Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kurznachrichtendienst und AGBs: WhatsApp unterliegt vor Gericht
> Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen den Kurznachrichtendienst
> WhatsApp. Der muss seine englischen AGBs jetzt übersetzen.
Bild: Bald gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Whatsapp auch in D…
BERLIN taz | Der Kurznachrichtendienst WhatsApp muss seine Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Das entschied das
Berliner Kammergericht Anfang April, wie der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Der Verband hatte gegen das
Unternehmen, das mittlerweile zum US-Konzern Facebook gehört, geklagt.
Schon auf Deutsch verfasste Geschäftsbedingungen sind für Nutzer häufig
nicht einfach zu verstehen. Eine Studie des Deutschen Instituts für
Vertrauen und Sicherheit im Internet, hinter dem unter anderem die Deutsche
Post steht, kam im vergangenen Oktober zu dem Ergebnis: Über 60 Prozent der
Internetnutzer lesen die Klauseln nur flüchtig oder gar nicht. Fast jeder
Nutzer hat demnach schon mal Geschäftsbedingungen abgenickt, ohne sie
gelesen zu haben.
Für alle Nichtleser bedeutet das: Sie wissen häufig nicht einmal grob, was
der Dienst mit ihren persönlichen Daten unternimmt. Im Fall von WhatsApp
räumt sich der Anbieter in den mehr als 6.000 Wörter langen
Geschäftsbedingungen einiges ein. Zum Beispiel, dass kalifornisches Recht
gilt. Wer also juristischen Ärger mit WhatsApp hat, muss dort klagen.
Darüber hinaus hält sich das Unternehmen offen, Informationen aus den
Statusmeldungen der Nutzer für wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Auch
eine Datenweitergabe an Dritte ist möglich, wenn dadurch der Service
verbessert werden kann – was das im Detail bedeutet, hält auch vzbv-Jurist
Heiko Dünkel für auslegungsbedürftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, WhatsApp hat die Möglichkeit,
Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Eine Anfrage zu dem weiteren Vorgehen
ließ das Unternehmen bis Redaktionsschluss offen. Entschließt es sich dazu,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach zu übersetzen, könnte gleich
der nächste Prozess folgen. Dünkel kündigt an, die deutschen Klauseln genau
zu prüfen. Und gegebenenfalls gerichtlich gegen unerlaubte Bestandteile
vorzugehen.
17 May 2016
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Twitter / X
Digitale Medien
Internetdienst
WhatsApp
WhatsApp
Microsoft
Edward Snowden
Datenschutz
WhatsApp
WhatsApp
Twitter / X
## ARTIKEL ZUM THEMA
WhatsApp teilt Daten mit Facebook: Für „bessere“ Freunde und Werbung
Der Chatdienst Whatsapp will Telefonnummern von Nutzern an den
Mutterkonzern Facebook weitergeben. Dieser will damit „bessere Freunde“
vorschlagen.
Microsoft übernimmt LinkedIn: Die Nutzer sind stinkfaul
Wütende User wollen ihr Konto löschen – aber passieren wird am Ende nichts.
So wie damals bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook.
Sicherheitsexperte über Kybernetik: „Über Gott hinwegsetzen“
In seinem Buch „Maschinendämmerung“ beschäftigt sich der Sicherheitsexper…
Thomas Rid mit der Ideengeschichte der Kybernetik. Ein Gespräch.
FAQ zur EU-Datenschutzverordnung: Ein paar Fortschritte
Pseudonyme auf Facebook, dicke Bußgelder für Unternehmen: Was die Regelung
des EU-Parlamentes bringt und was nicht.
Marktmacht im Internet: Alle auf einen
Der Kurznachrichtendienst WhatsApp führt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
ein. Können wir jetzt alle wechseln? Klar. Aber.
Sicherheit in Chat-Software: WhatsApp jetzt verschlüsselt
Gute Nachrichten für mehr als eine Milliarde NutzerInnen: WhatsApp schützt
die gesamte Kommunikation vor möglichen Zugriffen.
Twitters tristes Jubiläum: Nett sein lohnt sich nicht
Der Kurznachrichtendienst Twitter wird zehn Jahre alt. Aber er kränkelt
schon länger vor sich hin. Warum eigentlich?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.