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# taz.de -- Tierschützer über Hahnenkampfverbot: „Alles andere wäre skanda…
> Das französische Verfassungsgericht bestätigt das Verbot des
> Hahnenkampfes. Tierschützer Christophe Marie hatte Sorge, dass die
> Richter ein Auge zugedrücken würden.
Bild: Ein Kampfhahn wartet auf seinen Auftritt auf La Réunion.
taz: Herr Christophe Marie, sind Sie zufrieden über das Urteil der Pariser
Verfassungsrichter?
Christophe Marie: Der eigentliche Skandal ist doch, dass sich die
Verfassungsrichter noch mit einer solchen Frage der Zulässigkeit von
Hahnenkämpfen befassen mussten. Das Gericht musste doch nur bestätigen,
dass das seit 1964 geltende Verbot weiterhin gilt. Alles andere wäre erst
recht skandalös gewesen.
Es ist doch der Gipfel der Unverschämtheit, dass zwei Bürger von La
Réunion, die total illegalerweise eine Arena für Hahnenkämpfe gebaut haben,
nun kommen und verlangen, dass die Gesetzgebung zu ihren Gunsten angepasst
werde. Zum Glück bleibt es aber dabei, dass der Bau neuer Arenen für
Hahnenkämpfe („Gallodrome“) verboten ist, auch in den Gebieten, in denen
sie noch weiterhin als „Tradition“ geduldet werden.
Haben Sie mit einem anderen Urteil gerechnet?
Wir waren schon besorgt. Denn oft drücken die Behörden ein Auge zu.
Juristisch ging es hier um den Status quo. Was die Richter sagen, ist darum
also nur normal und für uns das absolute Minimum. Wir wollen jetzt
weitergehen und alle Arten von barbarischen „Kämpfen“ von Tieren,
namentlich die „Corrida“, abschaffen.
Werden denn in Frankreich überhaupt noch Hahnenkämpfe organisiert?
Ja, nicht nur in den Antillen und auf La Réunion, sondern auch in
Nordfrankreich. Dort wird das als so genanntes „ununterbrochenes und
überliefertes lokales Brauchtum“ toleriert. Im restlichen Frankreich gilt
das klar als Tierquälerei, auf der laut Strafgesetzbuch zwei Jahren Haft
und 30.000 Euro Geldstrafe stehen. Wir meinen, das ist inkonsequent, denn
wenn der Gesetzgeber sagt, das ist Tierquälerei, dann muss das
gleichermaßen auf dem ganzen Territorium der Republik gelten! Wir hoffen,
dass das heutige Urteil in diesem Sinne für die Klagenden zu einem Bumerang
wird.
Ja, aber was ist mit der Tradition, das ist doch auch eine Art
Gewohnheitsrecht?
Mit Tradition kann man doch nicht Tierquälerei und andere Brutalitäten
rechtfertigen! Sonst könnte man sich ja auch auf die Tradition berufen, um
die Klitorisbeschneidung oder andere Verstümmelungen zu verteidigen. Nein,
hier muss mit einer Tradition gebrochen werden, weil sie archaisch ist. Es
braucht eine entsprechende Anpassung der Gesetze für ein generelles Verbot
dieser Formen von Tierquälerei. Eine große Mehrheit der Franzosen wäre
dafür, es ist nur einen Minorität, die Gefallen an solchen Kämpfen findet.
Man hat der Fondation Brigitte Bardot gelegentlich auch vorgeworfen, sie
interessiere sich mehr für Tiere als für leidende Menschen. Stimmt das?
Jedem sein prioritäres Anliegen, meine ich. Es stimmt, man hat uns früher
solche Dinge gesagt. Heute setzt sich die Idee durch, dass man die Tiere
als empfindende und fühlende Wesen betrachtet. Das ist unsere Position, die
wir mit unseren Kampagnen vertreten. Und schließlich hat es noch nie zur
Größe der Menschheit beigetragen, Tiere zu quälen.
31 Jul 2015
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Schwerpunkt Frankreich
Tierquälerei
Fische
Vegetarismus
Niedersachsen
Tierschutz
Mode
Wildtiere
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