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# taz.de -- Das war die Woche in Berlin I: Sehschwäche auf rechtem Auge
> Wegen Mordes an Luke Holland wurde Rolf Z. zu einer Haftstrafe von elf
> Jahren und sieben Monaten verurteilt. War Z. ein Rassist?
Bild: Anwalt Daimagüler und die Eltern Rita und Philip Holland sind überzeugt…
Hitlerbüste, Bild der NS-Führungsriege, Karte des deutschen Reichs – all
das fanden Behörden in der Wohnung von Rolf Z. Eines konnte ihm dennoch
nicht nachgewiesen werden: ein rassistisches Tatmotiv. Das Berliner
Landgericht verurteilte den 63-jährigen Z. wegen Mordes an dem Briten Luke
Holland zu elf Jahren und sieben Monaten Haft. Im September vergangenen
Jahres hatte Z. den 31-Jährigen in Neukölln mit einer Schrotflinte
erschossen.
Während des Prozesses wurden materielle Beweisstücke um Hinweise auf die
politische Einstellung des Täters ergänzt. Unmut über englisch- und
spanischsprachige Gäste in der Kneipe Del Rex, vor der er Holland tötete,
soll er geäußert haben. Er soll sich zudem darüber beschwert haben, dass es
immer weniger „deutsche Kneipen“ geben würde.
Dass der Name Rolf Z. auch im Fall des im Jahr 2011 ebenfalls in Neukölln
ermordeten Burak B. auftaucht, warf zusätzliche Fragen auf. Die „Initiative
für die Aufklärung des Mordes an Burak B.“ beobachtete den Holland-Prozess
penibel. Weil die Eltern des Getöteten Beweise genug sahen, blieben sie bei
der Überzeugung: Ihr Sohn musste sterben, weil er kein Deutscher war.
## Weil es einen Rechtsstaat gibt
Das Gericht jedoch befand anders. Weil Rolf Z. sein Schweigen nicht
gebrochen habe, bleibe ungewiss, ob er aus rassistischen Motiven tötete.
Weil es einen Rechtsstaat gebe, könne man nur auf der Basis von Tatsachen
und keinesfalls von Spekulationen urteilen, betonte Richter Bernd Miczajka.
Trotzdem beklagen die Prozessbeobachter von der Initiative auf ihrer
Website ein „Nicht-Ernstnehmen, Entpolitisieren und Verharmlosen“ möglicher
politischer Motive.
Dabei geht es ihnen nicht um den Rechtsstaat an sich, sondern darum, dass
dieser spätestens seit Bekanntwerden der NSU-Morde unter dem Verdacht
steht, eine Sehschwäche auf dem rechten Auge zu haben. Mehmet Daimagüler,
Anwalt der Eltern von Holland und auch von Nebenklägern im NSU-Prozess,
schrieb deshalb auf Facebook: „Diese Verhandlung ist zu Ende. Der Kampf
geht weiter.“
16 Jul 2016
## AUTOREN
Volkan Agar
## TAGS
Burak B.
Schwerpunkt Rassismus
Neukölln
Justiz
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Burak Bektas
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Berlin-Neukölln
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