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# taz.de -- Kommentar Rechtsverständnis der Polizei: Innensenator Grote muss d…
> Staatliche Stellen haben nicht wie angeklagte Bürger das Recht zu lügen.
> Der Innensenator muss nachhaltig dafür sorgen, dass sich die Polizei an
> das Gesetz hält.
Bild: Von der Polizei unterwandert: FSK auf Sendung.
Im Strafrecht gibt es den Grundsatz: Jeder Beschuldigte hat das Recht zu
schweigen und die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst belasten. Die
Strafprozessordnung gewährt einem Angeklagten sogar das Recht zu lügen, um
seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Daher scheint es oberflächlich betrachtet legitim zu sein, dass die
Hamburger Polizei vor dem Verwaltungsgericht rundweg bestreitet, falsch
gehandelt zu haben. Im Verfahren wegen Verstoßes gegen die Rundfunkfreiheit
leugnet sie auch bereits belegte Rechtsverstöße und Grundrechtseingriffe.
Dieses Verhalten ist aber nur scheinbar akzeptabel: Denn das
Verwaltungsrecht ist kein Strafrecht, sondern Staatsrecht, in dem die
Spielregeln im Umgang des Machtapparates mit den Bürgern festgelegt sind.
Und auf der Anklagebank sitzt nicht die heutige 43-jährige Staatsschützerin
Iris P., die zwecks Infiltration während der „Operation Iris Schneider“
damals die Kontrolle verloren und ihre vermeintlichen neuen FreundInnen mit
Lügen, Täuschung und Hinterlist hintergangen hat.
Hier steht die Staatsgewalt in Form des Staatsschutzes vor Gericht, der
alles verantwortlich betrieben hat. Wenn dieser Staatsschutz von der
Unschuldsvermutung durch Lügen wider besseren Wissens profitieren möchte,
kommt das einer Rechtsbeugung gleich.
Die Frage ist, ob es der neue Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) ernst
meinte, als er der taz im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungen sagte:
„Nicht alles, was in der Vergangenheit geschah, ist geeignet, fortgesetzt
zu werden.“ Falls ja, dann muss er jetzt Charakter zeigen.
Er muss die Polizeiführung dazu verdonnern, die sechsjährige
Geheimdienst-Operation „Iris Schneider“ mit einer Erklärung als
rechtswidrig zu bezeichnen und sich öffentlich für den Eingriff in die
Rundfunkfreiheit zu entschuldigen. Und Grote muss die Ewiggestrigen aus dem
Polizeidienst entfernen.
22 May 2016
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Verdeckte Ermittlerin
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Polizei
Verfassungsgericht
Staatsschutz
Spitzel
Verdeckte Ermittlerin
Spitzel
Rote Flora
Undercover
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