| # taz.de -- BGH-Urteil zu Swap-Verträgen: Hoffnung für Hückeswagen | |
| > Der BGH fordert in einem Urteil klare Beratungen von Banken. Die | |
| > NRW-Kommune muss daher Verluste aus Zinswetten der WestLB wohl nicht | |
| > tragen. | |
| Bild: Die Kommune klagte gegen sie: die Bank WestLB | |
| Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kommunen gestärkt, die | |
| wegen spekulativer Zinswetten gegen ihre Bank klagen. In der Regel hätten | |
| die Banken ihre Beratungspflichten verletzt, so der BGH, Ausnahmen seien | |
| eng auszulegen. | |
| Konkret ging es um die Stadt Hückeswagen, eine Kommune mit 16.000 | |
| Einwohnern. Wie viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen war sie stark | |
| verschuldet und nahm deshalb ab 2005 Angebote der WestLB zur | |
| „Zinsoptimierung“ an. Dabei handelte es sich um Finanzderivate: Wetten auf | |
| eine bestimmte Zinsentwicklung, sogenannte Swap-Verträge. | |
| Als die Wetten, wider Erwarten, ungünstig verliefen, bot die WestLB eine | |
| Umstrukturierung an. Alte riskante Swaps wurden durch neue, noch riskantere | |
| Swaps ersetzt. Nun wurde auch auf die Entwicklung des Franken zum Euro | |
| gewettet. Und es kamen „Hebel“ ins Spiel, die aus kleinsten Änderungen am | |
| Kapitalmarkt große Folgen für die Verträge generierten. | |
| Nach Darstellung der Bank war die Kommune die treibende Kraft beim Gang in | |
| immer höhere Risiken. „Aus politischen Gründen wollte man offensichtlich | |
| die Verluste nicht abschreiben und hoffte, die Lage irgendwie doch noch | |
| drehen zu können“, sagte Bankanwalt Rainer Hall. Die Kommune dagegen sieht | |
| sich von der Bank zu Spekulationen verführt, die sie von sich aus nie | |
| getätigt hätte. Man habe der WestLB vertraut, weil sich die | |
| Sparkassen-Mutter stets als „Teil der kommunalen Familie“ dargestellt habe. | |
| ## 20 Millionen Euro Streitwert | |
| [1][Seit 2011 klagt Hückeswagen gegen die WestLB und ihre „Bad Bank“, die | |
| Erste Abwicklungsanstalt (EAA)]. Der Streitwert beträgt immerhin knapp 20 | |
| Millionen Euro. Die Stadt war durch ein erstes BGH-Grundsatzurteil von | |
| Anfang 2011 ermutigt worden. Damals hatten die Richter festgestellt, dass | |
| Banken, die ihre Kunden über die Struktur von Swap-Geschäften nicht richtig | |
| aufklären, Schadenersatz zahlen müssen. | |
| Während die Kunden glaubten, die Bank verdiene nur, wenn die Wette zu ihren | |
| Gunsten ausgehe, verdiene die Bank immer, weil sie ihre Kosten und | |
| Gewinnmarge in den Swap-Vertrag einpreise, sodass dieser mit einem | |
| „negativen Marktwert“ starte. Auf dieser Grundlage entschied das | |
| Oberlandesgericht (OLG) Köln im August 2014 zugunsten von Hückeswagen. | |
| Doch die EAA ging in die Revision. Sie berief sich dabei nicht zuletzt auf | |
| ein einschränkendes BGH-Urteil vom April 2015, indem im Fall der Stadt | |
| Ennepetal die Anforderungen an die Beratungspflicht der Banken | |
| eingeschränkt wurden. Sie hätten die Swap-Struktur nur bei spekulativen | |
| Geschäften offenlegen müssen, nicht bei der Absicherung eines soliden | |
| Grundgeschäfts, etwa eines Kredits. | |
| ## Wahrscheinliche Verhandlung über Vergleich | |
| Hückeswagen hatte nun aber auch in der Revision weitgehend Erfolg. Der BGH | |
| legte die Anforderungen an das Grundgeschäft sehr eng aus. Wenn ein Kredit | |
| durch Swaps abgesichert wurde, dann müsse es ein Kredit der gleichen Bank | |
| sein. Außerdem dürfe die Absicherung keinerlei spekulative Elemente | |
| enthalten. Unproblematisch seien nur Umwandlungen von variablen in feste | |
| Zinssätze und umgekehrt. Beide Bedingungen waren im Fall Hückeswagen nicht | |
| erfüllt, sodass auch der BGH von einer Verletzung der Beratungspflicht | |
| durch die Bank ausging. | |
| Wegen kleiner Aufklärungsmängel wurde das Kölner Urteil dennoch aufgehoben | |
| und der Fall an das OLG Köln zurückverwiesen. Vermutlich werden Hückeswagen | |
| und die EEA nun über einen Vergleich verhandeln. | |
| 22 Mar 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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