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# taz.de -- Falsche Begründung?: Üstra darf weiter filmen
> Das Verwaltungsgericht Hannover hebt Datenschutzverfügung für Busse und
> Bahnen der Üstra auf.
Bild: Kameras im ÖPNV: Langt ein Schild zur Legalisierung der Überwachung?
Die niedersächsische oberste Datenschutzbeauftragte hat eine Schlappe
kassiert. Barbara Thiel hatte den Hannoverschen Verkehrsbetrieben „Üstra“
die Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung in Bussen und Stadtbahnen im August
2014 untersagt. Doch das Verwaltungsgericht Hannover hat diese
datenschutzrechtliche Verfügung am Mittwoch gekippt.
Eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob die Videoüberwachung der
„Üstra“ zulässig ist, fällte das Gericht jedoch nicht. Vielmehr machte es
einen Formfehler geltend: „Die Verfügung erweist sich schon mangels
ausreichender Rechtsgrundlage als rechtswidrig“, sagt Gerichtssprecher
Burkhard Lange. So hatte Thiels Vorgänger Hans-Joachim Wahlbrink sein
Untersagen der Kameraüberwachung auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt.
Die Üstra sei zwar als Aktiengesellschaft ein
privatrechtlich-strukturiertes Unternehmen, aber als rein kommunaler
Betrieb ohne Konkurrenz für die Daseinsvorsorge in Sachen Verkehr
zuständig. Damit unterliege sie nicht dem Eingriff des
Bundesdatenschutzgesetzes, sondern den Bestimmungen des
Landesdatenschutzgesetzes, erklärt Gerichtssprecher Lange. „Die zwischen
den Beteiligten strittige Frage, wie die Videoüberwachung nach dem
Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen wäre, stellt sich nach alledem in
diesem Gerichtsverfahren nicht“, so Lange weiter. Nach dem
Landesdatenschutzgesetz könne die Datenschutzbeauftragte eine für
rechtswidrig gehaltene Praxis aber nicht untersagen, sondern höchstens
beanstanden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das
Verwaltungsgericht aber die Berufung von dem niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen, sagt der Gerichtssprecher.
Der Hannoverschen Datenschutzbeauftragten Thiel bleibt neben der Berufung
nun die Möglichkeit, über den Präsidenten der Region Hannover, Hauke Jagau
(SPD), auf die Üstra politisch einzuwirken, um die Überwachungs-Praxis zu
verändern. Diese besteht jedoch aus präventiven Gründen auf das
flächendeckende Filmen im Blackbox-Verfahren, um das Sicherheitsgefühl der
Fahrgäste zu stärken sowie Straftaten und Vandalismus besser aufzuklären.
Datenschützerin Thiel hatte vor allem moniert, dass die Üstra ohne
abgestuftes Sicherheitskonzept 24 Stunden am Tag in allen Bussen und Bahnen
wahllos ins Blaue hinein Vorratsdatenspeicherung betreibt und die
Videoüberwachung nicht darauf ausgelegt ist, Straftaten durch
Echtzeit-Übertragung und Alarmierung der Polizei direkt zu verhindern.
In Hamburg sehen die Datenschützer die Videoüberwachung beim Hamburger
Verkehrsverbund (HVV) weniger eng – zumal der HVV die Forderung der
niedersächsischen Datenschutzkollegen nach unmittelbaren
Eingriffsmöglichkeiten zumindest teilweise erfüllt. So können die
BusfahrerInnen der Hamburger Hochbahn im Ernstfall stillen Alarm auslösen.
Anschließend werden die aufgenommenen Bilder von der Videokamera direkt in
die Leitzentrale übertragen, die sich dann über Lautsprecher im Bus
einschalten kann, sagt Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum.
Auch in den Bussen der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein kann der Busfahrer
stillen Alarm auslösen, so dass sich die Leitzentrale über Lautsprecher
zuschalten kann, sagt ihr Sprecher Martin Beckmann. „Eine Videoübertragung
in die Leitstelle ist aber nicht möglich.“
In Hamburgs U-Bahnen geht das allerdings nicht. Dort können Zugführer nur
über den Notruf alarmiert oder auf dem Bahnsteig die Notrufsäulen aktiviert
werden, die mit der Leitzentrale verbunden sind.
10 Feb 2016
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Hannover
ÖPNV
ÖPNV
Straßenverkehr
Öffentlicher Nahverkehr
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