| # taz.de -- Strafe wegen Spendenaffäre der FDP: Möllemanns Erbe | |
| > Erneut müssen die Liberalen eine Millionenstrafe zahlen. Es geht noch | |
| > immer um rechtswidrig angenommene Spenden in den Jahren vor Möllemanns | |
| > Tod. | |
| Bild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitet der FDP keine Freude | |
| Leipzig/Düsseldorf dpa | Die FDP muss wegen des Möllemann-Spendenskandals | |
| weitere 1,2 Millionen Euro Strafe und Rückerstattungen an den Bundestag | |
| zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. | |
| Die Leipziger Richter hatten den Fall zum zweiten Mal auf dem Tisch. | |
| Bereits 2013 hatten sie geurteilt, dass die Spenden rechtswidrig angenommen | |
| wurden. Damals musste die FDP rund zwei Millionen Euro zahlen. | |
| In der Verhandlung am Mittwoch ging es noch um die Frage, ob die FDP | |
| Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002 so rechtzeitig von sich aus | |
| offengelegt hatte, dass sie einer Strafe entgehen könnte. Das sei jedoch | |
| nur 1999 der Fall gewesen. Über die in den beiden anderen Jahren | |
| angenommenen Spenden hätten Medien bereits berichtet, als die Partei ihre | |
| Selbstanzeige erstattet hatte. „Die Anzeige der Partei kann in einem | |
| solchen Fall ihre Anstoßfunktion nicht mehr erfüllen“, teilte das Gericht | |
| mit. | |
| Jürgen Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in | |
| Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 | |
| Sach- und Geldspenden über rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen. Die | |
| Herkunft wurde jedoch über Stückelungen und Strohmänner verschleiert. | |
| (Az.: BVerwG 6 C 5.15) | |
| 27 Apr 2016 | |
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