| # taz.de -- Möllemann-Spendenaffäre: FDP muss Millionenstrafe zahlen | |
| > Die FDP muss wegen der Möllemann-Spendenaffäre eine Millionenstrafe an | |
| > den Bundestag zahlen. Das entschied am Dienstag das Berliner | |
| > Verwaltungsgericht. | |
| Bild: Jürgen W. Möllemann und Guido Westerwelle im Jahr 2002. | |
| BERLIN ap/dpa | Die FDP muss nach einem Urteil des Berliner | |
| Verwaltungsgerichts wegen der Möllemann-Spendenaffäre knapp 3,5 Millionen | |
| Euro Strafe zahlen. Mit der Entscheidung vom Dienstag wurde eine Klage der | |
| FDP zurückgewiesen, die sich gegen die Höhe der von der | |
| Bundestagsverwaltung verhängten Strafe richtete. Das Urteil ist noch nicht | |
| rechtskräftig. | |
| Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere FDP- Spitzenpolitiker | |
| Jürgen Möllemann dem Landesverband Nordrhein- Westfalen zwischen 1996 und | |
| 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ und damit gegen | |
| das Parteiengesetz verstieß. Die FDP hatte dagegen auf ihren Anteil an der | |
| Aufklärung der Affäre verwiesen. | |
| Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod stürzte, gab | |
| seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl damals große Summen Bargeld, die | |
| gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands | |
| eingezahlt wurden. | |
| Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli entschieden, dass die FDP 4,3 | |
| Millionen Strafe zahlen muss, weil Möllemann zwischen 1996 und 2002 | |
| verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt | |
| hatte. | |
| Vor dem Verwaltungsgericht wurde lediglich über einen Bußgeldbetrag von | |
| 3,463 Millionen verhandelt. 873.000 Euro hatte die FDP 2002 schon | |
| vorsorglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, weil sie diese | |
| Spende für nicht rechtmäßig hielt. | |
| Bei der heutigen Verhandlung ging es in weiten Teilen um die Höhe der | |
| Strafzahlungen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. | |
| 8 Dec 2009 | |
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| FDP | |
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