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# taz.de -- Partikelfilter für Baumaschinen: Wer rußt, muss raus
> Kampf dem Feinstaub: Nun sollen auch Baumaschinen mit den
> Emissionstandards der Umweltzone gleichziehen - aber nur auf öffentlichen
> Baustellen.
Bild: In einer wachsenden Stadt wird viel gebaut – und viel Dreck in die Luft…
Gute Nachrichten für Bronchien und Lungenbläschen: Dank einer Initiative
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Berliner Luft
künftig noch ein wenig reiner. Baumaschinen, die große Mengen gefährlichen
Dieselrußes ausstoßen, sollen auf öffentlichen Baustellen im gesamten
Stadtgebiet nicht mehr zum Einsatz kommen. Entweder müssen neue Maschinen
angeschafft werden oder alte mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Die
Neuregelung liegt jetzt dem Rat der Bürgermeister vor und soll ab dem 1.
Januar 2016 in zwei Schritten in Kraft treten.
Bagger, Raupen, Kräne oder Kompressoren: All diese meist dieselbetriebenen
Fahrzeuge und Geräte dürfen bislang ein Vielfaches an Feinstaub in die
Umwelt pusten als Lastkraftwagen oder Busse. Denn für Letztere gelten –
zumindest innerhalb des S-Bahn-Rings – die Euro-4-Abgasnorm der Umweltzone.
Als sogenannte Non-Road Mobile Machinery (NRMM) sind die Baumaschinen laut
einer Verordnung zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes von
solchen Regelungen ausgenommen. Umweltorganisationen kritisieren das seit
Langem.
Auch die Opposition in Berlin drängt den Senat seit geraumer Zeit, hier
Abhilfe zu schaffen. Im vergangenen November brachte die Grünenfraktion
einen Antrag ins Abgeordnetenhaus ein, mit dem der Senat aufgefordert
werden sollte, per Landesverordnung eine Nachrüstung mit Partikelfiltern
vorzuschreiben. Außerdem solle sich das Land im Bundesrat für eine
Novellierung der Immissionsschutzverordnung einsetzen. Der Antrag wurden in
den Umweltausschuss überwiesen, wo er noch immer auf seine Beratung wartet.
Weil das bessere Argument am Ende aber doch verfängt, hat nun Senator
Andreas Geisel (SPD) Fakten geschaffen. Seine Lösung des Problems basiert
allerdings auf der Ausschreibungspraxis und folgendem Kalkül: Wenn
Baufirmen für Land oder Bezirke nur noch mit Geräten ab Motorstandard IIIB
tätig werden dürfen (was dem Euro-4-Abgasstandard für Lkw entspricht),
werden sie ihren Maschinenpark über kurz oder lang eben auf den neuesten
Stand bringen. Eine Broschüre der Senatsverwaltung klärt die Unternehmen
über die technischen Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten auf.
## Filter helfen schnell
„Der Rußausstoß einer Baumaschine lässt sich mit einem Filter um 90 Prozent
senken“, verkündete Geisel anlässlich der Neuregelung. „Dieselruß ist
krebserregend und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Außerdem tragen die ultrafeinen schwarzen Partikel zur Klimaerwärmung bei“,
weiß der Senator.
Aber wenn die Gefahren dieser Substanz hinlänglich bekannt sind, warum
agiert der Senat erst jetzt? Laut Umweltverwaltung haben die Vorbereitungen
eben viel Zeit in Anspruch genommen: „2011 wurde vom Senat ein Praxistest
gestartet, um die Wirksamkeit, Dauerhaltbarkeit und Praxistauglichkeit
verschiedener Filtersysteme bei unterschiedlichen Baumaschinen zu
demonstrieren“, erklärt Sprecherin Petra Rohland. Erst Ende 2014 sei dieser
Test abgeschlossen worden, auch die Abstimmung mit der EU-Kommission sei
zeitaufwendig gewesen. Und dass es weiterhin keine Regelung für Baustellen
privater Träger gibt, ist laut Verwaltung eine Frage der
„Verhältnismäßigkeit und rechtlichen praktikablen Umsetzbarkeit“.
Bei den Grünen wecken die Neuigkeiten aus der Senatsverwaltung denn auch
nur verhaltene Zustimmung: „Partikelfilter bei öffentlichen Bauvorhaben
sind ein erster Schritt“, findet Silke Gebel, Umweltexpertin der Fraktion.
Es müsse aber unbedingt eine Landesverordnung folgen, die für alle
Baumaschinen gelte. Die Anpassung der Bundesimmissionsschutzverordnung
fordern die Grünen weiterhin: „Es muss eine Änderung für den gesamten
deutschen Markt geben“, so Gebel.
Für Geisels Verwaltung steht das aber gar nicht zur Debatte: „Die
Umweltzone ist in ihrer jetzigen Form eine Verbotsregelung im
Straßenverkehr und daher kein geeignetes Instrument zur Einführung von
emissionsarmen Baumaschinen“, sagt Petra Rohland. Weil der Anteil der
Baumaschinen, die sich im Straßenverkehr bewegen, verschwindend gering sei,
lohne sich eine Änderung der Verordnung nicht.
Bleibt zu hoffen, dass anderer Länder oder gar der Bund aus freien Stücken
nachziehen, wenn Berlin voranschreitet.
31 Jul 2015
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Baustelle
Umweltzonen
Feinstaub
Schienenverkehr
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