# taz.de -- Karlsruhe urteilt: Linken-Klage ohne Erfolg | |
> Das BVerfG meint: Ein Ausschuss braucht Spielraum für die | |
> Kompromissfindung. Die Linksfraktion hatte für mehr Beteiligung und | |
> Rechte plädiert. | |
Bild: Hier dürfen sie mitreden, aber nicht unbedingt in den Ausschüssen. Die … | |
Karlsruhe afp | Kleine Oppositionsparteien wie die Linke haben keinen | |
Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des | |
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der | |
Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen | |
Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten | |
Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, entschied das | |
Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. | |
Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte | |
geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss | |
zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des | |
Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen | |
dürfen. | |
Dem Gericht zufolge gilt das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im | |
Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums | |
sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss, nicht aber für dessen | |
Arbeitsgruppen oder gar für informelle Gesprächsrunden außerhalb des | |
Vermittlungsausschusses. | |
Das Gremium soll laut Urteil bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben einen | |
„politischen Kompromiss“ zwischen Bundestag und Bundesrat finden. Im sei | |
deshalb „ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung“ eingeräumt. | |
(Az. 2 BvE 1/11) | |
22 Sep 2015 | |
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