| # taz.de -- Anzeigen wegen Erdogan-Satire: Ermittlungen gegen Böhmermann | |
| > Jetzt beschäftigt sich die Mainzer Staatsanwaltschaft mit dem „Neo | |
| > Magazin Royale“. Für eine formale Strafverfolgung fehlen aber noch | |
| > Voraussetzungen. | |
| Bild: Ob Böhmermann tatsächlich eine Strafverfolgung provozieren kann? | |
| Berlin afp | Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen wegen der | |
| umstrittenen Satire des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen | |
| Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingeleitet. Bei der Behörde seien „rund | |
| 20 Strafanzeigen von Privatpersonen aus Deutschland“ eingegangen, sagte | |
| Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Mittwoch. „Im rechtlichen Fokus steht | |
| ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, Beleidigung | |
| von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.“ | |
| Deutschler sagte, dass die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung einen | |
| Mitschnitt des in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragenen | |
| Schmähgedichts anfordern werde. Anschließend werde geprüft, ob die formalen | |
| Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt seien. Dies sei nur | |
| möglich, wenn die türkische Regierung ein Strafverfahren verlange und die | |
| Bundesregierung eine Ermächtigung erteile. | |
| Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels kam das Auswärtige Amt in | |
| einer internen Prüfung zu dem Schluss, dass sich Böhmermann | |
| höchstwahrscheinlich strafbar gemacht habe. Ein Sprecher des Auswärtigen | |
| Amtes stellte am Mittwoch aber klar, dass es nicht Aufgabe des Auswärtigen | |
| Amtes sei, juristisch zu entscheiden, ob in einzelnen Fällen Grenzen | |
| zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung überschritten worden seien. | |
| Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei | |
| Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die | |
| Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe | |
| von bis zu fünf Jahre verhängt werden. | |
| ## Botschafter einbestellt | |
| Böhmermann hatte in der am vergangenen Donnerstag ausgestrahlten Sendung | |
| Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie verunglimpft. Das ZDF nahm den | |
| [1][Beitrag anschließend aus der Mediathek]. Die Parodie entspreche „nicht | |
| den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt“, | |
| begründete der Sender sein Vorgehen. | |
| Böhmermann hatte das Schmähgedicht als Reaktion auf die Kontroverse um | |
| einen Satire-Beitrag des NDR-Magazins „extra 3“ vorgetragen, der sich | |
| kritisch mit Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei | |
| sowie mit dem Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im | |
| Südosten des Landes auseinandergesetzt hatte. Ankara hatte wegen des „extra | |
| 3“-Beitrags den deutschen Botschafter einbestellt und eine Löschung | |
| verlangt. Dies war aber zurückgewiesen worden. | |
| 6 Apr 2016 | |
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