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# taz.de -- Strafe wegen Spendenaffäre der FDP: Möllemanns Erbe
> Erneut müssen die Liberalen eine Millionenstrafe zahlen. Es geht noch
> immer um rechtswidrig angenommene Spenden in den Jahren vor Möllemanns
> Tod.
Bild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitet der FDP keine Freude
Leipzig/Düsseldorf dpa | Die FDP muss wegen des Möllemann-Spendenskandals
weitere 1,2 Millionen Euro Strafe und Rückerstattungen an den Bundestag
zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.
Die Leipziger Richter hatten den Fall zum zweiten Mal auf dem Tisch.
Bereits 2013 hatten sie geurteilt, dass die Spenden rechtswidrig angenommen
wurden. Damals musste die FDP rund zwei Millionen Euro zahlen.
In der Verhandlung am Mittwoch ging es noch um die Frage, ob die FDP
Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002 so rechtzeitig von sich aus
offengelegt hatte, dass sie einer Strafe entgehen könnte. Das sei jedoch
nur 1999 der Fall gewesen. Über die in den beiden anderen Jahren
angenommenen Spenden hätten Medien bereits berichtet, als die Partei ihre
Selbstanzeige erstattet hatte. „Die Anzeige der Partei kann in einem
solchen Fall ihre Anstoßfunktion nicht mehr erfüllen“, teilte das Gericht
mit.
Jürgen Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in
Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002
Sach- und Geldspenden über rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen. Die
Herkunft wurde jedoch über Stückelungen und Strohmänner verschleiert.
(Az.: BVerwG 6 C 5.15)
27 Apr 2016
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FDP
Parteispenden
Bundesverwaltungsgericht
Schwerpunkt AfD
Journalismus
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