Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kosten der Vorratsdatenspeicherung: Bürger zahlen eigene Überwach…
> Kunden zahlen die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten selbst. Die
> Kosten werden auch aus Steuermitteln gedeckt.
Bild: Zehn Wochen lang sollen deutsche Unternehmen Verbindungsdaten aller Kunde…
BERLIN taz | Die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird
mindestens 260 Millionen Euro kosten, vermutet die Bundesregierung. Die
Angabe findet sich in einer der taz vorliegenden Antwort auf eine
parlamentarische Anfrage der Linken.
Die deutschen Telefon- und Internet-Unternehmen sollen künftig die
Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern. Das
sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag in
diesem Herbst abstimmen wird. Für die „ersten Investitionskosten“ in die
Technik müssen die betroffenen Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung
rund 260 Mio. Euro aufwenden. Die Regierung bezieht sich dabei auf eine
„grobe Schätzung“ der Bundesnetzagentur. Der deutsche Normenkontrollrat
schätzt die Kosten mit 600 Mio. Euro sogar mehr als doppelt so hoch ein.
Betroffen von dem Gesetz sind nach Angaben der Bundesregierung rund 1.000
Unternehmen. Die meisten von ihnen sind so klein, dass die
Investitionskosten für sie als „unbillige Härte“ gelten und entschädigt
werden. Bei größeren Providern wie der Deutschen Telekom geht die Regierung
davon aus, „dass diese die Kosten in ihre Preisgestaltung einkalkulieren
und an ihre Kunden weitergeben“.
In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung noch angegeben, dass es
für die Bürger „keinen“ Erfüllungsaufwand gebe. Daran hält die Regierung
auch fest. „Normadressaten“ seien schließlich nur die Unternehmen. Der
Linken-Abgeordnete Jan Korte kritisiert jedoch: „Die Verbraucherinnen und
Verbraucher müssen entweder über ihre Steuern oder über die
Telekommunikationsgebühren für die Vorratsdatenspeicherung und ihre eigene
Überwachung bezahlen - Kunden der großen Unternehmen also gleich doppelt.“
## Telefonseelsorge ist eine Ausnahme
Dass die endgültigen Kosten noch unklar sind, hängt auch daran, dass die
konkreten Anforderungen zum Schutz der zwangsgespeicherten Daten erst noch
von der Bundesnetzagentur festgelegt werden müssen. Korte findet auch das
bezeichnend. „Wer im Gesetzgebungsverfahren noch keine substantiierte Idee
hat, wie die Ausgestaltung aussehen könnte, sollte lieber die Finger davon
lassen.“
Auf die Speicherung der Daten wird laut Gesetzentwurf nur bei sozialen und
kirchlichen Stellen verzichtet, die anonyme Beratungen anbieten - etwa bei
der Telefonseelssorge. In der entsprechenden Liste der Bundesnetzagentur
sind bisher 5.200 Anschlüsse eingetragen.
13 Sep 2015
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Vorratsdatenspeicherung
Bundesnetzagentur
Schwerpunkt Überwachung
Handydaten
Schwerpunkt Überwachung
Netzpolitik.org
Vorratsdatenspeicherung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Sinnlose Überwachung
Mobilfunkanbieter speichern zwar schon immense Datenmengen, die Regierung
will aber noch mehr. Die Kriminalität wird dadurch nicht sinken.
Pläne zur Vorratsdatenspeicherung: EU verursacht Verschiebung
Die Koalition wird es nerven: Brüssel will, dass Daten nicht nur im Inland
gespeichert werden. Dies verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Spitzelei in Deutschland: Gegen „Selbstüberwachung“
Eigentlich soll Ex-Richter Kurt Graulich die NSA-Selektorenliste prüfen.
Nebenbei kämpft er auch gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Ein Redaktionsbesuch bei netzpolitik.org: Echte und unechte Journalisten
Eine kleine Redaktion zeigt, wie guter Journalismus funktioniert, und wird
dafür gejagt. Und die Klickzahlen ihres Blogs steigen stetig.
Heiko Maas und Vorratsdatenspeicherung: „Ja, das war ich“
Er war harter Gegner der Vorratsdatenspeicherung – bis er Justizminister
wurde. Dann hat er ihre Umsetzung in der eigenen Partei durchgesetzt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.