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# taz.de -- Ausbau der Energienetze: Naturschutz schlägt Energiewende
> Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage des Nabu statt. Die Pläne zum
> Bau der Uckermarkleitung müssen nachgebessert werden.
Bild: Sie produzieren schon viel Strom - doch der Weg vom Windrad zur Steckdose…
Die sogenannte Uckermarkleitung darf vorerst nicht gebaut werden. Dies
entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Das
Gericht erklärte die Pläne des zuständigen Brandenburger Landesamts für
rechtswidrig. Die geplante Höchstspannungsleitung sollte Neuenhagen bei
Berlin mit Bertikow am Oberuckersee verbinden und ökologisch verträglich
erzeugten Windstrom vom Norden in den Süden transportieren. Dafür sollte
eine bestehende Stromtrasse ausgebaut werden.
Dagegen hatten der Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) und Privatpersonen
geklagt. Die rund 115 Kilometer lange Trasse verläuft auch durch ein
Naturschutzgebiet – das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Die Kläger
bemängelten, dass über 60 Meter hohe Masten in ein europäisches
Vogelschutzgebiet gestellt würden. Die Leitung sei daher eine Gefahr für
Brut- und Rastvögel, meinte der Nabu. Besonders Rallen- und Dommelarten
seien gefährdet.
## Gefahr für einzelne Vogelarten
Die Planer hatten untersucht, wie groß das Risiko für Vögel sei, an den
Stromleitungen zu sterben. Dies sei aber zu allgemein, urteilte das
Gericht. Sie hätten dabei auf die Gefahr für einzelne, besonders gefährdete
Arten eingehen müssen. Denn da sich die Vogelarten in ihrem Brut- und
Flugverhalten stark unterschieden, sei die Untersuchung nicht
aussagekräftig genug. Den Trassenverlauf selbst stellte das Gericht nicht
in Frage.
„Es ist ärgerlich, dass das Amt die Naturschutzbelange ignoriert hat und
der Bau der Trasse sich dadurch verzögert“, sagte Michael Schäfer,
energiepolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus. Das
Urteil stimmte ihn aber auch hoffnungsvoll: „Es ist eine Entscheidung gegen
die Praxis des Landesamts, den Naturschutz hintenan zu stellen.“ Dies könne
sich auch auf Klagen gegen die Braunkohleförderung auswirken, meinte er.
## Ausgebaut wird die Trasse trotzdem
Kritiker hatten andere Trassenverläufe angeregt oder vorgeschlagen, einen
Teil der Trasse unterirdisch zu verlegen. Seit 2005 wird die Trasse
geplant, mit der Klage hatte die beauftragte Firma 50 Hertz den Ausbau 2014
gestoppt. Das Urteil bedeutet nicht, dass die Trasse gar nicht gebaut
werden kann. Die Brandenburger Behörden können die bemängelten Fehler nun
in einem ergänzenden Verfahren beseitigen. Wie lange das dauert, ist laut
50 Hertz noch nicht abzusehen. „Wir werden die
Umweltverträglichkeitsprüfung so schnell wie möglich neu aufsetzen und
nachbessern“, teilte die Sprecherin Kerstin Maria Rippel mit.
Die Firma bemühe sich, den für die Energiewende wichtigen Netzausbau
schnell voranzubringen. Das scheint tatsächlich dringend nötig zu sein,
denn die Einspeisung von Wind- und Solarenergie überlastet zunehmend das
Stromnetz in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
## Netze sind bereits überlastet
Wie eine Sprecherin der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom (Mitnetz)
mitteilte, sind die Ökostromanlagen im vergangenen Jahr rund 530 mal
zeitweise abschaltet worden, um Netzengpässe zu vermeiden. Im Jahr 2014 sei
dies nur gut 180 mal notwendig gewesen. Mitnetz führt den Anstieg auf die
größere Zahl der neuen Anlagen, deren stärkere Leistung und ein windstarkes
Jahr 2015 zurück. Die Betreiber von Windenergieanlagen bekommen eine
Entschädigung, wenn sie den erzeugten Strom nicht in die Netze einspeisen
können.
21 Jan 2016
## AUTOREN
Uta Schleiermacher
## TAGS
Kosten
Energiewende
Energiewende
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