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# taz.de -- Anzeigen wegen Erdogan-Satire: Ermittlungen gegen Böhmermann
> Jetzt beschäftigt sich die Mainzer Staatsanwaltschaft mit dem „Neo
> Magazin Royale“. Für eine formale Strafverfolgung fehlen aber noch
> Voraussetzungen.
Bild: Ob Böhmermann tatsächlich eine Strafverfolgung provozieren kann?
Berlin afp | Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen wegen der
umstrittenen Satire des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen
Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingeleitet. Bei der Behörde seien „rund
20 Strafanzeigen von Privatpersonen aus Deutschland“ eingegangen, sagte
Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Mittwoch. „Im rechtlichen Fokus steht
ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, Beleidigung
von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.“
Deutschler sagte, dass die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung einen
Mitschnitt des in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragenen
Schmähgedichts anfordern werde. Anschließend werde geprüft, ob die formalen
Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt seien. Dies sei nur
möglich, wenn die türkische Regierung ein Strafverfahren verlange und die
Bundesregierung eine Ermächtigung erteile.
Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels kam das Auswärtige Amt in
einer internen Prüfung zu dem Schluss, dass sich Böhmermann
höchstwahrscheinlich strafbar gemacht habe. Ein Sprecher des Auswärtigen
Amtes stellte am Mittwoch aber klar, dass es nicht Aufgabe des Auswärtigen
Amtes sei, juristisch zu entscheiden, ob in einzelnen Fällen Grenzen
zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung überschritten worden seien.
Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei
Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die
Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe
von bis zu fünf Jahre verhängt werden.
## Botschafter einbestellt
Böhmermann hatte in der am vergangenen Donnerstag ausgestrahlten Sendung
Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie verunglimpft. Das ZDF nahm den
[1][Beitrag anschließend aus der Mediathek]. Die Parodie entspreche „nicht
den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt“,
begründete der Sender sein Vorgehen.
Böhmermann hatte das Schmähgedicht als Reaktion auf die Kontroverse um
einen Satire-Beitrag des NDR-Magazins „extra 3“ vorgetragen, der sich
kritisch mit Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei
sowie mit dem Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im
Südosten des Landes auseinandergesetzt hatte. Ankara hatte wegen des „extra
3“-Beitrags den deutschen Botschafter einbestellt und eine Löschung
verlangt. Dies war aber zurückgewiesen worden.
6 Apr 2016
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