| # taz.de -- Urteil zu Online-Versicherungen: Check 24 muss sich outen | |
| > Das Vergleichsportal muss besser kennzeichnen, dass es als | |
| > Versicherungsmakler tätig ist, urteilt ein Landgericht. Verbrauchern ist | |
| > das oft nicht klar. | |
| Bild: Makler24 wäre auch ein passender Firmenname | |
| Berlin taz | Der Online-Versicherungsvermittler Check24 muss künftig Kunden | |
| besser darüber informieren, dass er als Versicherungsmakler tätig ist. Das | |
| geht aus einem Urteil des Landgerichts München (Az. 37 O 15268/15) hervor. | |
| Darin bestätigt das Gericht gleichzeitig das Geschäftsmodell des | |
| Internetvermittlers. Damit ist eine Klage des Bundesverbands der Deutschen | |
| Versicherungskaufleute (BVK) in wesentlichen Punkten gescheitert. Das | |
| Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Signalcharakter für die | |
| ganze Branche hat. | |
| Für Versicherungskunden sind Portale wie Check24, Verivox oder Geld.de | |
| attraktiv, weil sie direkte Preisvergleiche zwischen Anbietern ermöglichen. | |
| Verbrauchern ist aber oft nicht klar, dass die Portale Provisionen für | |
| abgeschlossene Verträge bekommen und nur Policen von Versicherern anbieten, | |
| von denen sie Geld erhalten. | |
| Check24 ist in Deutschland der größte Online-Versicherungsvermittler. Für | |
| eine Pkw-Haftpflichtversicherung erhält das Portal schätzungsweise zwischen | |
| 50 und 60 Euro Vermittlergebühr. 2015 hat Check24 insgesamt 1,08 Millionen | |
| Kfz-Policen verkauft. | |
| ## Gut für den Verbraucherschutz | |
| Dass Check24 ein Makler ist, erfahren Nutzer bislang nur, wenn sie einen | |
| Button in der Fußleiste der Webseite mit der Aufschrift „Erstinformation“ | |
| anklicken. Damit verstößt das Unternehmen gegen die gesetzlichen | |
| Mitteilungspflichten, urteilte das Landgericht München. Wer Versicherungen | |
| verkauft, muss gegenüber dem Kunden beim ersten Kontakt klar machen, | |
| welchen Status er hat – auch im Internet. Die Informationen müssten dem | |
| Besucher der Webseite „so präsentiert werden, dass er nicht erst danach | |
| suchen muss“. | |
| Der klagende BVK sieht darin einen Sieg. Das Urteil sei ein „wichtiges | |
| Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland“, sagte BVK-Präsident | |
| Michael H. Heinz. Hintergrund der Klage ist ein harter Verteilungskampf in | |
| der Branche. Immer mehr Verbraucher schließen Policen über das Internet ab, | |
| vor allem Kfz-Versicherungen. Die gelten als Türöffner für den klassischen | |
| Vertreter, um Kunden weitere Verträge zu verkaufen. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BVK wird erst nach Analyse der | |
| schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob er in Berufung geht. Das | |
| gilt auch für Check24. Aktuell sei man mit dem Urteil zufrieden, sagte | |
| Sprecher Daniel Friedheim. „Für uns bedeutet es, dass wir nur kleine | |
| technische Änderungen vornehmen müssen“, sagte er. „In allen Punkten, die | |
| elementar sind für unser Geschäftsmodell, hat das Gericht die Klage | |
| abgewiesen.“ | |
| ## Ergebnisse mehrerer Portale vergleichen | |
| Der BVK hatte in der Klage behauptet, dass Check24 den gesetzlichen | |
| Beratungspflichten nicht nachkomme. Diese Pflichten gelten auch für | |
| Onlinevermittler, stellte das Gericht zwar klar. Sie können im Internet | |
| aber über Fragen an den Kunden erfüllt werden. In einzelnen Fällen muss | |
| Check24 nachbessern. | |
| Die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten begrüßte das Urteil. „Es | |
| ist wichtig, dass Kunden klar erkennen können, dass es sich bei | |
| Vergleichsportalen nicht um unabhängige Anbieter oder gar | |
| Verbraucherschützer handelt“, sagte Sprecherin Bianca Boss. Gegen die | |
| Nutzung spricht aus ihrer Sicht nichts, wenn sich Kunden den kommerziellen | |
| Hintergrund klar machen. Sinnvoll sei, Ergebnisse mehrerer Portale zu | |
| vergleichen. „Eine wirklich unabhängige Beratung bekommen Kunden allerdings | |
| nur bei einer Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater“, sagte sie. | |
| 13 Jul 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Anja Krüger | |
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