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# taz.de -- Nach Lynchmord in Afghanistan: Keine Todesstrafe im Fall Farkhunda
> Im März prügelte ein Mob in Afghanistan eine 27-Jährige zu Tode. Die
> zuvor verhängten Todesurteile gegen die Täter hat ein Gericht nun
> aufgehoben.
Bild: Während der Beerdigung im März in Kabul.
Kabul ap | Gut drei Monate nach dem Lynchmord an einer jungen Frau in
Afghanistan hat ein Berufungsgericht die Todesurteile gegen vier
mutmaßliche Täter aufgehoben. Drei von ihnen erhielten stattdessen
Haftstrafen von 20 Jahren, der vierte soll zehn Jahre hinter Gitter. Dies
teilte Berufungsrichter Abdul Nasir Murid am Donnerstag mit. Die Familie
des Opfers reagierte mit Kritik.
Die 27-jährige Farkhunda Maliksada war am 19. März von einem wütenden Mob
zu Tode geprügelt worden. Hintergrund war das falsche Gerücht, sie habe ein
Exemplar des Koran verbrannt. Der Zwischenfall schockte viele Afghanen und
löste eine Bewegung für mehr Frauenrechte aus.
Die Urteile in dem Berufungsverfahren fielen bereits am Mittwoch unter
Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einem Bericht des Senders Tolo TV gab
es einen Freispruch für den Händler, der das falsche Gerücht über die
Koranverbrennung in die Welt gesetzt und damit den Mob angestachelt haben
soll.
Maliksadas Bruder Nadschibullah äußerte sich empört über die
Gerichtsentscheidung. „Das Urteil von 20 Jahren bedeutet Freiheit, es
bedeutet, dass sie freigelassen werden. Wir wollen die vorherige
Entscheidung für die Todesstrafe“, sagte der 37-Jährige.
Kritik kam auch von Abgeordneten und Aktivisten, die beklagten, das Gericht
habe sich dem konservativen Klerus gebeugt, statt rechtliche Standards
einzuhalten. „Das verstößt gegen die Verfassung“, sagte die Abgeordnete u…
Frauenrechtlerin Schukria Baraksai. „Die Gerichte sollten der
Öffentlichkeit Zutritt gewähren, dieses Verfahren hinter verschlossenen
Türen untergräbt die Glaubwürdigkeit der Urteile.“
2 Jul 2015
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Schwerpunkt Afghanistan
Lynchmord
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Blasphemie
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Lynchmord
Aschraf Ghani
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