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# taz.de -- Urteil zu Online-Versicherungen: Check 24 muss sich outen
> Das Vergleichsportal muss besser kennzeichnen, dass es als
> Versicherungsmakler tätig ist, urteilt ein Landgericht. Verbrauchern ist
> das oft nicht klar.
Bild: Makler24 wäre auch ein passender Firmenname
Berlin taz | Der Online-Versicherungsvermittler Check24 muss künftig Kunden
besser darüber informieren, dass er als Versicherungsmakler tätig ist. Das
geht aus einem Urteil des Landgerichts München (Az. 37 O 15268/15) hervor.
Darin bestätigt das Gericht gleichzeitig das Geschäftsmodell des
Internetvermittlers. Damit ist eine Klage des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungskaufleute (BVK) in wesentlichen Punkten gescheitert. Das
Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Signalcharakter für die
ganze Branche hat.
Für Versicherungskunden sind Portale wie Check24, Verivox oder Geld.de
attraktiv, weil sie direkte Preisvergleiche zwischen Anbietern ermöglichen.
Verbrauchern ist aber oft nicht klar, dass die Portale Provisionen für
abgeschlossene Verträge bekommen und nur Policen von Versicherern anbieten,
von denen sie Geld erhalten.
Check24 ist in Deutschland der größte Online-Versicherungsvermittler. Für
eine Pkw-Haftpflichtversicherung erhält das Portal schätzungsweise zwischen
50 und 60 Euro Vermittlergebühr. 2015 hat Check24 insgesamt 1,08 Millionen
Kfz-Policen verkauft.
## Gut für den Verbraucherschutz
Dass Check24 ein Makler ist, erfahren Nutzer bislang nur, wenn sie einen
Button in der Fußleiste der Webseite mit der Aufschrift „Erstinformation“
anklicken. Damit verstößt das Unternehmen gegen die gesetzlichen
Mitteilungspflichten, urteilte das Landgericht München. Wer Versicherungen
verkauft, muss gegenüber dem Kunden beim ersten Kontakt klar machen,
welchen Status er hat – auch im Internet. Die Informationen müssten dem
Besucher der Webseite „so präsentiert werden, dass er nicht erst danach
suchen muss“.
Der klagende BVK sieht darin einen Sieg. Das Urteil sei ein „wichtiges
Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland“, sagte BVK-Präsident
Michael H. Heinz. Hintergrund der Klage ist ein harter Verteilungskampf in
der Branche. Immer mehr Verbraucher schließen Policen über das Internet ab,
vor allem Kfz-Versicherungen. Die gelten als Türöffner für den klassischen
Vertreter, um Kunden weitere Verträge zu verkaufen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BVK wird erst nach Analyse der
schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob er in Berufung geht. Das
gilt auch für Check24. Aktuell sei man mit dem Urteil zufrieden, sagte
Sprecher Daniel Friedheim. „Für uns bedeutet es, dass wir nur kleine
technische Änderungen vornehmen müssen“, sagte er. „In allen Punkten, die
elementar sind für unser Geschäftsmodell, hat das Gericht die Klage
abgewiesen.“
## Ergebnisse mehrerer Portale vergleichen
Der BVK hatte in der Klage behauptet, dass Check24 den gesetzlichen
Beratungspflichten nicht nachkomme. Diese Pflichten gelten auch für
Onlinevermittler, stellte das Gericht zwar klar. Sie können im Internet
aber über Fragen an den Kunden erfüllt werden. In einzelnen Fällen muss
Check24 nachbessern.
Die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten begrüßte das Urteil. „Es
ist wichtig, dass Kunden klar erkennen können, dass es sich bei
Vergleichsportalen nicht um unabhängige Anbieter oder gar
Verbraucherschützer handelt“, sagte Sprecherin Bianca Boss. Gegen die
Nutzung spricht aus ihrer Sicht nichts, wenn sich Kunden den kommerziellen
Hintergrund klar machen. Sinnvoll sei, Ergebnisse mehrerer Portale zu
vergleichen. „Eine wirklich unabhängige Beratung bekommen Kunden allerdings
nur bei einer Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater“, sagte sie.
13 Jul 2016
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Versicherung
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