# taz.de -- Geldstrafe wegen Volksverhetzung: Pegida-Chef Bachmann verurteilt | |
> Weil er zum Hass gegen Flüchtlinge anstachelte und diese herabwürdigte, | |
> muss Pegida-Gründer Lutz Bachmann 120 Tagessätze zahlen. In Haft muss er | |
> nicht. | |
Bild: Im Gericht war Bachmann teilnahmslos, draußen ließ er sich feiern | |
Dresden afp | Der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz | |
Bachmann, ist wegen herabwürdigender Äußerungen über Flüchtlinge zu einer | |
Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden befand den | |
43-Jährigen am Dienstag der Volksverhetzung für schuldig. Bachmann soll | |
eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, | |
dass Bachmann auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge als „Gelumpe“, | |
„Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft hatte. | |
Es sei „klar“, dass der Angeklagte für die Äußerungen im September 2014 | |
verantwortlich sei, sagte der Richter Hans Hlavka in seiner | |
Urteilsbegründung. Die Beschimpfungen hätten die Flüchtlinge in ihrer | |
Menschenwürde herabgesetzt und seien keineswegs durch die Meinungsfreiheit | |
gedeckt gewesen. | |
Eine Erklärung von Bachmann zu den publik gewordenen Äußerungen auf einer | |
Pegida-Kundgebung im Februar 2015 wertete das Gericht zudem als „klares | |
Schuldeingeständnis“. Bachmann hatte dort öffentlich gesagt, er „habe ein | |
paar Worte benutzt, wie jeder von uns“. Ein entsprechendes Video davon war | |
im Prozess gezeigt worden. | |
Auch Manipulationen an den betreffenden Facebook-Einträgen schloss Hlavka | |
aus. „Der Chat wurde auch nicht verändert oder verfälscht“, sagte er und | |
wies damit anderslautende Angaben von Bachmanns Verteidigung zurück. | |
## „Pfui“-Rufe bei Urteilsverkündung | |
Entscheidend für den Straftatbestand der Volksverhetzung sei auch gewesen, | |
dass die Seite für viele Menschen einsehbar und damit öffentlich gewesen | |
sei. An den bereits mehrfach vorbestraften Bachmann gewandt sagte der | |
Richter ausdrücklich, dass in einem neuen Fall von Volksverhetzung eine | |
Freiheitsstrafe „bei Ihnen im Raum steht“. | |
Bei der Urteilsverkündung brachen in dem vornehmlich mit Pegida-Anhängern | |
besetzten Verhandlungssaal laute Buhrufe los. Auch „Pfui“-Rufe waren zu | |
hören. Der Richter ließ deshalb mehrere Pegida-Anhänger aus dem Saal | |
führen. | |
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der | |
Staatsanwaltschaft, die auf sieben Monate Haft plädierte. Der | |
Staatsanwaltschaft will eine Revision gegen das Urteil prüfen. Die | |
Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte bereits | |
Widerspruch gegen das Urteil an. | |
## Verteidigung weist Schuld zurück | |
Nach Auffassung der Verteidigung stammten die Facebook-Einräge von einem | |
Unbekannten. Es habe „nicht ansatzweise nachgewiesen“ werden können, dass | |
die ihm vorgeworfenen Äußerungen über Flüchtlinge von Bachmann selbst | |
stammten, sagte seine Anwältin Katja Reichel in ihrem Plädoyer. Es sei „ein | |
Leichtes, Facebook-Seiten zu hacken“. | |
Zuvor hatten weitere Zeugen, ein Journalist und eine Kriminalbeamtin, vor | |
dem Amtsgericht ausgesagt, dass sie die Bachmann angelasteten Äußerungen | |
für authentisch halten. | |
Nachdem im Januar 2015 die Facebook-Kommentare über Flüchtlinge bekannt | |
wurden und zudem Bilder von Bachmann in Hitler-Pose auftauchten, hatte er | |
sich ofiziell vom Pegida-Vorsitz zurückgezogen. Nach wie vor ist Bachmann, | |
der wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und | |
Körperverletzung vorbestraft ist, aber einer der Köpfe der | |
fremdenfeindlichen Bewegung. | |
Pegida geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße | |
und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Auch | |
am Montagabend waren nach Angaben der Studenteninitiative „durchgezählt“ | |
wieder bis zu 3.500 Pegida-Anhänger in Dresden auf der Straße. | |
3 May 2016 | |
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