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# taz.de -- Prozesseröffnung Landgericht Hanau: Drei Verfahren und ein Todesfa…
> Ein ehemaliger SS-Mann ist kurz vor Prozessbeginn gestorben. Ein weiterer
> Angeklagter erscheint nicht vor Gericht, zwei andere schweigen.
Bild: Die Angeklagten waren an den Verbrechen in Auschwitz beteiligt
Berlin taz | Wenige Tage vor Beginn seines Prozesses ist ein ehemaliger
Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz im Alter von 93 Jahren
verstorben. Das teilte das Landgericht Hanau am Donnerstag mit. Ernst T.
sollte sich dort ab dem 13. April wegen Beihilfe zum Mord in mindestens
1.075 Fällen verantworten, begangen zwischen dem 1. November 1942 und dem
25. Juni 1943. Das Verfahren wurde aufgehoben.
Es bleiben drei Verfahren, die derzeit gegen Beteiligte in Auschwitz
ahängig sind. Vor dem Amtsgericht Detmold läuft seit Mitte Februar der
Prozess wegen Beihilfe zum Mord im mindestens 170.000 Fällen gegen den
94-Jährigen ehemaligen Wachmann von Auschwitz Reinhold Hanning. Geäußert
hat sich der Angeklagte in diesen zwei Monaten kein einziges Mal.
Dabei gilt seine zweieinhalb Jahre währende Anwesenheit in Auschwitz als
gesichert. Ein als Zeuge geladener Beamter des Landeskriminalamts
berichtete von einem handgeschtriebenen Lebenslauf Hannings, in dem dieser
selbst schreibt, am 23. Januar 1942 als Angehöriger der
SS-Totenkopfverbände nach Auschwitz versetzt worden zu sein. Weiter geht
aus dem Papier hervor, dass der Angeklagte freiwillig der SS beitrat und
sich für zunächst vier, später für 12 Jahre zum Dienst verpflichtete.
Geprägt war die Verhandlung bisher vor allem von den Aussagen Überlebender,
die als Nebenkläger Zeugnis vom furchtbaren Alltag in dem Konzentrations-
und Vernichtungslager ablegten. Das Gericht hat das Verfahren bis Ende Mai
terminiert. Ein zweites Verfahren gegen einen früheren Auschwitz-Wachmann
droht dagegen zu platzen, noch ehe es richtig begonnen hat.
Der Angeklagte Hubert Zafke (95) ist beiden bisher angesetzten Terminen vor
dem Landgericht Neubrandenburg ferngeblieben und soll an verschiedenen
Krankheiten leiden. Während Nebenkläger und Staatsanwalt vermuten, Zafke
täusche eine Verhandlungsunfähigkeit vor, sieht die Verteidigung seinen
Mandanten vom Tode bedroht, sollte das Verfahren fortgesetzt werden.
Derzeit ist der Prozess bis zur Klärung des Gesundheitszustandes von Zafke
ausgesetzt.
In einem dritten Verfahren in Kiel klärt das dortige Landgericht derzeit
die Verhandlungsfähigkeit von Helma M. Eine Entscheidung über die Eröffung
der Hauptverhandlung steht unmittelbar bevor. M., die 1944 als Funkerin bei
der Kommandatur von Auschwitz eingesetzt worden war, ist der Beihilfe zum
Mord in mindestens 260.000 Fällen angeklagt. Reportern gibt M. keinerlei
Auskünfte. Weitere Anklagen gegen mutmaßliche NS-Verbrecher sind derzeit,
71 Jahre nach Kriegsende, nicht absehbar.
7 Apr 2016
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
## TAGS
Auschwitz
SS-Wachmann
SS-Sanitäter
Schwerpunkt Nationalsozialismus
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Reinhold Hanning
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