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# taz.de -- Umstrittener Brückenbau in Dresden: Gericht entscheidet gegen Batm…
> Die Waldschlösschenbrücke in Dresden darf gebaut werden, obwohl noch ein
> Gerichtsverfahren läuft. Bekommen die Kläger Recht, wird das Bauwerk
> wieder abgerissen.
Bild: Der Autoverkehr kommt: Standort der geplanten Waldschlößchenbrücke
DRESDEN rtr/dpa Der umstrittene Bau der Waldschlößchenbrücke im
UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal kann beginnen: Das Sächsische
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hob einen von Naturschutzverbänden
im August erwirkten Baustopp auf. Der Senat verfügte in seinem am Mittwoch
verkündeten Beschluss aber Auflagen zum Schutz der bedrohten Fledermausart
Kleine Hufeisennase. Mit dem Bau der geplanten Elbbrücke droht der
Flusslandschaft der Verlust des 2004 verliehenen Welterbetitels. Nach
Auffassung der UNESCO würde eine vierspurige Flussquerung die reizvolle
Landschaft des Elbtales bei Dresden verschandeln.
Die Richter änderten einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts, das
im August den Baubeginn per Eilverfahren gestoppt hatte. Damit gaben sie
einer Beschwerde des Freistaates Sachsen statt. Ungeachtet dessen geht der
Rechtsstreit weiter, da über den Brückenbau in der Hauptsache noch nicht
entschieden ist.
Nach Auffassung des OVG geht von dem Bauwerk zwar selbst keine Gefahr für
die Kleine Hufeisennase aus. Allerdings konnte nicht abschließend beurteilt
werden, ob die Tiere bei der Jagd nach Insekten gefährdet seien. Daher
verfügten die Richter Nachbesserungen in der Brückenbauplanung. So soll
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde auf der Brücke
in den Nächten zwischen April und Oktober verhindern, dass die Tiere von
Autos erfasst werden. Die Richter sprachen vom sogenannten Falleneffekt -
dabei lassen sich die von der Brückenbeleuchtung angelockten Insekten
fallen, um den jagenden Fledermäusen zu entkommen.
Die Naturschutzverbände hoffen nun auf das Hauptsacheverfahren, teilte
deren Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer mit. Er kündigte eine Revision
beim Bundesverwaltungsgericht an, sollte letztlich das OVG auch im
Hauptsacheverfahren dem Regierungspräsidium Recht geben. Am Dresdner
Verwaltungsgericht sind seit 2004 noch 21 Klagen von Naturschützern und
Anwohnern zum Planfeststellungsverfahren anhängig. Darüber wird 2008 "so
schnell wie möglich" entschieden, sagte Sprecher Robert Bender. Sollte mit
rechtskräftigem Urteil das Planfeststellungsverfahren aufgehoben werden,
dürfte die Brücke nicht weitergebaut werden.
Die Aberkennung des Welterbetitels wäre erst der zweite Fall in der
Geschichte der Welterbestätten. Im Sommer hatte die UNESCO einem
Naturschutzgebiet im arabischen Sultanat Oman den Status aberkannt.
14 Nov 2007
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Dresden
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