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# taz.de -- Streit um Mappus-Deal: Altlast bleibt am Ländle hängen
> Baden-Württemberg versucht, einen Teil des EnBW-Kaufpreises
> zurückzubekommen – und scheitert vor einem Schiedsgericht.
Bild: Hier versucht er gerade den EnBW-Kauf zu rechtfertigen: Stefan Mappus 2010
Freiburg taz | Das Land Baden-Württemberg bleibt auf dem Kaufpreis sitzen,
den es im Dezember 2010 für 45 Prozent der EnBW-Anteile bezahlt hatte. Das
hat jetzt das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer ICC
entschieden.
Anlass der Klage des Landes war eine Altlast aus der Ära von Stefan Mappus
(CDU). Der damalige Ministerpräsident hatte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion
ein Aktienpaket des Karlsruher Energiekonzerns für 4,7 Milliarden Euro von
der französischen EDF übernommen. Dabei hatte er nicht nur deutlich mehr
als den damaligen Marktpreis der Aktien bezahlt, sondern auch noch den
Landtag umgangen. Dies stufte der Staatsgerichtshof des Landes anschließend
als verfassungswidrig ein.
Heute ist Mappus Vorstand einer IT-Beratungsfirma. Nachdem ihn die Wähler
im März 2011 aus dem Amt katapultiert hatten, wollte die grün-rote
Regierung das für die Landeskasse desaströse Geschäft zumindest teilweise
korrigieren. Im Februar 2012 klagte sie vor dem Schiedsgericht gegen die
EDF auf Rückzahlung von 840 Millionen Euro. Aufgrund des europäischen
Beihilferechts bestehe bei einem überhöhten Kaufpreis ein Rückforderungs-
beziehungsweise Rückabwicklungsanspruch.
Das Land berief sich darauf, dass es in den Akten zum Kauf keine Hinweise
darauf gab, dass der Preis mittels anerkannter Standards ermittelt und
überprüft worden war. Bei einer Überprüfung des Deals hatte bereits die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG dargelegt,
dass die Bewertung Mängel aufwies. Ebenso untermauerte ein von der
Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Wertgutachten die Auffassung des
Landes.
## Die neue Finanzministerin ist „überrascht“
Dem allen folgte das Schiedsgericht jedoch nicht. Die neue grüne
Finanzministerin Edith Sitzmann zeigte sich „überrascht“ und sagte: „Wir
bedauern das Ergebnis sehr.“ Über weitere Details oder die weitere
Vorgehensweise des Landes wollte sie noch nicht sprechen, denn der
Schiedsspruch fiel auf ihren ersten Arbeitstag als Ministerin. Bestätigt
sah sich freilich Mappus, der aus der Entscheidung schloss, die Klage sei
„politisch motiviert, aber sachlich unbegründet“. Einst hatten alle
Beteiligten den Gang vor ein ordentliches Gericht im Kaufvertrag
ausgeschlossen. Eine transparente juristische Aufarbeitung des Falls ist
also verbaut: Schiedsverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Die Unabhängigkeit privater Gerichte steht in Zweifel. So sieht sich die
ICC laut ihrer Selbstdarstellung als „branchenübergreifende Vertretung der
Weltwirtschaft gegenüber internationalen Institutionen und nationalen
Regierungen“. Deshalb sind solche Schiedsgerichte, auch beim
US-europäischen Freihandelspakt TTIP umstritten.
16 May 2016
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
EnBW
EnBW-Deal
Stefan Mappus
Lesestück Recherche und Reportage
Energiekonzerne
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Baden-Württemberg
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