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# taz.de -- Die AfD und Waffen gegen Flüchtlinge: Ein Fall für den Geheimdien…
> AfD-Chefin Petry rudert zurück: Auf Flüchtlinge soll doch nicht
> geschossen werden. Die SPD fordert, dass der Verfassungsschutz
> einschreitet.
Bild: Hat doch alles anders gemeint: Frauke Petry
BERLIN taz | Die AfD geht auf Distanz – zu sich selbst. Ihre Partei, sagte
AfD-Chefin Frauke Petry am Montag, lehne es „strikt“ ab, „dass auf Mensch…
geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“. Die
AfD wolle keine Gesetzesverschärfung, die Grenzsicherung sei „vollkommen
ausreichend“.
Damit versucht die AfD-Spitze die Debatte einzufangen, die Petry zuvor
losgetreten hatte. Sie sagte, Bundespolizisten müssten an der Grenze gegen
Flüchtlinge „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“. Am Montag
nun betonte selbst AfD-Vize Alexander Gauland, der rechte Ausbrüche seiner
Partei regelmäßig verteidigt, „gezieltes Schießen auf Menschen kommt für
die AfD nicht in Frage“. Es müsse für die Polizei andere Möglichkeiten
geben, die Grenze zu sichern. Co-Bundeschef Jörg Meuthen sprach von einem
„Kommunikationsproblem“.
Der Entrüstungssturm von außen hielt aber auch am Montag an. Die neun
SPD-Innenminister der Länder forderten nach einem Treffen in Stuttgart eine
Neubewertung der AfD. Der Verfassungsschutz sollte prüfen, zumindest Teile
der Partei zu beobachten, sagte Baden-Württembergs Innenminister Reinhold
Gall. Sein NRW-Kollege Ralf Jäger unterstrich dies auch mit den jüngsten
„menschenverachtenden und hetzerischen Drohungen“ der AfD.
Zuvor hatte bereits SPD-Chef Sigmar Gabriel seine Forderung erneuert, die
AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Deren immer drastischere
Forderungen könne man nicht abtun, denn diese seien „leider ernst gemeint“.
Schon im Januar hatte die SPD-Fraktion im Bundestag eine Überwachung der
AfD gefordert.
## „Festes Kriterium“ für Beobachtung
Die gibt es bis heute nicht – auch in den Ländern der SPD-Innenminister
nicht. Aus Rheinland-Pfalz hieß es nur, man äußere sich grundsätzlich nur
gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder in den
Verfassungsschutzesberichten über Beobachtungsobjekte. In Brandenburg, wo
die AfD mit einer zehnköpfigen Fraktion im Landtag sitzt, wurde immerhin
betont, die Entwicklung der AfD werde „aufmerksam verfolgt“. In Thüringen
versicherte Verfassungsschutzchef Stephan Kramer, auch er einem
SPD-Innenminister unterstellt, man prüfe die aktuellen AfD-Äußerungen
„sorgfältig“. „Wir schauen, ob sich daraus möglicherweise eine neue
Bewertung ergibt.“
Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen betonte zuletzt stets, dass
es ein festes Kriterium für eine Beobachtung gebe: ein Handeln gegen die
„freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Dies sehe man bei der AfD bisher
nicht erfüllt. So lange müsse man „auch mit Meinungen leben, die wir
vielleicht nicht teilen oder sogar ablehnen“.
Eine Überwachung der Partei als Ganzes sei derzeit nicht zulässig, sagten
auch die SPD-Innenminister. Zumindest einzelne rechtsextreme Mitglieder
oder Gruppen in der Partei sollten aber beobachtet werden. Genau dorthin
blickt der Verfassungsschutz schon jetzt: Geschaut werde, welchen Kurs die
Partei einschlägt und ob Rechtsextremisten „steuernden Einfluss“ nähmen,
heißt es aus den Ländern. Langfristig könnte aber noch ein anderer Punkt
relevant werden, an dem der Verfassungsschutz aktiv werden muss: bei
„Bestrebungen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“.
1 Feb 2016
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Verfassungsschutz
Frauke Petry
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Schwerpunkt Syrien
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Beatrix von Storch
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