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# taz.de -- Bilanz der Fahrradstaffel: Scheuklappen unterm Helm
> Die Fahrradstaffel der Polizei ist seit einem Jahr auf der Straße.
> Offenbar macht sie vor allem Radfahrern das Leben schwer. Kritik daran
> kommt von den Piraten.
Bild: Mit Schelle, Schellen und Schießeisen: Polizist auf dem Fahrrad
Genau ein Jahr ist es nun her, dass die Berliner Polizei die Pedalkraft für
sich entdeckte: 20 BeamtInnen fahren seither mit neongelben Oberteilen und
silberfarbenen Helmen auf dem Fahrrad durch die Innenstadt. „Jetzt wird die
Polizei den Radfahrern eher auf Augenhöhe begegnen“, verkündete
Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) bei der Vorstellung der
sogenannten Fahrradstaffel.
Nun zeigt die Statistik: „Auf Augenhöhe begegnen“ ist eine freundliche
Umschreibung für „auf dem Kieker haben“. Denn wie aus der Antwort der
Innenverwaltung auf eine Anfrage der Piraten hervorgeht, werden vor allem
die Radfahrer von der Staffel zur Kasse gebeten.
Schon an der Zahl der aufgenommenen Regelverstöße wird der Unterschied
deutlich: Zwischen Juli 2014 und Mai 2015 wurden Autofahrer in rund 1.200
Fällen von der Fahrradstaffel zur Rede gestellt – meist weil sie in zweiter
Reihe, auf Radstreifen und -wegen hielten oder parkten, aber auch wegen
Abbiege- oder Vorfahrtfehlern. Für die Bußgeldkasse bedeutete das in diesem
Zeitraum ein Plus von rund 32.000 Euro.
## 330.000 € Radler-Bußgeld
Bei den Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die von Radfahrern
begangen wurden, sieht die Bilanz der Staffel ganz anders aus: Rund 5.000
wurden registriert. Meist war es das Überfahren von roten Ampeln, auch das
Fahren auf Gehwegen oder auf Radwegen entgegen der Fahrtrichtung gehörten
dazu. An Bußgeldern kamen dadurch sogar 330.000 Euro zusammen, allein
270.000 Euro für die „Rotlichtdelikte“.
Verlassen hat der Fleiß die radelnden Ordnungshüter dagegen beim Aufspüren
von Infrastruktur, die den Radverkehr gefährdet oder behindert – wie
problematische Verkehrsführungen, Fahrbahnschäden oder Sichtbehinderungen.
Ganze 12 Meldungen machten sie.
All das findet Pirat Andreas Baum, der die Anfrage gestellt hatte,
befremdlich: Schließlich seien „fehlende, unterdimensionierte oder
zugeparkte Radwege und unsinnige Radverkehrsführungen“ genauso wie das
Fehlverhalten von Autofahrern die größten Gefahren, denen Berlins Radler
ausgesetzt seien. Die Fahrradstaffel kümmere sich aber viel weniger darum
als um die „Sanktionierung des Radverkehrs“.
Fünfmal so viel festgestellte Verstöße von Radfahrern wie von Autofahrern
und sogar zehnmal so viele Bußgeldeinnahmen: „Ein Verhältnis, das an der
Realität auf der Straße völlig vorbei geht“, findet Baum. Dass die Staffel
kaum Mängel an Radverkehrsanlagen registriert habe, sei „angesichts der
teilweise katastrophalen Zustände ein echtes Kunststück. Die Scheuklappen
scheinen gut zu sitzen.“
Die Kritik will man bei der Polizei so nicht stehen lassen: Es sei eben
schwierig, mit dem Fahrrad Autofahrer zu jagen, meint Andreas Tschisch,
Sachbereichsleiter Verkehr im Stab des Polizeipräsidenten. Dafür seien
andere Einheiten zuständig. „Wir haben keine Scheuklappen, sondern machen,
was ein Polizist auf einem Fahrrad in der Lage ist zu tun.“
Laut Tschisch wurde die Fahrradstaffel durchaus konzipiert, um Gefahren zu
reduzieren, die durch den Radverkehr entstehen. Zudem verzerrten die
dokumentierten Ahndungen – wie die verhängten Bußgelder – den Blick. Die
Staffel werde oft unterhalb dieser Schwelle tätig. Sprich: Ein in zweiter
Reihe haltender Autofahrer, der auf Ansprache hin sofort weiterrollt,
taucht in der Statistik nicht auf.
## Problem „Berliner Linie“
Der Piraten-Anfrage ist es auch zu verdanken, dass eine in der
Öffentlichkeit wenig bekannte Dienstanweisung der Polizei wieder in den
Fokus gerät: die „Berliner Linie“ beim Umgang mit Falschparkern. Laut
Innenstaatssekretär Bernd Krömer handelt es sich um „Abwägungskriterien als
Grundlage eines einheitlichen polizeilichen Einschreitens“, die man 1978
als Reaktion auf einen BGH-Beschluss erarbeitet habe.
Gemäß dieser „Linie“ lässt man Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe parken,
wenn das „Interesse des Parkenden an der durchzuführenden Lieferung
objektiv gegenüber dem Interesse des Fließverkehrs überwiegt“, aber auch
weitere Kriterien erfüllt sind, etwa dass links neben einem haltenden Lkw
noch eine Fahrspur frei bleibt.
Eine Anpassung dieser Kriterien an die neue Realität von Radstreifen, von
denen 1978 niemand zu träumen wagte, hat offenbar nicht stattgefunden.
15 Jul 2015
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Polizei Berlin
Radverkehr
Bußgeld
Polizei Berlin
Fahrrad
Polizei
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