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# taz.de -- Möllemann-Spendenaffäre: FDP muss Millionenstrafe zahlen
> Die FDP muss wegen der Möllemann-Spendenaffäre eine Millionenstrafe an
> den Bundestag zahlen. Das entschied am Dienstag das Berliner
> Verwaltungsgericht.
Bild: Jürgen W. Möllemann und Guido Westerwelle im Jahr 2002.
BERLIN ap/dpa | Die FDP muss nach einem Urteil des Berliner
Verwaltungsgerichts wegen der Möllemann-Spendenaffäre knapp 3,5 Millionen
Euro Strafe zahlen. Mit der Entscheidung vom Dienstag wurde eine Klage der
FDP zurückgewiesen, die sich gegen die Höhe der von der
Bundestagsverwaltung verhängten Strafe richtete. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere FDP- Spitzenpolitiker
Jürgen Möllemann dem Landesverband Nordrhein- Westfalen zwischen 1996 und
2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ und damit gegen
das Parteiengesetz verstieß. Die FDP hatte dagegen auf ihren Anteil an der
Aufklärung der Affäre verwiesen.
Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod stürzte, gab
seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl damals große Summen Bargeld, die
gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands
eingezahlt wurden.
Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli entschieden, dass die FDP 4,3
Millionen Strafe zahlen muss, weil Möllemann zwischen 1996 und 2002
verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt
hatte.
Vor dem Verwaltungsgericht wurde lediglich über einen Bußgeldbetrag von
3,463 Millionen verhandelt. 873.000 Euro hatte die FDP 2002 schon
vorsorglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, weil sie diese
Spende für nicht rechtmäßig hielt.
Bei der heutigen Verhandlung ging es in weiten Teilen um die Höhe der
Strafzahlungen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
8 Dec 2009
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FDP
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