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# taz.de -- Wegen Kooperation mit der Bundeswehr: Streit unter Pazifisten
> Das Deutsche Rote Kreuz verklagt die DFG-VK. Die Friedensgesellschaft
> hatte die Zusammenarbeit des DRK mit der Bundeswehr kritisiert.
Bild: Seit 2009 unterhält das DRK einen Beauftragten für zivil-militärische …
Berlin taz Seit Jahren baut das Deutsche Rote Kreuz (DRK) seine Kooperation
mit der Bundeswehr aus. Auf diese „zivil-militärische Zusammenarbeit“
wollte die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) aufmerksam machen, sie startete deshalb
vor zwei Wochen eine Kampagne. Am vergangenen Mittwoch ging jedoch ein Fax
des DRK in der Bundesgeschäftsstelle der DFG-VK in Stuttgart ein. Darin
forderten die Anwälte des Roten Kreuzes eine sofortige Abschaltung der
Kampagnen-Webseite, 1.750 Euro Anwaltskosten und eine
Unterlassungserklärung.
„Wir sind aus allen Wolken gefallen“, sagt der stellvertretende politische
Geschäftsführer der Friedensgesellschaft, Michael Schulze von Glaser. Es
habe keine Vorwarnung gegeben und bis jetzt stehe man nur mit Juristen des
DRK in Kontakt. „Die schießen mit Kanonen auf Spatzen“, sagt Schulze von
Glaser.
Dieter Schütz, Sprecher des Deutschen Roten Kreuzes, verteidigt die
Forderungen: „Das ist unser übliches Vorgehen. Erfahrungen haben gezeigt,
dass ohne Anwälte nichts passiert“, so Schütz. Ihn stört nicht primär der
Inhalt der Kampagne, sondern die Plattform. Die Friedensaktivisten hatten
sich die Domain www.deutsches-rotes-kreuz.net gesichert und dort im Layout
einer aktuellen Spendenkampagne des DRK protestiert. „Selbstverständlich
hat die DFG das Recht, sich kritisch mit dem DRK auseinanderzusetzen. Doch
durch die Domain entsteht der Eindruck, dass die Inhalte vom DRK selbst
stammen“, sagt Schütz.
Inzwischen hat die DFG-VK die Webseite der Kampagne vorsichtshalber offline
gestellt. Die Unterlassungserklärung wolle man aber nicht abgeben. „Wir
sind nicht heiß auf einen Rechtsstreit, aber im Zweifel muss der geführt
werden. Wir wollen an unserer inhaltlichen Kritik festhalten“, sagt Schulze
von Glaser. Konkret fordert sein Verband einen Spendenboykott gegen das
DRK, bis dieses seine Zusammenarbeit mit der deutschen Armee einstellt.
## Mahnung zur Einhaltung der Grundsätze
Tatsächlich unterhält das DRK seit 2009 einen Beauftragten für
zivil-militärische Zusammenarbeit. Im November 2015 hat es eine zentrale
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die gemeinsame Fortbildungen und
humanitäre Einsätze vorsieht. Laut DFG-VK verstößt das DRK damit gegen zwei
seiner Grundsätze: Unabhängigkeit und Neutralität.
Gegen diese Kritik wehrt sich das Rote Kreuz jedoch. „2014 hatten wir einen
gemeinsamen Einsatz mit der Bundeswehr gegen Ebola in Westafrika. Da kann
man nicht sagen, dass die Bundeswehr Gewalt ausgeübt hat, und das ist wohl
auch kaum deren Selbstverständnis“, sagt Schütz. Er betont, dass bei der
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr die Einhaltung der DRK-Grundsätze
gewährleistet sei. Sowohl im humanitären Völkerrecht als auch im DRK-Gesetz
sei geregelt, dass das Rote Kreuz im Sanitätsdienst der Bundeswehr
mitwirke.
Wenn das DRK in Gebieten bewaffneter Konflikte tätig wird, sei es gemäß den
Genfer Abkommen auch nie in Operationen der Streitkräfte integriert. Schütz
erinnert vor diesem Hintergrund an den Gründer des Roten Kreuzes, Henry
Dunant: „Er wollte den Menschen unabhängig von ihrer Nationalität und ihrer
Uniform helfen. Von dieser ursprünglichen Idee haben wir uns nie
verabschiedet.“
Der Verweis auf die Geschichte ist indes nicht ganz frei von Ironie.
Schließlich stand Dunant der DFG-Gründerin Bertha von Suttner nahe. Suttner
hatte Dunant 1902 als ersten Friedensnobelpreisträger vorgeschlagen. Dieser
Frieden ist seit letzter Woche gebrochen.
6 Jun 2016
## AUTOREN
Felix Hackenbruch
## TAGS
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
Bundeswehr
Andrea Nahles
Schwerpunkt Flucht
DRK
Ebola
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