| # taz.de -- Prozess gegen Pegida-Anführer: Die Bachmann-Show in Dresden | |
| > Der Prozess wegen Volksverhetzung in Dresden beeindruckt den | |
| > Pegida-Anführer kaum. Die Besucher liefern einen tiefen Einblick ins | |
| > Milieu. | |
| Bild: Lutz Bachmann mit seiner Tarnbalkenbrille | |
| Dresden taz | Beim Prozessauftakt gegen Pegida-Anführer Lutz Bachmann vor | |
| dem Amtsgericht Dresden ging es am Dienstag in erster Linie um den Vorwurf | |
| der Volksverhetzung. Bachmann soll am 19. September 2014 auf Facebook | |
| Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und Viehzeug“ bezeichnet haben. „Ke… | |
| Mitleid, kein Verständnis“, heißt es weiter im Chat mit einer Kontrahentin. | |
| Staatsanwalt Tobias Uhlemann wirft ihm deshalb eine Störung des | |
| öffentlichen Friedens und einen Angriff auf die Menschenwürde vor.Zu diesem | |
| Zeitpunkt lief für den mehrfach wegen Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung | |
| und Drogenbesitz vorbestraften Bachmann noch eine Bewährungsfrist. | |
| Einen Einblick in das Pegida-Milieu, weit tiefer als jede Studie bisher, | |
| lieferten derweil die etwa 60 Demonstranten und Prozessbesucher. Glühende | |
| Verehrer des narzisstischen Selbstdarstellers, die nur mit Mühe an | |
| ständigen Beifallskundgebungen gehindert werden konnten und die die | |
| kriminelle Karriere ihres Idols nicht interessiert. Größtenteils höhere | |
| Jahrgänge von sächsischer Einfalt, Vulgarität und unverkennbarer | |
| Ost-Prägung: „Solch einen Kindergarten hätte es in der DDR nicht gegeben“, | |
| tönte es. | |
| Der Angebetete und seine Frau Viki, eine ehemalige Stripperin, erschienen | |
| im Saal mit einer Tarnbalkenbrille, wie sie zur Unkenntlichmachung von | |
| Gesichtern in Medien üblich ist. Bachmann sprach am ersten Verhandlungstag | |
| nicht selbst, gerierte sich aber in der bekannten unerschütterlichen Chuzpe | |
| und Arroganz. | |
| Der inkriminierte Facebook-Chat gelangte im Januar 2015 durch Kontakte | |
| einer Userin in die Hände eines Journalisten der Dresdner Morgenpost. Der | |
| wiederum informierte die Staatsanwaltschaft. Bachmanns Verteidigerin Katja | |
| Reichel verfolgt nun eine Doppelstrategie. | |
| Zunächst will sie durch einen nicht näher bezeichneten ausländischen | |
| Gutachter feststellen lassen, dass die Äußerungen ihres Mandanten vom | |
| Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt sind. | |
| Die zweite Verteidigungslinie ist in sich widersprüchlich. Bachmann will | |
| abstreiten, dass er es war, der sich so diffamierend äußerte. Die Einträge | |
| seien manipuliert worden. Hilfsweise wird gleichzeitig unterstellt, dieser | |
| Chat sei privat und nicht öffentlich bei Facebook erfolgt. Damit hätte | |
| Bachmann aber die Urheberschaft anerkannt. | |
| Der Screenshot dokumentiert ein unmittelbares und mehrfaches Pingpong der | |
| einander nicht unbekannten Kontrahenten, das kaum zu manipulieren war. Nach | |
| Veröffentlichung seiner Äußerungen hatte sich Bachmann außerdem am 9. | |
| Februar 2015 bei seinen Pegidianern für Worte entschuldigt, „die jeder von | |
| uns schon mal am Stammtisch benutzt hat“. | |
| Bei einer Verurteilung würde ihm eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von | |
| bis zu fünf Jahren drohen. Am 3. und 10. Mai soll weiterverhandelt werden. | |
| Das Verfahren führt Amtsrichter Hans-Joachim Hlavka, der 2013 den Berliner | |
| Tim Herudek wegen angeblicher Rädelsführerschaft bei den | |
| Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 in Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung | |
| verurteilt hatte. | |
| 19 Apr 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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