# taz.de -- Kurznachrichtendienst und AGBs: WhatsApp unterliegt vor Gericht | |
> Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen den Kurznachrichtendienst | |
> WhatsApp. Der muss seine englischen AGBs jetzt übersetzen. | |
Bild: Bald gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Whatsapp auch in D… | |
BERLIN taz | Der Kurznachrichtendienst WhatsApp muss seine Allgemeinen | |
Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Das entschied das | |
Berliner Kammergericht Anfang April, wie der Verbraucherzentrale | |
Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Der Verband hatte gegen das | |
Unternehmen, das mittlerweile zum US-Konzern Facebook gehört, geklagt. | |
Schon auf Deutsch verfasste Geschäftsbedingungen sind für Nutzer häufig | |
nicht einfach zu verstehen. Eine Studie des Deutschen Instituts für | |
Vertrauen und Sicherheit im Internet, hinter dem unter anderem die Deutsche | |
Post steht, kam im vergangenen Oktober zu dem Ergebnis: Über 60 Prozent der | |
Internetnutzer lesen die Klauseln nur flüchtig oder gar nicht. Fast jeder | |
Nutzer hat demnach schon mal Geschäftsbedingungen abgenickt, ohne sie | |
gelesen zu haben. | |
Für alle Nichtleser bedeutet das: Sie wissen häufig nicht einmal grob, was | |
der Dienst mit ihren persönlichen Daten unternimmt. Im Fall von WhatsApp | |
räumt sich der Anbieter in den mehr als 6.000 Wörter langen | |
Geschäftsbedingungen einiges ein. Zum Beispiel, dass kalifornisches Recht | |
gilt. Wer also juristischen Ärger mit WhatsApp hat, muss dort klagen. | |
Darüber hinaus hält sich das Unternehmen offen, Informationen aus den | |
Statusmeldungen der Nutzer für wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Auch | |
eine Datenweitergabe an Dritte ist möglich, wenn dadurch der Service | |
verbessert werden kann – was das im Detail bedeutet, hält auch vzbv-Jurist | |
Heiko Dünkel für auslegungsbedürftig. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, WhatsApp hat die Möglichkeit, | |
Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Eine Anfrage zu dem weiteren Vorgehen | |
ließ das Unternehmen bis Redaktionsschluss offen. Entschließt es sich dazu, | |
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach zu übersetzen, könnte gleich | |
der nächste Prozess folgen. Dünkel kündigt an, die deutschen Klauseln genau | |
zu prüfen. Und gegebenenfalls gerichtlich gegen unerlaubte Bestandteile | |
vorzugehen. | |
17 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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