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# taz.de -- Karlsruhe urteilt: Linken-Klage ohne Erfolg
> Das BVerfG meint: Ein Ausschuss braucht Spielraum für die
> Kompromissfindung. Die Linksfraktion hatte für mehr Beteiligung und
> Rechte plädiert.
Bild: Hier dürfen sie mitreden, aber nicht unbedingt in den Ausschüssen. Die …
Karlsruhe afp | Kleine Oppositionsparteien wie die Linke haben keinen
Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der
Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen
Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten
Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte
geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss
zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des
Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen
dürfen.
Dem Gericht zufolge gilt das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im
Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums
sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss, nicht aber für dessen
Arbeitsgruppen oder gar für informelle Gesprächsrunden außerhalb des
Vermittlungsausschusses.
Das Gremium soll laut Urteil bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben einen
„politischen Kompromiss“ zwischen Bundestag und Bundesrat finden. Im sei
deshalb „ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung“ eingeräumt.
(Az. 2 BvE 1/11)
22 Sep 2015
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