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# taz.de -- Kickstarter ändert Rechtsform: Klicken für den guten Zweck
> Die Crowdfunding-Plattform Kickstarter verschreibt sich fortan dem
> öffentlichen Gemeinwohl. Der übliche Weg für Internet-Startups ist das
> nicht.
Bild: Kickstarter sammelt künftig Geld für gemeinnützige Projekte ein, nur o…
Berlin taz | Die Crowdfunding Plattform Kickstarter hat im vergangenen Jahr
[1][laut eigener Bilanz] 529 Millionen Dollar für die Finanzierung von
Projekten eingesammelt und verdient bei jedem Projekt fünf Prozent der
Fördersumme. Was als Plattform für Tüftler und freischaffende Künstler
begann, ist ein gängiges Finanzierungsmodell geworden. An dieser
Erfolgeschichte möchte das Unternehmen nun auch andere teilhaben lassen.
Kickstarter hat sich in den USA als Public Benefit Corporation (PBC)
registrieren lassen. Auf ihrer Homepage haben die Initiatoren des 2009
gegründeten Unternehmens [2][eine neue Gesellschaftssatzung
veröffentlicht]. Darin verpflichtet sich Kickstarter, fünf Prozent seines
jährlichen Nettoumsatzes für die Kunstausbildung von Kindern und
Jugendlichen und an Organisationen zu spenden, die sich für
Chancengleicheit von People of Color, Frauen und LGBTQ-Personen einsetzen.
Außerdem wollen die Schwarmfinanzierer keine Nutzerdaten an Dritte
weitergeben, keine Steuerschlupflöcher – auch keine legalen – nutzen und
Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verständlich und transparent
formulieren. Über seinen sozialen Effekt muss Kickstarter jährlich Bericht
ablegen. Der Schritt ist ungewöhnlich. Führt der übliche Weg erfolgreicher
Internet-Startups doch entweder an die Börse oder in die Obhut eines noch
finanzkräftigeren Unternehmens.
Möglich macht die PBC-Registrierung ein Gesetz, das der US-amerikanische
Bundesstaat Delaware im Juli 2013 verabschiedet hat. [3][Governor Jack
Markell kündigte damals an], dass Unternehmen, die sich als PBC aufstellen
wollen, Profit nicht als alleiniges Ziel ihres Handels sehen dürfen,
sondern als Mittel, um sozial Einfluss zu nehmen. Außerdem sollen sich
diese Unternehmen durch Transparenz, ein verantwortliches und nachhaltiges
Geschäftsmodell und ein verantwortliches Abwägen zwischen geschäftlichen
Interessen und dem öffentlichen Gemeinwohl auszeichnen.
Profit dürfen die Unternehmen laut dem Gesetz dennoch erzielen. Auch ein
Börsengang oder ein Verkauf des Unternehmens ist nicht per se
ausgeschlossen. Beides steht für Kickstarter jedoch nicht zur Diskussion,
wie Mitbegründer Yancey Strickler im Interview mit der New York Times
bekräftigte.
## Förderung von Kunst und Kultur
Als gemeinnützige Organisation gilt das Unternehmen dennoch weder nach
amerikanischem noch nach deutschem Verständnis. Als solche dürfte
Kickstarter ausschließlich Zwecke verfolgen, die der Allgemeinheit dienen,
zum Beispiel durch Förderung von Kunst und Kultur. Gewinne an seine
Investoren könnte das Unternehmen dann nicht mehr ausschütten.
Schwarmfinanzierung liegt weltweit im Trend. Laut dem [4][Crowdfunding
Industry Report 2015] des Forschungsunternehmens Massolution stiegen die
durch Schwarmfinanzierung eingesammelten Fördersummen im vergangenen Jahr
weltweit um 167 Prozent auf 16,2 Milliarden US-Dollar. Am größten ist der
Markt mit knapp neuneinhalb Milliarden Dollar in Nordamerika, in Europa
haben Crowdfunding-Plattformen im Jahr 2014 3,26 Milliarden Dollar
zusammengetragen. Seit Mai gibt es auch einen deutschsprachigen Ableger der
Seite, über die sich Projekte in 15 verschiedenen Kategorien wie
beispielsweise Mode und Technologie finanzieren lassen.
22 Sep 2015
## LINKS
[1] https://www.kickstarter.com/year/2014/data?ref=yir2014
[2] https://www.kickstarter.com/charter
[3] http://www.huffingtonpost.com/gov-jack-markell/public-benefit-corporation_b…
[4] http://www.marketwired.com/press-release/crowdfunding-market-grows-167-2014…
## AUTOREN
Ronny Müller
## TAGS
Kickstarter
Crowdfunding
Gemeinnützigkeit
Schwerpunkt Flucht
Ausstellung
Crowdfunding
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lassen.
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