ein seit drei Jahren befahrenes | |
Brückenbauwerk zu entscheiden war, hängt mit der Ausweisung des | |
FFH-Gebietes erst wenige Monate nach dem Planfeststellungserlass 2004 | |
zusammen. Das Elbtal wurde von der EU-Kommission außerdem zum | |
Vogelschutzgebiet erklärt. | |
Nach der Klage der Grünen Liga 2004 gegen den Erlass bewertete deshalb die | |
Landesdirektion Sachsen als Mittelbehörde 2008 die FFH-Verträglichkeit neu | |
und machte dabei von der Möglichkeit einer Ausnahmezulassung nach Absatz 4 | |
der europäischen FFH-Richtline Gebrauch. Beim Dresdner und beim sächsischen | |
Oberverwaltungsgericht waren die Kläger zunächst gescheitert. | |
## Verschärfte Auflagen nicht zwangsläufig | |
Das Bundesverwaltungsgericht rief den Europäischen Gerichtshof zu Hilfe. | |
Der stellte im Januar dieses Jahres fest, dass auch ein vor der Ausweisung | |
eines Schutzgebietes begonnenes Projekt unter das so genannte | |
Verschlechterungsverbot fällt. Die Beeinträchtigung von Lebensräumen und | |
die Störung von Arten seien auszuschließen. Deshalb muss nun die | |
Landesdirektion die Verträglichkeit in einem ergänzenden Verfahren erneut | |
prüfen und festgestellte Mängel beheben. | |
Nicht zwangsläufig muss dieses zu verschärften Auflagen führen. Stellt sich | |
beispielsweise heraus, dass weit weniger Fledermäuse wie die Kleine | |
Hufeisennase durch das massive Bauwerk betroffen sind als angenommen, | |
könnte das Tempolimit 30 auf der Brücke entfallen. Die Grüne Liga wertet | |
das Urteil „als großen Erfolg für den Naturschutz“ Der Verband verbinde | |
damit „die Hoffnung, dass andere Träger von Eingriffsvorhaben in Sachsen | |
künftig den rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft von | |
Anfang an den ihnen gebührenden Respekt erweisen.“ | |
Der über 20 Jahre währende Streit um die ästhetisch, ökologisch, finanziell | |
und verkehrspolitisch umstrittene Brücke ist noch nicht beendet. Gegen den | |
nun erforderlichen neuen Planfeststellungsbeschluss könnte nämlich erneut | |
geklagt werden. Dann stünde der jahrelange Weg durch die Instanzen zum | |
zweiten Mal an. | |
15 Jul 2016 | |
## AUTOREN | |
Michael Bartsch | |
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