| # taz.de -- Spitzelei in Deutschland: Gegen „Selbstüberwachung“ | |
| > Eigentlich soll Ex-Richter Kurt Graulich die NSA-Selektorenliste prüfen. | |
| > Nebenbei kämpft er auch gegen die Vorratsdatenspeicherung. | |
| Bild: 2013 war er noch Richter am 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: Kurt … | |
| berlin taz | Der NSA-Sonderermittler Kurt Graulich nimmt den Datenschutz | |
| ernster als die Bundesregierung. In einem demnächst erscheinenden Aufsatz | |
| in der Zeitschrift Vorgänge, der der taz vorliegt, kritisiert er heftig die | |
| geplante Vorratsdatenspeicherung. | |
| Kurt Graulich war bis Februar 2015 Richter am Bundesverwaltungsgericht. | |
| Anfang Juli wurde der sozialdemokratische Jurist auf Vorschlag des | |
| NSA-Untersuchungsausschusses von der Bundesregierung mit der Prüfung der | |
| NSA-Selektorenliste betraut. Die Bundesregierung bezeichnet ihn als | |
| „unabhängige sachverständige Vertrauensperson“. | |
| Diese Unabhängigkeit stellt Graulich nun nachhaltig unter Beweis. In seinem | |
| Aufsatz „Neustart der Geisterfahrer“ kritisiert er den Gesetzentwurf der | |
| Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, über den | |
| der Bundestag im Herbst abstimmen wird. | |
| Die geplante zehnwöchige Speicherung aller Telefon- und | |
| Internet-Verkehrsdaten sei schon „dem Grunde nach unverhältnismäßig“. Na… | |
| fünf Jahren ohne Vorratsdatenspeicherung habe die Bundesregierung in ihrem | |
| Gesetzentwurf keine konkreten Schutzlücken benennen können. Dagegen könne | |
| der Staat den Schutz dieser Daten gegen Hacker und ausländische | |
| Geheimdienste wohl nicht gewährleisten. Die Zwangsspeicherung aller Daten | |
| sei auch überflüssig, weil die meisten dieser Daten bei den | |
| Telekommunikationsunternehmen „aus betrieblichen Gründen“ ohnehin noch | |
| vorhanden seien. | |
| ## Speicherung überflüssig | |
| Die vierwöchige Speicherung der Standortdaten aller Mobiltelefone sieht | |
| Graulich noch kritischer, er bezeichnet sie als Element einer unzulässigen | |
| „Totalüberwachung“. Das eigene Mobiltelefon werde dabei zur „staatlich | |
| instrumentalisierten Selbstüberwachung“ genutzt. Das widerspreche aber dem | |
| rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss. | |
| Der 66-jährige Graulich beschreibt den neuen Gesetzentwurf von | |
| Justizminister Heiko Maas als „Rückspiel“ nach zwei „vernichtenden | |
| Niederlagen“ beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen | |
| Gerichtshof. Er zweifele aber, ob es genüge, ständig diese Gerichtsurteile | |
| zu zitieren und dann das gleiche erneut zu machen, nur „etwas kleiner“. | |
| Möglicherweise kommt Graulichs Kritik der Bundesregierung sogar gelegen. | |
| Immerhin erweckt der Wunschermittler der Großen Koalition so den Eindruck, | |
| dass er kein handzahmer Hof-Gutachter ist. | |
| Die Opposition aus Grünen und Linkspartei hingegen lehnte die Berufung | |
| Graulichs ab. Sie will, dass der Bundestag die Selektorenliste selbst | |
| prüfen kann. Grüne und Linke haben bereits eine Klage beim | |
| Bundesverfassungsgericht angekündigt. Diese soll Anfang September in | |
| Karlsruhe eingereicht werden. Klagebevollmächtigter ist der Rechtsanwalt | |
| Wolfgang Ewer, Expräsident des Deutschen Anwaltvereins. | |
| 18 Aug 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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