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# taz.de -- Geldstrafe wegen Volksverhetzung: Pegida-Chef Bachmann verurteilt
> Weil er zum Hass gegen Flüchtlinge anstachelte und diese herabwürdigte,
> muss Pegida-Gründer Lutz Bachmann 120 Tagessätze zahlen. In Haft muss er
> nicht.
Bild: Im Gericht war Bachmann teilnahmslos, draußen ließ er sich feiern
Dresden afp | Der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz
Bachmann, ist wegen herabwürdigender Äußerungen über Flüchtlinge zu einer
Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden befand den
43-Jährigen am Dienstag der Volksverhetzung für schuldig. Bachmann soll
eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an,
dass Bachmann auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge als „Gelumpe“,
„Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft hatte.
Es sei „klar“, dass der Angeklagte für die Äußerungen im September 2014
verantwortlich sei, sagte der Richter Hans Hlavka in seiner
Urteilsbegründung. Die Beschimpfungen hätten die Flüchtlinge in ihrer
Menschenwürde herabgesetzt und seien keineswegs durch die Meinungsfreiheit
gedeckt gewesen.
Eine Erklärung von Bachmann zu den publik gewordenen Äußerungen auf einer
Pegida-Kundgebung im Februar 2015 wertete das Gericht zudem als „klares
Schuldeingeständnis“. Bachmann hatte dort öffentlich gesagt, er „habe ein
paar Worte benutzt, wie jeder von uns“. Ein entsprechendes Video davon war
im Prozess gezeigt worden.
Auch Manipulationen an den betreffenden Facebook-Einträgen schloss Hlavka
aus. „Der Chat wurde auch nicht verändert oder verfälscht“, sagte er und
wies damit anderslautende Angaben von Bachmanns Verteidigung zurück.
## „Pfui“-Rufe bei Urteilsverkündung
Entscheidend für den Straftatbestand der Volksverhetzung sei auch gewesen,
dass die Seite für viele Menschen einsehbar und damit öffentlich gewesen
sei. An den bereits mehrfach vorbestraften Bachmann gewandt sagte der
Richter ausdrücklich, dass in einem neuen Fall von Volksverhetzung eine
Freiheitsstrafe „bei Ihnen im Raum steht“.
Bei der Urteilsverkündung brachen in dem vornehmlich mit Pegida-Anhängern
besetzten Verhandlungssaal laute Buhrufe los. Auch „Pfui“-Rufe waren zu
hören. Der Richter ließ deshalb mehrere Pegida-Anhänger aus dem Saal
führen.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die auf sieben Monate Haft plädierte. Der
Staatsanwaltschaft will eine Revision gegen das Urteil prüfen. Die
Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte bereits
Widerspruch gegen das Urteil an.
## Verteidigung weist Schuld zurück
Nach Auffassung der Verteidigung stammten die Facebook-Einräge von einem
Unbekannten. Es habe „nicht ansatzweise nachgewiesen“ werden können, dass
die ihm vorgeworfenen Äußerungen über Flüchtlinge von Bachmann selbst
stammten, sagte seine Anwältin Katja Reichel in ihrem Plädoyer. Es sei „ein
Leichtes, Facebook-Seiten zu hacken“.
Zuvor hatten weitere Zeugen, ein Journalist und eine Kriminalbeamtin, vor
dem Amtsgericht ausgesagt, dass sie die Bachmann angelasteten Äußerungen
für authentisch halten.
Nachdem im Januar 2015 die Facebook-Kommentare über Flüchtlinge bekannt
wurden und zudem Bilder von Bachmann in Hitler-Pose auftauchten, hatte er
sich ofiziell vom Pegida-Vorsitz zurückgezogen. Nach wie vor ist Bachmann,
der wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und
Körperverletzung vorbestraft ist, aber einer der Köpfe der
fremdenfeindlichen Bewegung.
Pegida geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße
und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Auch
am Montagabend waren nach Angaben der Studenteninitiative „durchgezählt“
wieder bis zu 3.500 Pegida-Anhänger in Dresden auf der Straße.
3 May 2016
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