# taz.de -- Anzeigen wegen Erdogan-Satire: Ermittlungen gegen Böhmermann | |
> Jetzt beschäftigt sich die Mainzer Staatsanwaltschaft mit dem „Neo | |
> Magazin Royale“. Für eine formale Strafverfolgung fehlen aber noch | |
> Voraussetzungen. | |
Bild: Ob Böhmermann tatsächlich eine Strafverfolgung provozieren kann? | |
BERLIN afp | Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen wegen der | |
umstrittenen Satire des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen | |
Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingeleitet. Bei der Behörde seien „rund | |
20 Strafanzeigen von Privatpersonen aus Deutschland“ eingegangen, sagte | |
Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Mittwoch. „Im rechtlichen Fokus steht | |
ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, Beleidigung | |
von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.“ | |
Deutschler sagte, dass die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung einen | |
Mitschnitt des in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragenen | |
Schmähgedichts anfordern werde. Anschließend werde geprüft, ob die formalen | |
Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt seien. Dies sei nur | |
möglich, wenn die türkische Regierung ein Strafverfahren verlange und die | |
Bundesregierung eine Ermächtigung erteile. | |
Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels kam das Auswärtige Amt in | |
einer internen Prüfung zu dem Schluss, dass sich Böhmermann | |
höchstwahrscheinlich strafbar gemacht habe. Ein Sprecher des Auswärtigen | |
Amtes stellte am Mittwoch aber klar, dass es nicht Aufgabe des Auswärtigen | |
Amtes sei, juristisch zu entscheiden, ob in einzelnen Fällen Grenzen | |
zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung überschritten worden seien. | |
Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei | |
Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die | |
Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe | |
von bis zu fünf Jahre verhängt werden. | |
## Botschafter einbestellt | |
Böhmermann hatte in der am vergangenen Donnerstag ausgestrahlten Sendung | |
Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie verunglimpft. Das ZDF nahm den | |
[1][Beitrag anschließend aus der Mediathek]. Die Parodie entspreche „nicht | |
den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt“, | |
begründete der Sender sein Vorgehen. | |
Böhmermann hatte das Schmähgedicht als Reaktion auf die Kontroverse um | |
einen Satire-Beitrag des NDR-Magazins „extra 3“ vorgetragen, der sich | |
kritisch mit Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei | |
sowie mit dem Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im | |
Südosten des Landes auseinandergesetzt hatte. Ankara hatte wegen des „extra | |
3“-Beitrags den deutschen Botschafter einbestellt und eine Löschung | |
verlangt. Dies war aber zurückgewiesen worden. | |
6 Apr 2016 | |
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