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# taz.de -- Kommentar Anzeige gegen Höcke: Blödheit ist nicht strafbar
> Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist angezeigt wegen Volksverhetzung. Doch
> die Verbreitung dummdreister Theorien kann nicht belangt werden.
Bild: Vermutlich wird es nicht einmal ein Ermittlungsverfahren geben: Björn H�…
Viele Journalisten schienen geradezu euphorisiert: „Björn Höcke unter
Verdacht“, „Justiz befasst sich mit Höcke“ oder „Verdacht der
Volksverhetzung“, so titelten jetzt zahlreiche Medien. Bisher ist aber
nicht mehr passiert, [1][als dass Björn Höcke angezeigt wurde], wohl wegen
seiner Rede zum Thema „Ansturm auf Europa“ Ende November in Schnellroda.
Die Justiz ist noch damit beschäftigt, die zuständige Staatsanwaltschaft zu
finden und hat noch nicht einmal mit der Prüfung begonnen, ob der
Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Vermutlich wird es nicht einmal
ein Ermittlungsverfahren geben.
Anstoß erregten in Höckes Rede vor allem seine Ausführungen zur
„Populationsökologie“. Danach habe „die Evolution“ Afrika und Europa z…
unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert. In Afrika herrsche eine
Strategie vor, die auf eine hohe Zahl von Nachkommen setze, von denen aber
nur wenige überleben. In Europa dagegen setze man auf wenige Nachkommen mit
hohen Überlebenschancen. Höcke will verhindern, dass Europa den
afrikanischen „Reproduktionsüberschuss“ von 30 Millionen Menschen pro Jahr
aufnimmt und fordert deshalb eine neue Asyl- und Einwanderungspolitik.
Die Äußerungen Höckes sind offensichtlich unsinnig. Die unterschiedlichen
Geburtenraten in Afrika und Europa sind kein Produkt der Evolution. 1875
hat in Deutschland jede Frau im Schnitt fünf Kinder geboren. Glaubt Höcke
etwa, dass die Evolution in Europa erst später eingesetzt hat? Es ist
außerhalb von Höckes Kreisen allgemein anerkannt, dass die Geburtenrate
sinkt, wenn es mit sozialer Sicherheit, medizinischer Versorgung und der
Emanzipation der Frauen vorwärts geht. Das wird auch in Afrika so sein.
Höckes pseudowissenschaftliche Rassenbiologie ist schon im Ansatz nicht
haltbar.
Doch die Verbreitung dummdreister Theorien allein ist nicht strafbar. Eine
Volksverhetzung läge nur vor, wenn Höcke zum Hass gegen Afrikaner
aufgerufen hätte oder die Menschenwürde von Afrikanern durch Beschimpfungen
und böswilliges Verächtlichmachen angegriffen hätte. Dazu genügt es nicht,
dass Höcke absurde Theorien über unterschiedlichen Fortpflanzungsstrategien
verbreitet. Darin allein liegt weder eine Aufstachelung zum Hass noch eine
Beschimpfung. Die konkrete Rassenlehre der Nazis hat er sich damit auch
nicht zu eigen gemacht.
Rechtlich relevant könnte eher sein, dass Höcke die AfD als „letzte
friedliche Chance“ für Deutschland bezeichnet. Man kann darin durchaus eine
implizite Gewaltdrohung sehen. Durch Höckes Vortrag zieht sich auch eine
geradezu apokalyptische Angst vor dem Zusammenleben mit Menschen anderer
Herkunft, Hautfarbe und Religion. Er ist damit nicht mehr weit entfernt vom
NPD-Slogan „Integration ist Völkermord“. Sollte Höcke mit seinem Wunsch
nach einer ethnisch reinen Volksgemeinschaft in der AfD die Mehrheit
verkörpern, wird es sicher bald auch Parteiverbotsanträge gegen die AfD
geben - mit guten Erfolgschancen.
29 Dec 2015
## LINKS
[1] /Verdacht-der-Volksverhetzung/!5264296
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Björn Höcke
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