# taz.de -- Strafe wegen Spendenaffäre der FDP: Möllemanns Erbe | |
> Erneut müssen die Liberalen eine Millionenstrafe zahlen. Es geht noch | |
> immer um rechtswidrig angenommene Spenden in den Jahren vor Möllemanns | |
> Tod. | |
Bild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitet der FDP keine Freude | |
Leipzig/Düsseldorf dpa | Die FDP muss wegen des Möllemann-Spendenskandals | |
weitere 1,2 Millionen Euro Strafe und Rückerstattungen an den Bundestag | |
zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. | |
Die Leipziger Richter hatten den Fall zum zweiten Mal auf dem Tisch. | |
Bereits 2013 hatten sie geurteilt, dass die Spenden rechtswidrig angenommen | |
wurden. Damals musste die FDP rund zwei Millionen Euro zahlen. | |
In der Verhandlung am Mittwoch ging es noch um die Frage, ob die FDP | |
Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002 so rechtzeitig von sich aus | |
offengelegt hatte, dass sie einer Strafe entgehen könnte. Das sei jedoch | |
nur 1999 der Fall gewesen. Über die in den beiden anderen Jahren | |
angenommenen Spenden hätten Medien bereits berichtet, als die Partei ihre | |
Selbstanzeige erstattet hatte. „Die Anzeige der Partei kann in einem | |
solchen Fall ihre Anstoßfunktion nicht mehr erfüllen“, teilte das Gericht | |
mit. | |
Jürgen Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in | |
Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 | |
Sach- und Geldspenden über rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen. Die | |
Herkunft wurde jedoch über Stückelungen und Strohmänner verschleiert. | |
(Az.: BVerwG 6 C 5.15) | |
27 Apr 2016 | |
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