Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs: Türkei diskriminiert Alevit…
> Seit Jahren kämpfen die Aleviten um staatliche Anerkennung in der Türkei.
> Bringt ein Urteil aus Straßburg die Wende?
Bild: Türkei: Um die Religionsfreiheit der Aleviten ist es schlecht bestellt
STRAßBURG dpa | Die Türkei verletzt nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte die schätzungsweise 20 Millionen Aleviten
im Land in ihrer Religionsfreiheit. Sie seien ohne objektive und
einsichtige Begründung deutlich schlechter gestellt als die Mehrheit der
sunnitischen Muslime, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag.
Damit hatte eine Beschwerde von mehr als 200 Aleviten Erfolg. Sie wollen
unter anderem erreichen, dass ihre Gebetshäuser und Gottesdienste offiziell
anerkannt werden.
Als zweitgrößte türkische Religionsgemeinschaft erheben sie zudem Anspruch
auf staatliche Fördermittel und treten dafür ein, dass ihre religiösen
Führer Beamtenstatus bekommen. Die Regierung in Ankara hatte ein
entsprechendes Gesuch 2005 zurückgewiesen. Türkische Gerichte bestätigten
diese Entscheidung. Sie wurde damit begründet, dass die Aleviten eine
religiöse Bewegung innerhalb des Islams seien.
Nach Auffassung der Straßburger Richter verkennt das den religiösen
Charakter des alevitischen Glaubens, der tief in der türkischen Geschichte
und Gesellschaft verankert sei. Wie sie ihre Religion verstehen, sei Sache
der Gläubigen und nicht des Staates.
Aleviten leben nicht nach den fünf Säulen des Islam. So pilgern sie zum
Beispiel nicht nach Mekka und fasten auch nicht im Ramadan. Frauen und
Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum.
## Eklatantes Ungleichgewicht
Was die Stellung der Aleviten im Vergleich zu den Sunniten angeht, sprechen
die Richter von einem „eklatanten Ungleichgewicht“. Die Restriktionen
hätten in vielerlei Hinsicht Nachteile für die Organisation und
Finanzierung des religiösen Lebens. Die Begründung, die der türkische Staat
dafür abgebe, sei „weder relevant noch ausreichend in einer demokratischen
Gesellschaft“.
Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs gesprochen und ist
damit unanfechtbar. Für die Mitgliedstaaten des Europarats sind die Urteile
aus Straßburg bindend, das heißt, sie müssen die beanstandeten
Menschenrechtsverstöße in Zukunft vermeiden. Wie die Türkei mit dem
Richterspruch umgeht, war zunächst unklar.
27 Apr 2016
## TAGS
Schwerpunkt Türkei
Menschenrechte
Aleviten
Straßburg
Schwerpunkt Türkei
Recep Tayyip Erdoğan
Recep Tayyip Erdoğan
EU-Flüchtlingspolitik
## ARTIKEL ZUM THEMA
Islam in der Türkei: Machtwort von oben
Regierungschef Davutoğlu hat bekräftigt, der Säkularismus werde auch für
eine neue Verfassung gelten. Er wandte sich damit gegen Kritiker aus der
AKP.
Kolumne Knapp überm Boulevard: Erdoğans Exiltürken
Seine Majestät Recep Tayyip legt fest: Die Türkei ist überall, wo über
Erdoğan gesprochen wird. Man nennt das transnationalen Nationalismus.
Pressefreiheit in der Türkei: Geldstrafe wegen Korruptionsbericht
Der Chefredakteur von „Cumhuriyet“ muss rund 9.000 Euro Strafe wegen
„Beleidigung“ Erdoğans zahlen. In einem weiteren Prozess droht ihm eine
Haftstrafe.
Kommentar EU-Selbstzensur und Türkei: Völkermord, war da was?
Um sich Erdoğans Wohlwollen zu sichern, wird nun auch noch der Völkermord
an den Armeniern verschwiegen. Das ist beschämend.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.