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# taz.de -- Debatte der Grünen um Steuerpläne: Nicht ohne meine Frau?
> Die Grünen richten ihre Finanz- und Steuerpolitik neu aus – müssen dabei
> aber an ihre gut verdienenden, verheirateten WählerInnen denken.
Bild: Grüne sind vorsichtiger geworden: Viele ihrer Wähler sind verheiratet u…
Berlin taz | Die Grünen richten ihre Finanz- und Steuerpolitik in Zukunft
so aus, dass wohlhabende WählerInnen der bürgerlichen Mitte nicht stärker
belastet werden. Dieses Bemühen ist im Abschlussbericht einer
parteiinternen Finanz-Arbeitsgruppe zu erkennen, den Grünen-Chefin Simone
Peter am Montag vorstellte. „Wir haben uns auf einige Ziele fokussiert“,
sagte Peter. Das aktuelle Paket sei „nicht so weitreichend“ wie die Pläne
im Wahlkampf 2013. Die taz erklärt die wichtigsten Punkte des Konzepts.
Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer orientiert sich
am Existenzminimum in Deutschland und wird deshalb regelmäßig angepasst.
Eine Anpassung ab 2017 wollen die Grünen „aufkommensneutral“
gegenfinanzieren. Sie schlagen vor, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, aber
erst oberhalb eines zu versteuernden Single-Einkommens von 100.000 Euro im
Jahr.
Schon im Wort „aufkommensneutral“ steckt eine Bremse. Es bedeutet, dass die
Staatseinnahmen durch die Reform gleich blieben, der Staat also nicht
kräftig zulangen dürfte. Zum Vergleich: Im Wahlkampf 2013 wollten die
Grünen den Spitzensteuersatz für Einkommen ab 80.000 Euro von 42 auf 49
Prozent erhöhen. Wohlhabende wären also stärker betroffen gewesen als durch
die aktuellen Pläne.
Ehegattensplitting: Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil, der vor
allem wohlhabenden Alleinverdiener-Ehen nützt. Das Einkommen des
arbeitenden Partners wird dabei auf beide verteilt, und vom Finanzamt
entsprechend berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt, der über 500.000 Euro im
Jahr verdient und dessen Ehefrau die Kinder hütet, spart durch das
Splitting knapp 16.000 Euro im Jahr. Eine Krankenschwester mit einem
25.000-Euro-Gehalt, deren Ehemann ähnlich verdient, profitiert überhaupt
nicht.
Die Grünen kritisieren diesen Steuernachlass seit Jahren, weil er Frauen in
die traditionelle Hausfrauenrolle drängt. „Um eine eigenständige
Existenzsicherung von Frauen zu unterstützen, […] wollen wir zur
individuellen Besteuerung übergehen“, heißt es in dem Bericht der
Grünen-AG. Wie genau das passieren soll, ist in der Partei aber umstritten.
Sie diskutiert mehrere Modelle, um das Splitting sanft abzuschaffen. Die
Grünen denken an einen Übergangszeitraum von 10 bis 15 Jahren. Paare, die
ihr Leben mit dem Splitting geplant haben, sollen so geschützt werden.
Im Wahlkampf 2013 warben die Grünen für eine schnellere Reform. Sie wollten
bestehende und neue Ehen gleich behandeln, den Splittingvorteil für
Haushalte mit einem Einkommen ab 60.000 Euro deckeln und diesen Deckel in
zehn Jahren abbauen. Die Grünen sind vorsichtiger geworden, weil viele
ihrer Wähler verheiratet sind und vom Splitting profitieren.
Vermögensteuer: Bei diesem wichtigen Punkt sind die Grünen uneins – er soll
zur Not auf dem Parteitag im November entschieden werden. Viele Grüne
möchten die Vermögensteuer wiederbeleben, die in Deutschland bis Ende 1996
existierte. Der Freibetrag läge bei „mindestens einer Million Euro“, heißt
es in dem Papier der Finanz-AG. 99,8 Prozent des Aufkommens würden vom
reichsten einen Prozent der Gesellschaft getragen werden. Die Steuer soll
dem Staat Einnahmen von 10 Milliarden Euro bringen, sie würde vor allem
sehr reiche Menschen mit Millionenvermögen belasten.
2013 warben die Grünen für eine befristete Vermögensabgabe, die ebenfalls
das reichste Prozent treffen sollte. Was im Moment umstritten ist, stand
damals also im Programm.
11 Jul 2016
## AUTOREN
Ulrich Schulte
## TAGS
Steuerpolitik
Bündnis 90/Die Grünen
Vermögenssteuer
Ehegattensplitting
Grüne
Erbschaftsteuer
Steuerpolitik
Vermögenssteuer
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