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# taz.de -- UN-Rechtsexperten über Julian Assange: Opfer willkürlicher Inhaft…
> Das Botschaftsexil des Wikileaks-Gründers ist laut UN-Experten
> Freiheitsberaubung. Das britische Außenministerium wehrt sich gegen die
> Stellungnahme.
Bild: Von der Presse umringt: Die ecuadorianische Botschaft in London, in der s…
Genf dpa | UN-Rechtsexperten haben die jahrelange Botschaftszuflucht des
Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als Freiheitsberaubung und eine
Form der willkürlichen Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die
juristischen Aktionen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die
unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am
Freitag in Genf.
Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung,
denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen
Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten
für internationales Recht Seong-Phil Hong.
Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen,
dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene
Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit
und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer
UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.
Großbritannien wehrt sich gegen die Stellungnahme der UN. „Julian Assange
ist im Vereinigten Königreich nie willkürlich verhaftet worden“, sagte ein
Sprecher des britischen Außenministeriums am Freitag der BBC.
## Verhinderung der „rechtmäßigen Verhaftung“
Das britische Außenministerium erklärte, die Arbeitsgruppe ignoriere Fakten
und Schutzmaßnahmen des britischen Rechtssystems. Assange verhindere
„freiwillig seine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich entschlossen hat,
in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben“.
Die schwedische Regierung erklärte, Assange könne die Botschaft jederzeit
verlassen und werde seiner Freiheitsrechte nicht beraubt. Die britische
Polizei teilte mit, sie werde Assange trotz der Einschätzung der
UN-Arbeitsgruppe verhaften, sollte er die Botschaft verlassen.
Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt
und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft
Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu
werden.
Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines
Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen
ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der
Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks
beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.
5 Feb 2016
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