| # taz.de -- Kommentar Menschenrechte in Russland: Ein Recht auf Schauprozesse | |
| > Russland will Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte | |
| > kippen. Rechtsbrüche werden so zur inneren Angelegenheit erklärt. | |
| Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt den Klägern ein St… | |
| Anfang Dezember verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte | |
| (EGMR) Russland zur Zahlung von 260.000 Euro Schadensersatz an die Familien | |
| von vier Tschetschenen. Zwei von ihnen waren in den Jahren 2000 bis 2004, | |
| also während des zweiten Tschetschenienkrieges, getötet worden, zwei sind | |
| bis heute spurlos verschwunden. Die Verantwortlichen für diese Gräueltaten, | |
| die in der Kaukasusrepublik an der Tagesordnung waren und tausenden | |
| unschuldigen Menschen das Leben kosteten, wurden nie ermittelt. | |
| Auch wenn Geld den Verlust von Angehörigen nicht aufzuwiegen vermag, | |
| widerfährt den Klägern doch zumindest ein Stück Gerechtigkeit. Das dürfte | |
| in Zukunft anders werden: In dieser Woche unterzeichnete Russlands | |
| Präsident Wladimir Putin ein Gesetz, dem zufolge das Verfassungsgericht | |
| Urteile des EGMR kippen kann, so es diese für verfassungswidrig befindet. | |
| Im Klartext bedeutet dies: Menschenrechtsverletzungen können je nach Gusto | |
| zu einer inneren Angelegenheit erklärt werden. | |
| Nachdrücklicher kann der Kreml gar nicht demonstrieren, was ihm die | |
| Verpflichtungen wert sind, die er selbst eingegangen ist: nichts. 1996 | |
| wurde Russland Mitglied des Europarats – eine Institution, die sich der | |
| Durchsetzung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit | |
| verschrieben hat. Mit der Ratifizierung der Europäischen | |
| Menschenrechtskonvention (EMRK) zwei Jahre später verpflichtete sich | |
| Moskau, auch die Urteile des EGMR zu befolgen – ein Grundsatz, der auch in | |
| Artikel 15 der russischen Verfassung festgeschrieben ist. | |
| Damals hegten noch viele Beobachter die Hoffnung, die Mitgliedschaft | |
| Russlands im Europarat könne den Reformprozess hin zu Demokratie und | |
| Rechtsstaatlichkeit sowie eine Annäherung an westliche Standards befördern. | |
| Doch nichts davon ist eingetreten. Im Gegenteil: Die Justiz ist ein | |
| willfähriger Erfüllungsgehilfe des Kreml – vor allem immer dann, wenn es | |
| darum geht, kritische Stimmen in Verfahren, die an Schauprozesse zu | |
| Sowjetzeiten erinnern, zum Schweigen zu bringen. | |
| ## Kein Handlungsbedarf | |
| Mittlerweile stammt ein Großteil der Beschwerden, mit denen sich der EGMR | |
| befassen muss, aus Russland. Bis Ende 2014 wandten sich fast 130.000 Bürger | |
| an das Gericht in Straßburg. Von 1.600 angenommen Klagen wurden 1.503 | |
| zugunsten der Kläger entschieden, das heißt eine Verletzung der EMRK | |
| festgestellt. Viele Urteile betreffen das Schicksal getöteter | |
| beziehungsweise verschleppter tschetschenischer Zivilisten. Zwar zahlte | |
| Russland in der Regel die geforderte Entschädigung, sah aber keinen | |
| Handlungsbedarf, die Täter dingfest zu machen und zur Verantwortung zu | |
| ziehen. | |
| Nun, nach der jüngsten Volte des Kreml, ist der Europarat mehr denn je | |
| gefordert. Denn schließlich steht nichts Geringeres auf dem Spiel als seine | |
| Glaubwürdigkeit. Dass die Herren und Damen in Straßburg auch anders können, | |
| zeigte sich 2014, als sie nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim | |
| den russischen Vertretern das Stimmrecht entzogen. | |
| Erste Reaktionen von Thorborn Jagland, Generalsekretär des Europarats, | |
| klingen eher verhalten. Erst einmal abwarten, wie denn das neue Gesetz | |
| angewendet wird, scheint die Devise zu sein. | |
| Wird Russland also den ehemaligen Aktionären des zerschlagenen | |
| Yukos-Konzerns 1,9 Milliarden Euro Entschädigung wegen eines Verstoßes | |
| gegen das Recht auf ein faires Verfahren zahlen? Ein Urteil, das Experten | |
| zufolge der Grund dafür ist, dass Putin das neue Gesetz ausgerechnet jetzt | |
| unterzeichnete. | |
| In Bälde wird sich der EGMR übrigens auch zu der Frage äußern müssen, | |
| inwieweit die Militäraktionen prorussischer Kämpfer im Osten der Ukraine | |
| Russland zuzurechnen sind. Sollte er eine Beteiligung Russlands | |
| konstatieren, dürfte das Votum der Verfassungshüter klar sein: | |
| verfassungswirdrig! | |
| 18 Dec 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Oertel | |
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