# taz.de -- Beteiligung an Werbeeinnahmen: Geld für Möllemann-Todessprung | |
> Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass N24 und Bild.T-Online.de | |
> Werbeeinnahmen offenlegen müssen. Beide hatten ein Video von Möllemanns | |
> Todessprung ohne Erlaubnis des Urhebers gezeigt. | |
Bild: Jürgen W. Möllemann bei einem Fallschirmsprung. | |
KARLSRUHE/MÜNSTER dpa | Ein Mann, der vor fast sieben Jahren den tödlichen | |
Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann gefilmt hat, bekommt | |
nun Geld für seinen Film. Er war 2003 mit Möllemann an Bord des Flugzeugs | |
gewesen und nahm dessen Todessprung auf Video auf. | |
N24 und Bild.T-Online.de hatten die Video-Aufnahmen im Juni 2007 - rund | |
vier Jahre nach dem Tod von Möllemann - gezeigt. Dafür wollte der | |
Sprungkamerad des FDP-Politikers Schadenersatz, welcher ihm nach einem | |
BGH-Urteil auch zusteht. Damit er jedoch dessen Höhe errechnen kann, | |
benötigte der Kläger Angaben dazu, welche Werbeerlöse mit seinem Video | |
erzielt wurden. Zu dieser Auskunft verpflichteten die Karlsruher Richter am | |
Donnerstag den Nachrichtensender N24 und das frühere Internetportal | |
Bild.T-Online.de. (Az.: I ZR 122/08 und I ZR 130/08 - Urteile vom 25. | |
März). | |
Beide Medien hatten sich heftig dagegen gewehrt, ihre Werbeeinnahmen | |
offenlegen zu müssen. Der Video-Clip war über Umwege an das Internetportal | |
Bild.T-Online.de gelangt, das es dann an N24 weitergab. Details dazu sind | |
laut Klägeranwalt Peter Wassermann bis heute unklar. Auf jeden Fall erhielt | |
Bild.T-Online.de das Material nicht vom Urheber selbst. | |
Damit haben die Medien das Recht des Klägers als Hersteller des Videofilms | |
"widerrechtlich und schuldhaft" verletzt, urteilten die BGH-Richter. | |
Denkbar dafür wäre, eine konkrete Summe für den Film zu fordern, | |
Lizenzgebühren einzufordern - oder eben den sogenannten Verletzergewinn. | |
Dieser errechnet sich aus den Werbeerlösen - und ist in der Regel höher. | |
Nach dem heutigen Urteil müssen nun Internetportal und Nachrichtensender | |
ihre Werbeerlöse offenlegen - allerdings nur für den Tag, an dem das Video | |
ausgestrahlt wurde. Der Kläger hatte weitere Auskünfte verlangt, um | |
Vergleichsmöglichkeiten zu haben. Das ging dem BGH zu weit. Nach seinem | |
Urteil wird der Filmer zudem nicht von dem gesamten Gewinn der Unternehmen | |
profitieren, sondern es wird eine Quote zu berechnen sein. | |
Die Medien hatten Ansprüche des Klägers mit dem Argument bestritten, | |
Beiträge und Werbeeinnahmen stünden in keinem Zusammenhang. Die Werbung | |
werde lange vor dem Ausstrahlungstag geschaltet, so dass die tagesaktuellen | |
Beiträge keinerlei Einfluss auf entsprechende Einnahmen hätten. Dem | |
widersprachen die Richter: Die Kunden würden erwarten, dass die Medien ihre | |
Werbung in einem entsprechenden Nachrichtenumfeld platzierten - und sie | |
sicherlich auch nach ihrem jeweiligen Inhalt auswählen. | |
25 Mar 2010 | |
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